Eigenbedarf vorgetäuscht, trotzdem Urteil

13. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Eigenbedarf vorgetäuscht, trotzdem Urteil

Ein Paar wohnt in einer Doppelhaushälfte zur Miete. Rechts daneben wohnt der Sohn des Vermieters mit seiner boshaften Frau. Die mögen das Paar nicht und versuchen dieses mit einer zusammengelogenen Geschichte rauszuklagen. Sie bringen den Vater dazu (Vermieter) zu behaupten, daß er sich von seiner Lebensgefährtin, bei der er in ca. 50km Entfernung lebt, getrennt hat und deshalb zurück ins Haus muß.
Dem Paar gelingt es durch Recherchen zu beweisen, daß diese Behauptungen nicht stimmen, denn der V. und seine Lebensgefährtin wohnen weiterhin zusammen, fahren zusammen in den Urlaub (Doppelzimmer) und stehen zusammen in der Zeitung bei Kulturveranstaltungen. Die Klage wird gottlob abgewiesen.
Das ärgert die Kläger natürlich schwarz. Als der V. mit dem Auto verunglückt, wird er schwer verletzt und die Lebensgefährtin stirbt. Noch während der V. auf der Intensivstation liegt fälscht der Sohn die Unterschrift und kündigt wiederum wegen Eigenbedarfes weil das Haus der Lebensgefährtin angeblich an die Tochter vererbt wird.
Das Paar bietet schriftlich eine Einigung an, noch in der Annahme, daß die Geschichte so stimmt. Es erhält keine Antwort aber eine Räumungsklage. Es besucht den V. in der Reha und der erinnert sich nicht an den Brief, der wahrscheinlich vom Sohn abgefangen wurde. Ein weiteres Angebot auf Einigung lehnt er ab, er will das "durchlaufen" lassen, was nahelegt, daß er hier auch gar nicht der Regisseur der Sache ist. Auch widerspricht er manchen Behauptungen im Brief, was nahelegt, daß er hier nicht federführend und unwissend ist, erzählt, daß er auf der Intensivstation wochenlang im Koma lag und monatelang nichts mitbekommen hat. Ausserdem, daß das Haus für ihn zu groß und arbeitsintensiv ist, was er nun nicht mehr leisten kann.
Kurz vor der Verhandlung kommt er mit einem Monteur ins Haus. Diesem Monteur erzählt er, daß er hier nur wieder einzieht, weil er die Mieter loswerden will, weil seine Kinder das so wollen, und daß er das nicht wirklich will, weil das Haus zu groß und treppenreich und zu arbeitsintensiv ist. Ausserdem, daß er alle seine Freunde und Kontakte im alten Wohnort hat wo er nicht weg möchte.
Bei der Verhandlung sind alle diese Dinge thematisiert worden, der Richter versteift sich darauf, daß er ja in sein Haus zurückkehren kann wenn er möchte weil es sein Haus ist. Wenn er nur formal dort einzieht, sein Zeug da abstellt und sich anmeldet wäre alles korrekt
Die Frage ist, ob das Wort EigenBEDARF nicht allzu ernst zu nehmen ist. Hier herrscht kein Bedarf sondern man nutzt die Situation für diese Zwecke aus. Vor Gericht kann sich der V. immer an nichts erinnern oder lügt erstmal bis man ihm das Gegenteil beweist. Dem Paar geht es entsprechend dreckig. Sie sind gesundheitlich angeschlagen und können einen Umzug weder finanziell noch gesundheitlich stemmen, obendrein gibt es keinen Wohnraum, jedenfalls hat sich in den letzten 6 Monaten nichts aufgetan.
WAS kann man jetzt noch tun??? Die lügen und pferchen den Opa nebenan ins Haus und der macht das alles mit obwohl er an anderen Stellen was Anderes behauptet. Der Richter, übrigens der Gleiche wie beim letzten Mal, spricht dennoch die Kündigung aus.

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24 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
WAS kann man jetzt noch tun???

Lange Story, kurz zusammengefasst: Es gibt ein Räumungsurteil, korrekt? Entweder der Mieter akzeptiert das Urteil oder er geht schnellstens zu einem Rechtsanwalt und versuchen gegen das Urteil vorzugehen. Schnellstens deshalb, weil da Fristen laufen. Über die sollte der Mieter aber eigentlich vor Gericht informiert worden sein.

