Hallo,
ich habe vor einen PC selbst zusammenzustellen und diesen dann steuerlich abzusetzen.
Wie sieht es denn mit den Versandkosten oder gar Transaktionskosten für Zahlungsarten wie PayPal, die bei einigen Online-Händlern fällig werden aus? Können diese mit abgesetzt werden (d.h. der komplette Rechnungsbetrag) oder zählt nur der Wert der einzelnen Komponenten (Prozessor, Mainboard usw).
Ich werde ggf. bei verschiedenen Händler bestellen und auch zu verschiedenen Zeitpunkten. Sollte dieses etwa ein Problem darstellen? Läuft die AfA dann ab dem Monat für den die letzte Rechnung ausgestellt wurde?
Viele Grüße,
Kospik
Eigenbau PC Versandkosten absetzbar?
22. November 2014
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Frage vom 22. November 2014 | 23:50
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenbau PC Versandkosten absetzbar?
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#1
Antwort vom 23. November 2014 | 08:11
Von
Status: Student (2063 Beiträge, 1184x hilfreich)
Herstellungskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands entstehen. Die AfA beginnt ab der Fertigstellung.
#2
Antwort vom 23. November 2014 | 10:08
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort. Aber um sicher zugehen, dass ich das auch richtig verstanden habe:
Also wären Versandkosten Aufwendungen, die durch "die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung" entstehen, da ich den Versand-Dienst des Händlers in Anspruch nehme?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. November 2014 | 10:49
Von
Status: Student (2063 Beiträge, 1184x hilfreich)
Ja. Alle Versandkosten u.a. fließen mit in die Herstellungskosten ein und werden über die AfA steuerlich berücksichtigt.
#4
Antwort vom 23. November 2014 | 12:26
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>von Tom998 am 23.11.2014 10:49
Ja. Alle Versandkosten u.a. fließen mit in die Herstellungskosten ein und werden über die AfA steuerlich berücksichtigt. <hr size=1 noshade>
Rechtsgrundlage hierfür:
quote:<hr size=1 noshade>§ 255 HGB - Bewertungsmaßstäbe
(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen. <hr size=1 noshade>
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