Ist es zulässig an einer vom Betrieb veranlassten Weiterbildung mit 50 % von seinem Zeitkonto beteiligt zu werden (ist in der Betriebsvereinbarung so geregelt und der Betrieb gehört keiner Gewerkschaft an). Zudem soll man sich bei Ausscheiden aus der Firma entsprechend anteilig an den Kosten beteiligen, im ersten Jahr nach der Bildungsmassnahme 100%, im zweiten Jahr 2/3 und im dritten 1/3 der Gesamtkosten. Ist das überhaupt zulässig oder Willkür?
Eigenanteil bei Weiterbildung
1. April 2002
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Frage vom 1. April 2002 | 18:09
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenanteil bei Weiterbildung
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