PS: Wenn der Vermieter zum Zeitpunkt der Kündigung nachweisbar im Koma lag, dann konnte er die Kündigung nicht unterschreiben. Ohne Vollmacht oder gerichtliche Bestellung wäre auch niemand anderes dazu in der Lage gewesen. Und das weiß auch ein Richter. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die Geschichte so wirklich stimmt.

-- Editiert von cauchy am 13.02.2017 11:55

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#2
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Der Richter hat den Vermieter nur gefragt ob er mit der Sache übereinstimmt und hat so die Zweifel an der rechtmässigen Unterschrift vom Tisch geräumt. Leider stimmt die Geschichte genau so wie sie geschrieben wurde.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Und Sie waren nicht anwaltlich vertreten?

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#4
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Doch aber er hat mir gesagt er ist kein Mietrechtler. Wäre jetzt auch egal.
Meine Frage ist, was ich da jetzt unternehmen kann. Die lügen sich das Haus frei und das Gericht macht mit.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Sorry, aber das glaube ich immernoch nicht. Entweder stimmt die Darstellung nicht, oder die Präsentation deiner Seite vor Gericht war nicht wirklich professionell. Eine Kündigung mit einer gefälschten Unterschrift kann vor Gericht eigentlich nicht halten. Das hier

Zitat (von papalagi):
Der Richter hat den Vermieter nur gefragt ob er mit der Sache übereinstimmt und hat so die Zweifel an der rechtmässigen Unterschrift vom Tisch geräumt.
klingt so, als ob der Sohn mehr oder weniger im Auftrag des Vaters unterschrieben hat. Das bekommt man vielleicht noch irgendwie hinargumentiert. Aber sicherlich wird das nichts, wenn wirklich die Unterschrift gefälscht wurde.

Ändert aber nur bedingt etwas an deinen aktuellen Möglichkeiten. Wenn du wirklich sicher bist, dass die geschilderte Darstellung so stimmt und dass die Räumungsklage auf einer Kündigung mit einer gefälschten Unterschrift beruht, dann macht der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht Sinn. Aber dies dann bitte zügig, sonst sind die Fristen durch und alle Möglichkeiten dahin.

PS: Dein Anwalt sollte dich eigentlich über deine Möglichkeiten beraten. Wenn man deiner Darstellung folgt, dann würde ich aber vermutlich eher einen anderen Anwalt empfehlen.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Die lügen sich das Haus frei und das Gericht macht mit.


Dann beweist es und holt Euch als Schadensersatz die entstandenen Kosten wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Sorry, aber das glaube ich immernoch nicht. Entweder stimmt die Darstellung nicht, oder die Präsentation deiner Seite vor Gericht war nicht wirklich professionell. Eine Kündigung mit einer gefälschten Unterschrift kann vor Gericht eigentlich nicht halten. Das hier

Zitat (von papalagi):
Der Richter hat den Vermieter nur gefragt ob er mit der Sache übereinstimmt und hat so die Zweifel an der rechtmässigen Unterschrift vom Tisch geräumt.

klingt so, als ob der Sohn mehr oder weniger im Auftrag des Vaters unterschrieben hat. Das bekommt man vielleicht noch irgendwie hinargumentiert. Aber sicherlich wird das nichts, wenn wirklich die Unterschrift gefälscht wurde.


Der Richter hat wohl dem VM im Termin gefragt, ob die Kündigung mit seinem Einverständnis (seiner Vollmacht) ausgesprochen wurde, dies hat der VM bestätigt. Vater und Sohn werden den gleichen Nachnamen tragen, da muss nix gefälscht werden.

Wenn der Anwalt schon sagt, dass er kein Mietrechtler ist, dann stellt sich mir sofort die Frage, warum er beauftragt wurde?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Abgesehen davon kann ich mit fremden Namen unterschreiben, wenn der Betroffene einverstanden ist. Das wissen die Wenigsten, ist aber so.

wirdwerden

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119577 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Der Richter hat wohl dem VM im Termin gefragt, ob die Kündigung mit seinem Einverständnis (seiner Vollmacht) ausgesprochen wurde, dies hat der VM bestätigt.

Und damit war dann der "Sack zu" wie man so schön sagt ...



Zitat (von papalagi):
der Richter versteift sich darauf, daß er ja in sein Haus zurückkehren kann wenn er möchte weil es sein Haus ist.

Ja, prinzipiell stimmt das ja auch.



Zitat (von papalagi):
Wenn er nur formal dort einzieht, sein Zeug da abstellt und sich anmeldet wäre alles korrekt

Nö, das müsste dann schon ein echter Bedarf sein.



Zitat (von papalagi):
WAS kann man jetzt noch tun???

Mit dem Urteil zu einem Anwalt gehen, der Spezialist für Mietrecht ist und der prüft, ob es da lohnt in die nächste Instanz zu gehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Die lügen und pferchen den Opa nebenan ins Haus und der macht das alles mit obwohl er an anderen Stellen was Anderes behauptet.

Wenn der Opa nach einem schweren Verkehrsunfall wirklich Hilfe durch die Familie braucht, 50 km Entfernung sind auf jeden Fall ein Grund, und der Opa, genauer wohl Eigentümer einzieht, ist es egal was andere erzählen.
Es zählt nur das er wohl jetzt einzieht, und das ist Bedarf.

Zitat (von papalagi):
Kurz vor der Verhandlung kommt er mit einem Monteur ins Haus. Diesem Monteur erzählt er, daß er hier nur wieder einzieht, weil er die Mieter loswerden will, weil seine Kinder das so wollen

Na mit der Geschichte kann man wohl nicht punkten, da sich ein Handwerker nicht in einen solchen Streit herein ziehen lässt und am Ende unter Eid aussagen müsste.
Zitat (von papalagi):
Dem Paar geht es entsprechend dreckig. Sie sind gesundheitlich angeschlagen und können einen Umzug weder finanziell noch gesundheitlich stemmen, obendrein gibt es keinen Wohnraum, jedenfalls hat sich in den letzten 6 Monaten nichts aufgetan.

Nur mal so die Frage, die ganzen Treads der letzten Jahre:
http://www.123recht.net/Wem-gehoert-die-Tuer-zum-Garten-und-der-Zaun,-Stromdiebstahl-__f514476.html
http://www.123recht.net/Stellplatz-auf-Hausparkplatz-__f514483.html
http://www.123recht.net/Mobbing-durch-Vermieter-und-Nachbarn-__f513945.html
http://www.123recht.net/Forum-__f472656.html
Zeigen doch wohl eher auf, das man auch schon ein wenig auf Streit aus war, ich kann nicht verstehen wie man sich so was antut auf die Zeit gesehen. Da muss das Räumungsurteil fast eine Erlösung sein?

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon kann ich mit fremden Namen unterschreiben, wenn der Betroffene einverstanden ist. Das wissen die Wenigsten, ist aber so.

Kannst du das erläutern? Bei einer Kündigung von Wohnraum gilt die Schriftform (§ 568 BGB ). Bisher war ich davon ausgegangen, dass die eigenhändig vom Vermieter oder einem entsprechend Bevollmächtigten unterschrieben werden muss. Wenn ein Bevollmächtigter unterschreibt, so dachte ich, dass er dies mit seinem eigenen Namen aber im Namen eines anderen tun muss. Dann würde da aber der Vorname des Sohnes draufstehen und nicht der des Vermieters.

Von daher verstehe ich auch Harry's Post oder eben den Eingangspost nicht. Darf der Sohn mit dem Namen des Vaters unterschreiben und ist damit das Schrifterfordernis aus § 568 BGB erfüllt?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Dann würde da aber der Vorname des Sohnes draufstehen und nicht der des Vermieters.

Wer sagt denn das der Vermieter auf der Intensivstation nicht unterschreiben konnte?
Die Mieter waren bestimmt keine Besucher auf der Intensiv, und es gibt die ärztliche Schweigepflicht, also ist die Darstellung der Mieter vor Gericht eben nur eine Parteiaussage zur Verteidigung.
Zitat (von papalagi):
Der Richter hat den Vermieter nur gefragt ob er mit der Sache übereinstimmt und hat so die Zweifel an der rechtmässigen Unterschrift vom Tisch geräumt.

Zu Vollmachten könnte man jetzt sehr weit ausholen, jedoch hat dies dann nichts mehr mit Mietrecht zu tun.
Zitat (von papalagi):
Die lügen sich das Haus frei und das Gericht macht mit.

