Eigenbedarf - Ein simpler Kündigungsgrund?

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Eine ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses kann aus vielen Gründen scheitern. Dies verdeutlicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 13.10.2010 (dortiges Aktenzeichen: VIII ZR 78/10). In dem dort zu beurteilenden Fall kündigte die Vermieterin ihrer Mieterin wegen Eigenbedarfs ordentlich. Rechtsgrundlage hierfür ist §573 Abs.2 Nr. 2 BGB; demnach liegt ein berechtigtes Interesse, welches für eine Kündigung erforderlich ist, insbesondere dann vor, wenn die Vermieterin die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.

Meint der Vermieter, dass er nunmehr über diese Norm einen eventuell unliebsamen Mieter aus seiner Wohnung problemlos herausbekommt, so hat er sich geirrt. Denn auch hierbei gibt es tückische Fallen, die eine ursprünglich wirksame Kündigung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen und somit zu ihrer Unwirksamkeit führen.

In dem hier zu beurteilenden Fall wies die Vermieterin vor Ablauf der Kündigungsfrist ihre gekündigte Mieterin nicht darauf hin, dass in dem selben Haus, in dem sich auch die Wohnung der Mieterin befand, eine vergleichbare Wohnung frei geworden ist. Hierzu wäre die Vermieterin nach Ansicht der Richter am Bundesgerichtshof jedoch verpflichtet gewesen, so die Rechtsanwaltskanzlei Kargar unter Hinweis auf die Pressemitteilung Nr. 192/10 vom 13.10.2010 (abrufbar unter http://www.bundesgerichtshof.de).

Demnach muss der Vermieter nach Ansicht des VIII. Zivilsenates des BGH den gekündigten Mieter nicht nur darauf hinweisen, dass eine andere – dem Vermieter gehörende - Wohnung im selben Haus oder aber derselben Wohnanlage freigeworden ist, sondern vielmehr auch über die näheren Umstände einer Anmietung. Hierzu gehören unter anderem die Größe und Ausstattung der Wohnung sowie die Mietkonditionen. Dies gebietet das Gebot auf die gegenseitige Rücksichtnahme.

Verletzt der Vermieter diese ihm obliegende Pflicht, so ist die Kündigung als rechtsmissbräuchlich und somit unwirksam anzusehen.

Bei einer Gesamtbetrachtung des Mietrechts lässt sich feststellen, dass der Vermieter im Falle einer Kündigung viele Fehler machen kann, die im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Niederlage mit der Folge eines entsprechenden finanziellen Schadens führen können. Aus diesem Grund erscheint es häufig als sinnvoll, wenn eine Kündigung eines Mietverhältnisses durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

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