Eigenanteil Bodenbelag

9. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb295725-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenanteil Bodenbelag

Guten Tag,
wir haben in Absprache mit den Vermieter den Boden Belag erneuern lassen, Der Vermieter hat 3/4 übernommen den Rest 1000EUR zahlen wir.

Wie schaut es beim Auszug aus. Welche Summe bekommen wir vom Vermieter wieder? Gibt es dazu eine Regelung?
MfG
Nils

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Das kommt darauf an, wie weit in der Zukunft sich Euer Auszug befindet.



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#2
 Von 
fb295725-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind ja gerade erst wieder eingezogen. Da der Boden jedoch sehr Hochwertig ist möchte ich nur wissen ob es da eine Grundsätzliche Regelung gibt.
Ich denke das der Wohnwechsel Aufgrund Bau eines Eigenheim in 1-2 Jahren durchgeführt wird.

MfG
Nils

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#3
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
dürft ihr beim Auszug den Bodenbelag mitnehmen.

Den der VM zu 3/4 bezahlt hat ?
Eher unwahrscheinlich.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Richtig. Aber 1/4 davon. Das hatten wir doch vor ein paar Tagen, als ein Mieter seinen Anteil am Laminat mitgenommen hat.



Ich glaube, das geht nicht.

These: Der Bodenbelag gehört dem Vm. Wenn er verklebt/untrennbar eingebaut ist sowieso.

Wenn schwimmend verlegt wurde, ist es doch so:

Vm. will möglichst preiswerten Belag stellen. Das reicht M nicht. Vm. hat nichts dagegen, wenn M die Luxus-Differenz zahlt.

Vm. will auf jeden Fall eine vermietbare Wohnung haben, wenn M auszieht, mit 100% Bodenbelag.

Die 3/4 Zahlung des Vm. kann man nur so verstehen, daß der Boden in das Eigentum des Vm. üergehen soll, für Vm. gekauft und verlegt wurde. Wenn der M auszieht, kann er weder 1/4 mitnehmen, noch anteilig Rückzahlung verlangen.

Ausser man hätte das vertraglich anders geregelt.

So passt es, oder?

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#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Vm. hat nichts dagegen, wenn M die Luxus-Differenz zahlt.

Was dem einen Mieter gefällt, muß nicht zwangsläufig objektiv schöner sein.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wurde denn überhaupt mietvertraglich ein Bodenbelag geschuldet oder war das ein 'Leckerli' vom Vermieter an seinen Mieter?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Mieter beim Auszug keine durchsetzbaren Ansprüche.

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