Das sagt in Verbindung mit den Postes der vergangenen Jahre wohl sehr viel aus, womit jeder normal denkende Mensch eigentlich schon bei den letzten Postes denken konnte, das eine Kündigung wegen Zerrüttung ins Haus fliegen könnte.
Jetzt macht sich verständlicher Weise nach all den erfolgreichen Jahren wohl die Enttäuschung breit.
Zitat (von Ver):
Zitat (von papalagi):
Die lügen sich das Haus frei und das Gericht macht mit.

Dann beweist es und holt Euch als Schadensersatz die entstandenen Kosten wieder.

Genau das wäre auch mein Ratschlag, nur bei dem was hier zu lesen ist, wäre eine weitere Klage verbrennen von Geld.
Nur eben wenn der Sohn zum Vater sagt, zieh nebenan ein, wir sorgen erst mal für dicht, und der Vater macht es, schauen die Mieter in die Röhre, selbst wenn sich der Gesundheitszustand des Eigentümer wieder in Jahren bessert und er wieder auszieht. Den alles was man vom Hörensagen über Dritte nicht beweisen kann, ist vor Gericht nichts wert, er muss nur einfach einziehen.

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wer sagt denn das der Vermieter auf der Intensivstation nicht unterschreiben konnte?
Die Mieter waren bestimmt keine Besucher auf der Intensiv, und es gibt die ärztliche Schweigepflicht, also ist die Darstellung der Mieter vor Gericht eben nur eine Parteiaussage zur Verteidigung.

Nochmal: Auch ich zweifle an der Darstellung. Aber nehmen wir sie mal kurz so hin. Dann lag der Vermieter im Koma und da wird das mit dem Unterschreiben schwierig. Mal abgesehen davon das auch die Geschäftsfähigkeit ein Thema gewesen sein könnte.

Die Argumentation sollte zumindest soweit reichen, ein Schriftgutachten vor Gericht zu beantragen. Normalerweise sollte sich doch feststellen lassen, ob die Unterschrift nachgemacht ist. Wenn es wirklich eine gefälschte Unterschrift ist (im Sinne von Sohn unterschreibt mit dem vollen Namen des Vaters), dann kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass die Kündigung wirksam ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn es wirklich eine gefälschte Unterschrift ist (im Sinne von Sohn unterschreibt mit dem vollen Namen des Vaters), dann kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass die Kündigung wirksam ist.


Du hast doch gesehen, es geht. Der Vater wurde expliziet vom Richter gefragt.

Außerdem beachten, den Kommentar von wirdwerden.

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon kann ich mit fremden Namen unterschreiben, wenn der Betroffene einverstanden ist. Das wissen die Wenigsten, ist aber so.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119577 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
selbst wenn sich der Gesundheitszustand des Eigentümer wieder in Jahren bessert

Selbst wenn der sich soch wieder in Wochen oder Monaten bessert, wäre da wohl nichts zu holen.



Zitat (von cauchy):
Von daher verstehe ich auch Harry's Post oder eben den Eingangspost nicht.

Für den Richter war der Sack zu.

Deshalb ja der Tipp mit dem speazialsierten Anwalt. Kann ja sein das das fehlerhaft war. wir kennen ja nur die Zusammenfassung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Außerdem beachten, den Kommentar von wirdwerden.

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon kann ich mit fremden Namen unterschreiben, wenn der Betroffene einverstanden ist. Das wissen die Wenigsten, ist aber so.

Den ich immernoch nicht verstanden habe (siehe #11). Dabei zweifle ich insbesondere an der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Den ich immernoch nicht verstanden habe (siehe #11).


Ich kenne das als "im Auftrag" (i.A.).

@Wirdwerden Wie verhält es sich damit damit genau.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn es wirklich eine gefälschte Unterschrift ist (im Sinne von Sohn unterschreibt mit dem vollen Namen des Vaters), dann kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass die Kündigung wirksam ist.

Nun der Vater wurde vom Richter doch dazu befragt, und bestätigt das die Kündigung in seinem Sinne wäre.
Zitat (von cauchy):
Auch ich zweifle an der Darstellung.

