Hallo!
Wir werden ein 3-Einheiten-Haus kaufen.
Eine Wohnung des Objekts wollen wir selber bewohnen; diese ist aber jedoch vermietet, Mieter werden als "schwierig" bezeichnet.
Gerne würden wir deshalb wegen Eigenbedarf kündigen (einfach aus dem Grund, dass die Wohnung uns besser gefällt als unsere derzeitige. Unbedingt gezwungen, umzuziehen sind wir nicht).
Ist eine solche Kündigung einfach durchsetzbar?
-----------------
""
Eigenbedarfskündigung - Einfach durchsetzbar?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Gerne würden wir deshalb wegen Eigenbedarf kündigen (einfach aus dem Grund, dass die Wohnung uns besser gefällt als unsere derzeitige. Unbedingt gezwungen, umzuziehen sind wir nicht).
Ist eine solche Kündigung einfach durchsetzbar?
Mit dieser Begründung wird das wohl eher nichts, außer ihr wohnt momentan in Miete und wollt jetzt in euer Eigenheim ziehen.
-----------------
""
Warum?
Bzw. welche Begründung würde denn ggf. angebracht sein?
Oder was, wenn ich einfach unsere derzeitige Wohnung vermiete / verkaufe?
-- Editiert fragesteller69 am 08.05.2013 17:13
-- Editiert fragesteller69 am 08.05.2013 17:13
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Bzw. welche Begründung würde denn ggf. angebracht sein?
http://www.mieterbund.de/eigenbedarf.html
quote:
Oder was, wenn ich einfach unsere derzeitige Wohnung vermiete / verkaufe?
Dann würde sicherlich der Richter argumentieren, dass ihr an eurer Wohnsituation selber Schuld seit, da ihr euer Wohneigentum verkauft habt.
Es ist nun einmal so, dass man berechtigte Gründe für eine Eigenbedarfskündigung vorbringen muss.
Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht nicht aus.
-----------------
""
quote:
Es ist nun einmal so, dass man berechtigte Gründe für eine Eigenbedarfskündigung vorbringen muss.
Wie sehen solche Gründe z. B. aus?
-----------------
""
Bei der Begründung kommt ja noch erschwerend hinzu, dass es sich um ein Haus mit 3 Wohnungen handelt. Ihr müsst euch also eine der 3 Wohnungen herauspicken und für eure Wahl vernünftige und nachvollziehbare Gründe sachlicher Art darlegen, warum es statt der derzeitigen Wohnung/Haus nun genau diese Wohnung in dem nun gekauften Haus sein muss.
also einesteils Lage des Hauses > Nähe zu Arbeitsstelle, Schule, Kindergarten, zu pflegenden Familienangehören, babysittenden Großeltern ...
plus andererseits Lage der Wohnung (EG-OG-DG) > Größe, Zimmeraufteilung/Grundriss, ...
z.B.: das Haus gekauft weil es näher an der Arbeitsstelle ist, die EG-Wohnung wird benötigt weil altersbedingt das Treppensteigen in der bisherigen OG-Wohnung nicht mehr gut bewältigt werden kann
siehe z.B. da
http://www.mietrecht4u.de/eigenbedarf.aspx
http://www.gevestor.de/details/wie-sie-die-vermietete-wohnung-bei-eigenbedarf-auch-wirklich-frei-bekommen-22689.html
http://www.rechthaber.com/stolperfalle-eigenbedarfskuendigung/
-----------------
""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"
-- Editiert Lolle am 08.05.2013 23:01
quote:
Ist eine solche Kündigung einfach durchsetzbar?
Definiere "einfach durchsetzbar".
Wenn der Mieter sich nicht wehrt, wäre jede Kündigung "einfach durchsetzbar".
Ansonsten drohen Gerichtsverfahren und - falls man denn tatsächlich gewinnt - ein langwieriges kostenträchtiges Räumungsverfahren.
Wenn Mieter schon im Vorfeld als "schwierig" bezeichnet werden, habt ihr definitiv ein Problem.
Als erstes benötigt ihr einen nicht selbst verursachten Grund das die Wohnung benötigt wird (und zwar genau diese Wohnung).
Als zweites würdet ihr einen guten Anwalt benötigen der die Kündigung verfasst.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Mach Dir doch erst mal selbst ein Bild. Termin beim Mieter machen und das Gespräch suchen. Vielleicht stimmt einfach die Chemie nicht zwischen dem jetzigen Eigentümer und dem Mieter.
-----------------
"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
20 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten