Eigenbedarfskündigung vorgreifen
Hallo,
meine Situation:
Vermieter hat Wohnung an Eigenbedarfler verkauft.
Dieser wird voraussichtl. Ende Mai offiziell Eigenbedarfskündigung schicken.
Bisher haben wir noch keine EB Kündigung! (wartet wahrsch. auf Grundbucheintragung).
Neuer Eigenbedarf Eigentümer muss selbst raus, will also so schnell wie möglich rein --> 01.09.11 (vorausgesetzt er hat bis Ende Mai den Grundbucheintrag und kündigt spätestens am 31.05.11)
Meine Frau in 29 SSW! geplante Termin: Ende Juli/Anf. Aug
*Freu*
Wir haben nun eine passende Wohnung besichtigt und zugesagt! Allerdings wurde noch nicht entschieden wer der neue Mieter sein soll. Chancen stehen gut!
Problem: Wohnung erst ab 01.12.
Wenn ich die Zusage für die neue Wohnung noch vor Eigenbedarfskündigung bekomme und ich zuerst auf 30.11.11
kündige, kann mein jetziger, neuer Vermieter dann kommen und früher Eigenbedarf anmelden? Meine ZUERST getätigte Kündigung auf 30.11.11 ist doch dann wirksam.
Habe bis jetzt ja noch keine offizielle Kündigung wegen EB,
dann kann ich ja auch offiziell nichts wissen von dem EB, oder?
Vielen Dank für die Stellungnahmen!
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von guutschii am 09.05.2011 09:59
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>Eigenbedarfskündigung vorgreifen
quote:
kündige, kann mein jetziger, neuer Vermieter dann kommen und früher Eigenbedarf anmelden? Meine ZUERST getätigte Kündigung auf 30.11.11 ist doch dann wirksam.
Ein Mietverhältnis endet nach einer wirksamen
Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist. Dabei spielt es keine Rolle, ob darüber hinaus noch eine beliebige Anzahl weiterer Kündigungen auf irgendwelche Termine irgendwann ausgesprochen wurden.
Ist ein Mietverhältnis beendet, ist es beendet und es gibt gibt nichts mehr, das noch gekündigt werden könnte.
Eigentlich ganz einfach...
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von RMHV am 09.05.2011 10:21
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>Eigenbedarfskündigung vorgreifen
Ich würde meinen, RMVH hat Deine Frage etwas missverstanden.
Egal wer hier zuerst kündigt, wenn der andere Vertragspartner eine frühere Möglickeit hat das Vertragsverhältnis zu kündigen, kann er dies tun. Sonst könnte man ja seinen Mietvertrag zum 31.12.2099 kündigen und der neue Eigentümer hätte Pech gehabt.
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von Michael32 am 09.05.2011 10:47
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