Eigenbedarfskündigung

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Eigentümer können einem Mieter selbst dann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn die Wohnung ausschließlich gewerblich genutzt werden soll.

Wohnungseigentümer können ihrem Mieter üblicherweise die Wohnung kündigen, wenn sie diese für sich selbst oder einen nahen Angehörigen benötigen. Eigenbedarfskündigungen sind allerdings nicht nur dann zulässig, wenn die Räume als Wohnung genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn diese gewerblich genutzt werden sollen.

Constanze  Becker
Partner
seit 2010
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Brienner Str. 25
80333 München
Tel: 089/ 638 56 328
Web: http://www.kanzleibecker.com
E-Mail:
Miet- und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht

Dies entschied das LG Braunschweig Az. 6 S 301/09. Im verhandelten Fall kündigte der Vermieter damit seine Ehefrau die Wohnung gewerblich nutzen konnte. Das Gericht teilte mit, dass bei Eigenbedarfskündigungen immer abgewogen werden muss, wessen Interessen höher zu bewerten seien.

Im Fall wurden die Interessen des Vermieters deshalb höher bewertet, weil in dem Ort keine vergleichbaren geeigneten Räumlichkeiten für den Gewerbebetrieb der Ehefrau vorzufinden waren. Der Mieter musste daher aus der Wohnung ausziehen.

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