Wenn man die anderen Beiträge liest, kommt man zum Schluss, egal ob es diesmal reicht oder später, die Kündigung war absehbar. Mieten ist Wohnen auf Zeit, und wenn man sich schon mit dem Sohn des Eigentümer verscherzt, den Nachbarn im Clinch liegt, würde jetzt der Eigentümer beim Unfall ums Leben gekommen wäre, dann wäre der nächste Verwandte dort eingezogen. Wir hatten in der Straße (zum Glück ein wenig entfernt) auch Flodders als Mieter in einem EFH, 5 Jahre hat dort der Sohn des Eigentümers gebraucht um das Haus zu entmieten. Und so hart es klingt, es kommt immer der richtige Grund welchem ein Richter folgen wird, auch nach der Berufung folgt dann die Räumung durch den GV.
Ich habe nur 2 Wohnungen in verschiedenen WEG als Mietobjekte, und bis auf einen noch nie Probleme mit Mietern. Jedoch sehe ich bei anderen Eigentümern in den 15 Jahren wo ich dabei bin doch sehr viel Konfliktpotential. Jedoch liegt es an meinem Glück vielleicht, das die vermieteten Wohnungen 15 km entfernt vom meinem Haus sind, und ich nicht alles mitbekomme was dort so abgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von cauchy):
Den ich immernoch nicht verstanden habe (siehe #11).


Ich kenne das als "im Auftrag" (i.A.).

@Wirdwerden Wie verhält es sich damit damit genau.

Das hat mir Mietrecht wenig zu tun. Von daher hätte ich halt auch gerne eine Aufklärung. Irgendwo habe ich gelesen, dass i.A. eh nicht ausreicht. Notwendig wäre wenn überhaupt ein i.V. .So oder so muss sich aus der Kündigung eindeutig ergeben, wer sie denn nun unterschrieben hat. Wenn das nicht der Vermieter war und keine Vollmacht beilag, ist die bei unverzüglicher Zurückweisung nämlich ungültig (§ 174 BGB ).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119577 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Den ich immernoch nicht verstanden habe (siehe #11). Dabei zweifle ich insbesondere an der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform.

Gewisse Mängel können durch nachträgliche Handlungen "geheilt" werden.
In wie weit das hier tatsächlich geschehen ist, kann man hier im Forum wohl nicht klären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

"Der Richter, übrigens der Gleiche wie beim letzten Mal,....."

....hatte am Ende vielleicht ein Einsehen mit den armen Vermietern. Soll's ja auch geben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Das Paar bietet schriftlich eine Einigung an, noch in der Annahme, daß die Geschichte so stimmt. Es erhält keine Antwort aber eine Räumungsklage.


Dann war das Angebot nicht ausreichend. Na dann verstehe ich die ganze Wallung nicht. Wenn das Paar sowieso hätte ausziehen wollen, dann hätte es doch in der Zeit, in der das Räumungsvefahren läuft, eine neue Bleibe suchen und finden können?

Zitat (von papalagi):
Ein weiteres Angebot auf Einigung lehnt er ab, er will das "durchlaufen" lassen, was nahelegt, daß er hier auch gar nicht der Regisseur der Sache ist.


Das ist doch reine Spekulation. Er könnte als VM auch gedacht haben, dass Sie nur Ärger machen und Zeit kosten, es also das Beste wäre, einen Bewohnerwechsel anzustreben. Es ist sehr ungeschickt sich auf diese Art mit dem VM anzulegen, gerade wenn man ein Haus gemietet hat.

Zitat (von papalagi):
Bei der Verhandlung sind alle diese Dinge thematisiert worden, der Richter versteift sich darauf, daß er ja in sein Haus zurückkehren kann wenn er möchte weil es sein Haus ist.


Schon mal daran gedacht, dass der Richter hier nicht falsch liegt. Wenn er im Termin den VM fragt, und dieser sagt "ich will in mein Haus zurück" .... was in aller Welt gibt es da noch zu karamellisieren? Hier hätte man einen Räumungsvergleich schließen können, mit einer großzügigen Auszugsfrist, da hätte der Richter auch Handlungsspielraum gehabt, dem VM das aufzudrücken.

Zitat (von papalagi):
Dem Paar geht es entsprechend dreckig. Sie sind gesundheitlich angeschlagen und können einen Umzug weder finanziell noch gesundheitlich stemmen, obendrein gibt es keinen Wohnraum, jedenfalls hat sich in den letzten 6 Monaten nichts aufgetan.


