Eidesstattliche Versicherung + Fahrzeug auf Raten

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go468137-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung + Fahrzeug auf Raten

Guten Tag, ich muss evtl. eine Eidesstattliche V. abgeben. Wie ist die Situation, wenn ich einen Pkw habe, jedoch der Brief bei den Autohaus ist? Das Auto ist Bj 2003. Ich tilge die Raten direkt an das Autohaus. Also sprich ohne Bank etc.

Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Dann gibt man das so in der Vermögensauskunft an.

Was wurde denn bei dem Kauf vertraglich vereinbart? Eigentumsvorbehalt?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
go468137-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Von Prinzip her das selbe wie bei einer Bank. Der Fahrzeugbrief bleibt bis zum Ende der Tilgung bei dem Autohaus. Wichtig wäre auch noch zu wissen, wie ist es mit der Verwertung. Kann ich das Fahrzeug dann normal weiter nutzen?

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#3
 Von 
go468137-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Von Prinzip her das selbe wie bei einer Bank. Der Fahrzeugbrief bleibt bis zum Ende der Tilgung bei dem Autohaus. Wichtig wäre auch noch zu wissen, wie ist es mit der Verwertung. Kann ich das Fahrzeug dann normal weiter nutzen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go468137-94):
Wichtig wäre auch noch zu wissen, wie ist es mit der Verwertung. Kann ich das Fahrzeug dann normal weiter nutzen?



Die Regel ist recht simpel: Was verwertbar ist wird verwertet.
Ob es verwertbar ist, hängt davon ab, ob ein Eigentumsvorbehalt drauf liegt, ob es sich vom Wert her überhaupt lohnt das es pfändbar wäre, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
go468137-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja, wie gesagt der Brief bleibt bis zur Tilgung bei dem Autohaus inkl. eines Schlüssels.

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Steht im KV vom Auto ein Wort von Eigentumsvorbehalt? Wo der Brief liegt ist unerheblich.

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#7
 Von 
go468137-94
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Da steht drin, dass der Fahrzeugbrief bis zur Tilgung bei den Händler bleibt. Und wenn man eine Rate im Verzug ist das Auto an de Händler herauszugeben ist.

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#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Wenn der Wortlaut genau so sein sollte gehört dir m. M. das Auto und ist somit pfändbar.
Wer bitte schreibt so einen Vertrag?

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