Eigenbedarf -mieter kündigen.rechte?

29. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
amz452737-66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf -mieter kündigen.rechte?

Guten Tag,

Mein Partner vermietet seit 12 Monaten seine Eigentumswohnung.
Jedoch haben wir ohne Ende Probleme mit den Mietern. Wir erhalten Anrufe der umliegenden Nachbarn, Lärmprotokolle etc. Trotz Mahnung etc. ändern sich die Mieter nicht.

Wie bekommen wir die Mieter schnellstmöglich raus?

Wie sieht es mit Eigennutzung aus? Zählt auch dazu mein Vater auch wenn mein Partner und ich nicht verheiratet sind?

Wie würdet ihr sonst handeln?
Lg



-- Editier von amz452737-66 am 29.10.2016 18:47

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wir erhalten Anrufe der umliegenden Nachbarn, Lärmprotokolle etc. Trotz Mahnung etc. ändern sich die Mieter nicht. Tja, wie wäre es denn mit einer Kündigung deswegen? Zumindest bei nächtlichen Ruhestörungen könnte das funktionieren. Und an Beweisen scheint es ja nicht zu fehlen. Eine vorherige Abmahnung wird aber wohl nötig sein.
Zählt auch dazu mein Vater auch wenn mein Partner und ich nicht verheiratet sind? Nö.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von amz452737-66):
Wie bekommen wir die Mieter schnellstmöglich raus?

Wie sieht es mit Eigennutzung aus?

Na super. Was hat Eigenbedarf mit den Lärmprotokollen der Nachbarn zu tun? Vorgetäuschter Eigenbedarf kann hohe Schadensersatzforderungen des gekündigten Mieters nach sich ziehen. Theoretisch kann der Vermieter sogar wegen Betrug verurteilt werden. Beihilfe werde ich dazu sicher nicht leisten. Und ich würde euch raten, diesen Gedanken schnell fallenzulassen.

Zitat (von amz452737-66):
Wie würdet ihr sonst handeln?

Das ist anhand der bisherigen Darstellung nicht zu beurteilen. Offenbar gibt es Lärmprobleme. Worum geht es genau? Wann wird welcher Lärm erzeugt und ist es beweisbar, dass genau dieser Mieter den Lärm erzeugt?

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von amz452737-66):
Zählt auch dazu mein Vater auch wenn mein Partner und ich nicht verheiratet sind?

Na wenn er wirklich einzieht, spielt das keine Rolle.
Problem allerdings ist die Kündigungsfristen, welche nach der Zeit sich richten wie lange die Mieter schon hausen.
Zitat (von cauchy):
Theoretisch kann der Vermieter sogar wegen Betrug verurteilt werden

Nein wenn Papi wirklich einzieht, ist es gar nichts.
Nach einem Jahr kann er sich auch wieder anders überlegen, was soll daran schlimm sein, einen Mieter zu entsorgen, welcher nur für Ärger gut ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Nach einem Jahr kann er sich auch wieder anders überlegen, was soll daran schlimm sein, einen Mieter zu entsorgen, welcher nur für Ärger gut ist?

Ja ne is klar. Gesetze sind nur für die anderen da, oder wie? Wenn einem das Gesetz nicht in den Kram passt, dann ignoriert man es einfach. Soll das die Moral deines Posts sein?

Es gibt durchaus legale Kündigungsmöglichkeiten, wenn ein Vermieter wirklich den Hausfrieden stört. Ein vorgetäuschter Eigenbedarf gehört nicht dazu. Und vorgetäuscht wäre der Eigenbedarf auf jeden Fall. Denn der eigentliche Grund für die Kündigung ist doch wohl nicht ein möglicher Eigenbedarf, sondern die Probleme durch den störenden Mieter. Ob der angedachte Platzhalter dann einzieht, ändert daran nichts. Es würde nur die Beweisführung für den Ex-Mieter schwerer machen. Legaler wird das ganze dadurch nicht.

-- Editiert von cauchy am 29.10.2016 21:57

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von amz452737-66):
Wie sieht es mit Eigennutzung aus? Zählt auch dazu mein Vater auch wenn mein Partner und ich nicht verheiratet sind?

Nein.

Dein Partner sollte sich auf tatsächlich vorhandene Kündigungsgründe beziehen. Vorgetäuschter Eigenbedarf kann teuer werden.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ja ne is klar. Gesetze sind nur für die anderen da, oder wie? Wenn einem das Gesetz nicht in den Kram passt, dann ignoriert man es einfach. Soll das die Moral deines Posts sein?

