Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Mietrecht, Pachtrecht » 

Eigenbedarfskündigung

Von Rechtsanwältin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Constanze Becker
29.5.2010 | Ratgeber - Mietrecht, Pachtrecht | 1910 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Eigenbedarfskündigung

Eigentümer können einem Mieter selbst dann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn die Wohnung ausschließlich gewerblich genutzt werden soll.

Wohnungseigentümer können ihrem Mieter üblicherweise die Wohnung kündigen, wenn sie diese für sich selbst oder einen nahen Angehörigen benötigen. Eigenbedarfskündigungen sind allerdings nicht nur dann zulässig, wenn die Räume als Wohnung genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn diese gewerblich genutzt werden sollen.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Constanze Becker
München
31 Bewertungen
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Miet und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht

Dies entschied das LG Braunschweig Az. 6 S 301/09. Im verhandelten Fall kündigte der Vermieter damit seine Ehefrau die Wohnung gewerblich nutzen konnte. Das Gericht teilte mit, dass bei Eigenbedarfskündigungen immer abgewogen werden muss, wessen Interessen höher zu bewerten seien.

Im Fall wurden die Interessen des Vermieters deshalb höher bewertet, weil in dem Ort keine vergleichbaren geeigneten Räumlichkeiten für den Gewerbebetrieb der Ehefrau vorzufinden waren. Der Mieter musste daher aus der Wohnung ausziehen.

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?