Ich denke, dass hier das Ursprungsproblem liegt, Sie haben nix gefunden, was Ihnen gefällt, dann müssen SIe halt in eine kleine Wohnung ziehen, geht ja auch, Sie sind nur zu zweit, keine Kinder, das dürfte wohl kein Problem sein.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Nur mal so die Frage, die ganzen Threads der letzten Jahre:
http://www.123recht.net/Wem-gehoert-die-Tuer-zum-Garten-und-der-Zaun,-Stromdiebstahl-__f514476.html
http://www.123recht.net/Stellplatz-auf-Hausparkplatz-__f514483.html
http://www.123recht.net/Mobbing-durch-Vermieter-und-Nachbarn-__f513945.html
http://www.123recht.net/Forum-__f472656.html
Zeigen doch wohl eher auf, das man auch schon ein wenig auf Streit aus war, ich kann nicht verstehen wie man sich so was antut auf die Zeit gesehen. Da muss das Räumungsurteil fast eine Erlösung sein?

Schade, daß man nicht darüber nachgedacht hat ob das alles die gleichen Mieter, Vermieter und Objekte waren.
Waren es nicht. Verschiedene Fälle die nichts miteinander zu tun hatten.
Manchmal wäre ich froh, wenn nur die Texte gelesen werden und direkt darauf geantwortet würde. Leider treibt das immer zu viele Blüten.
Tatsache ist, daß hier kein EigenBEDARF besteht, sondern das Schicksal des Opas ausgeschlachtet wird, und zwar von seiner Schwiegertocher, die sich die unliebsamen Nachbarn vom Hals schaffen will.
FORMALjuristisch ist das durchaus korrekt, faktisch aber nicht. Das ist ungefähr so, als würde jemand für eine Straftat eingesperrt, nur leider der Falsche.
Korrekt ist, daß der Opa verunglückt ist. Das ist aber auch alles. Er will lieber in eine barrierefreie Wohnung in seinem sozialen Umfeld. Das sagte er auch ausserhalb des Gerichtes mehrfach. Er wird aber unter Druck gesetzt. Aus diesem Grunde hat er ja schon mal ein Verfahren wegen Eigendedarf geführt, und verloren weil die Lügen zu offensichtlich waren.
Der Opa hat nur noch ein Bein, das Haus 160qm über 3 Etagen, offensichtlicher gehts kaum.
Einzige Frage war: Fällt noch jemandem was ein, wie man da das Steuer rumreissen kann. Tatsache ist, daß es zweimal ein Angebot einer Einigung gab, die Gegenseite hat nicht geantwortet. Die Mieter haben sich monatelang umgesehen und nichts gefunden, deshalb musste sie dann der Kündigung widersprechen. Sie waren bereit sich was aufzuhalsen um dem Opa entgegzukommen. Seit klar ist, daß die Schwiegertochter dahinter steht und der Opa nur Opfer ist, wollen sie selbstverständlich nicht auf der Strasse landen weil jemand hier eine irre Show abzieht. Hier gehts gar nicht um Eigenbedarf.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119577 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Der Opa hat nur noch ein Bein, das Haus 160qm über 3 Etagen, offensichtlicher gehts kaum.

Was ist daran offensichtlich?
Gibt es m² Grenzen für einbeinige Opas?



Zitat (von papalagi):
Einzige Frage war: Fällt noch jemandem was ein, wie man da das Steuer rumreissen kann.

Wurde doch schon erschöpfend beantwortet: siehe Antworten #1, #6, #9, #15



Zitat (von papalagi):
FORMALjuristisch ist das durchaus korrekt

Dann einfach mal realisieren was das bedeutet?
Nix mehr mit "Steuer rumreißen". Die Gelegenheit gab es in der Verhandlung, da ist es nicht gelungen.
ES GIBT EIN URTEIL. PUNKT. ENDE. AUS.



Zitat (von papalagi):
Die Mieter haben sich monatelang umgesehen und nichts gefunden

Dann sollte man die Ansprüche reduzieren. Notfalls bis knapp über Obdachlosenunterkunft.
Denn das nächste was bei dem Vermieter kommt ist die Zwangsräumung und ich glaube nicht, das die da nochlange Zeit ins Landgehen lassen. Und das bedeutet dann auch Einweisung in die Obdachlosenunterkunft wenn man bis dahin keine Unterkunft hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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