Nein mein Hinweis war genau darauf hin, das eben nicht nur der Eigenbedarf vorgetäuscht sein darf, sondern das der Vater eben aus berechtigten Interesse ins Eigentum vom Schwiegersohn einzieht. Und das nicht nur auf dem Papier, sondern real, das ist ein legitimes Ansinnen, denn so kann der Vater näher an der Familie sein, wenn er unter Umstände weiter weg wohnt.

Zitat (von cauchy):
Es würde nur die Beweisführung für den Ex-Mieter schwerer machen. Legaler wird das ganze dadurch nicht.

Wenn der Vater einzieht, ist es legal. Warum sollte dann der Ex Mieter noch eine Beweisführung brauchen, so wie man im Eingangspost lesen kann, sorgt der jetzige Mieter für Ärger in der Hausgemeinschaft, somit es nur ein Bonus wenn auch wieder der Hausfrieden hergestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

@0815Frage

Bitte beachten des Eigentümer/Vermieter nicht der Schwiegersohn ist, jedenfalls nicht rechtlich gesehen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

@0815Frager: Du weißt genau, was im Eingangspost geschrieben wurde. Dem Mieter soll gekündigt werden, weil er Probleme macht. Was du gerade machst, ist eine Anleitung "Wie konstruier ich mir einen Eigenbedarf". Das ist meiner Meinung nach nicht mehr weit von einer Anleitung zu der Straftrat Betrug weg. Und das wird garantiert nicht dadurch besser, dass man das ganze perfektioniert und ausschmückt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Du weißt genau, was im Eingangspost geschrieben wurde.

Zitat (von amz452737-66):
Eigenbedarf -mieter kündigen.rechte?

Genau das war doch die Überschrift, oder hast Du das Überlesen.
Zitat (von cauchy):
Das ist meiner Meinung nach nicht mehr weit von einer Anleitung zu der Straftrat Betrug weg

Es geht hier eben nicht um eine Anleitung, sondern schlicht weg, wie kann der Vermieter überhaupt Eigenbedarf geltend machen, ohne das er sich ins ein Fahrwasser begibt, wo er Ärger bekommen könnte.
Und nochmal, ganz klar für dich:
Ich habe geschrieben das der Eigenbedarf auch wirklich nachgewiesen sein muss, also ein Einzug muss erfolgen!
Hier mal ein wenig was zum Lesen über Eigenbedarf:
http://www.gevestor.de/details/kuendigung-wegen-eigenbedarf-diese-gruende-werden-anerkannt-714728.html
Zitat:
Eigenbedarf: Persönliche Beziehung ist entscheidend
Es ist gesetzlich nicht abschließend geregelt, für wen Sie – außer für sich selbst – ein Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen können.

Neben dem bloßen Verwandtschaftsgrad wird maßgeblich auf die Intensität des sozialen Kontakts abgestellt.
Nachfolgende Personen erkennen die Gerichte als Familien- bzw. Hausstandsangehörige einhellig an: Mutter/Vater, Tochter/Sohn, Enkelkinder, Großmutter/Großvater, Schwester/Bruder, Schwiegereltern, Lebenspartner

Und weiter kann man auch das Begründen:
Zitat:
Wann die Gerichte Eigenbedarf anerkennen
Über alle in dieser Übersicht genannten Eigenbedarfsgründe haben Gerichte entschieden. Auch wenn es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt, so kann Ihnen die Übersicht doch als wichtige Orientierungshilfe dienen.

Sie möchten aus gesundheitlichen Gründen in eine kleinere Wohnung ziehen
Sie benötigen die Wohnung für die zeitweilige Betreuung Ihrer Eltern


Zitat (von cauchy):
Und das wird garantiert nicht dadurch besser, dass man das ganze perfektioniert und ausschmückt.

Und es ist bekannt, das Du gerne Nebelkerzen zündest, weil jede deiner Argumentationen in Richtung gehen, den Vermieter in Fallstricke zu verwickeln, damit der Vermieter Fehler macht.
Genau aus den Gründen wurde von meiner Seite aus klar geschrieben, es muss sauber ablaufen, damit ein Mieter nicht Schadenersatz geltend machen kann. Ja das ist ist aus meiner Sicht kein Mieterforum, sondern man darf auch die Vermietersicht sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Neben dem bloßen Verwandtschaftsgrad wird maßgeblich auf die Intensität des sozialen Kontakts abgestellt.
Nachfolgende Personen erkennen die Gerichte als Familien- bzw. Hausstandsangehörige einhellig an: Mutter/Vater, Tochter/Sohn, Enkelkinder, Großmutter/Großvater, Schwester/Bruder, Schwiegereltern, Lebenspartner


Eltern des Lebenspartners ist nicht dabei.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Eltern des Lebenspartners ist nicht dabei.

