Eigenbedarf nach Hauskauf bei bereits existierender Eigentumswohnung

13. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mes0
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf nach Hauskauf bei bereits existierender Eigentumswohnung

Hallo,
eine kurze Frage zum möglichen Eigenbedarf nach einem Hauskauf:
Spielt es eine Rolle, wenn man als neuer Eigentümer bereits in einer Eigentumswohnung wohnt, die allerdings keinen Garten, etc. hat und von der Größe aber gerade genug Platz für die eigene Familie bietet.
Das Haus würde nur gekauft werden, um mehr Platz und auch einen Garten für die Kinder zu haben. Die Eigentumswohnung würde nach dem Umzug vermietet werden. Die Familie der jetzigen Mieter des Hauses hat genauso viele Kinder wie die Familie der neuen Eigentümer und sonst sollte eigentlich auch kein Grund für einen Härtefall bestehen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Es kann eine Rolle spielen. Ob edann tstsächlich eine spielt, ist eine andere Sache.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Mes0):
Die Familie der jetzigen Mieter des Hauses hat genauso viele Kinder wie die Familie der neuen Eigentümer und sonst sollte eigentlich auch kein Grund für einen Härtefall bestehen.

Richtig, allerdings sollte man für die Eigenbedarfskündugung ein RA beauftragen, denn mach ein Formfehler wirkt sich negativ aus.
Zitat (von Mes0):
Die Eigentumswohnung würde nach dem Umzug vermietet werden.

Die könnte man als good will den Mietern anbieten.

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