Stimmt, auf das hier auch, jedoch sehen andere Gerichte es so:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/105269-kuendigung-der-wohnung-wegen-eigenbedarf---geschickt-vorgehen
Zitat:
Das Gesetz spricht von einem berechtigten Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn dieser die Räume für sich, für die zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen benötigt.
Als Familienangehörige gelten im Sinne von § 573 Abs. 2 Ziff. 2 BGB alle Verwandten gerader Linie wie Eltern, Geschwister und Großeltern. Grundsätzlich gehören nicht dazu: Schwägerin / Schwager und Cousin / Cousine. So hat z.B. das LG Weiden in seinem Urteil vom 05.12.2002 entschieden, dass der angemeldete Eigenbedarf für die Tochter der Schwiegertochter des Vermieters die Eigenbedarfskündigung nicht rechtfertige. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn eine nachweisbare besondere persönliche Bindung zum Vermieter existiert, die über das normale Vorhandensein des Verwandschaftsverhältnisses hinausgeht.

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Nein wenn Papi wirklich einzieht, ist es gar nichts.
Nach einem Jahr kann er sich auch wieder anders überlegen, was soll daran schlimm sein, einen Mieter zu entsorgen, welcher nur für Ärger gut ist?


Du liest nicht genau!

Es ist ihr Vater. Ihr Partner ist der Eigentümer. Somit fällt Eigenbedarf flach.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Und es ist bekannt, das Du gerne Nebelkerzen zündest, weil jede deiner Argumentationen in Richtung gehen, den Vermieter in Fallstricke zu verwickeln, damit der Vermieter Fehler macht.

@0815Frager: Momentan bist du der einzige im Thread, der versucht, den Vermieter zu Fehlern zu verleiten.

Wir können gerne diskutieren, welche legalen Möglichkeiten der Vermieter hat, wenn ein Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört. Das kann sogar wegen § 569 (2) BGB bis zu einer fristlosen Kündigung reichen. Nur wäre es fahrlässig, so etwas zu empfehlen, wenn die Hintergründe nicht bekannt sind. Häufig genug gibt es hier im Forum Fälle, wo sich jemand über Lärm seines Nachbarn beschwert. Manchmal stellt sich dann heraus, dass der Lärm durch ganz normalen und zulässigen Wohnungsgebrauch entsteht und eben nicht zu einer Vermieterkündigung berechtigt.

Von daher wäre es sinnvoll, wenn der Teilnehmer über die genauen Umstände berichten würde.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo,

ich möchte mich hier den Ausführungen von "cauchy" ausnahmslos anschließen.

Nehmen Sie bitte Abstand von einer Eigenbedarfskündigung, einzig und allein um den Mieter "loszuwerden". Sie machen sich durch dieses Verletzungsverhalten schadensersatzpflichtig, egal wie man das hier dreht und wendet. Suchen Sie stattdessen lieber das klärende Gespräch, vielleicht stellt sich die Situation, wie "cauchy" bereits angemerkt hat, auch ganz anders da, als Ihnen bislang zugetragen wurde.

Fassen Sie andernfalls die von "cauchy" angesprochenen, legalen Kündigungsgründe ins Auge. Die Eigenbedarfskündigung ist nicht dafür da, unliebsame Mieter loszuwerden.

Zitat (von 0815Frager):
Und nochmal, ganz klar für dich:
Ich habe geschrieben das der Eigenbedarf auch wirklich nachgewiesen sein muss, also ein Einzug muss erfolgen!


Der Einzug allein, und weiter auch das Einhalten aller anderen Voraussetzungen, die Sie hier bislang verschwiegen haben, machen einen Eigenbedarf, der den Zweck verfolgt, einen unliebsamen Mieter loszuwerden, nicht wirksam.

Zitat (von 0815Frager):
(...) was soll daran schlimm sein, einen Mieter zu entsorgen, welcher nur für Ärger gut ist?


Das Sie sich gar nicht schämen, etwas derartiges von sich zu lassen.

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