Guten Tag, ich muss evtl. eine Eidesstattliche V. abgeben. Wie ist die Situation, wenn ich einen Pkw habe, jedoch der Brief bei den Autohaus ist? Das Auto ist Bj 2003. Ich tilge die Raten direkt an das Autohaus. Also sprich ohne Bank etc.
Vielen Dank
Eidesstattliche Versicherung + Fahrzeug auf Raten
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
.
Dann gibt man das so in der Vermögensauskunft an.
Was wurde denn bei dem Kauf vertraglich vereinbart? Eigentumsvorbehalt?
gruß charly
Von Prinzip her das selbe wie bei einer Bank. Der Fahrzeugbrief bleibt bis zum Ende der Tilgung bei dem Autohaus. Wichtig wäre auch noch zu wissen, wie ist es mit der Verwertung. Kann ich das Fahrzeug dann normal weiter nutzen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Von Prinzip her das selbe wie bei einer Bank. Der Fahrzeugbrief bleibt bis zum Ende der Tilgung bei dem Autohaus. Wichtig wäre auch noch zu wissen, wie ist es mit der Verwertung. Kann ich das Fahrzeug dann normal weiter nutzen?
ZitatWichtig wäre auch noch zu wissen, wie ist es mit der Verwertung. Kann ich das Fahrzeug dann normal weiter nutzen? :
Die Regel ist recht simpel: Was verwertbar ist wird verwertet.
Ob es verwertbar ist, hängt davon ab, ob ein Eigentumsvorbehalt drauf liegt, ob es sich vom Wert her überhaupt lohnt das es pfändbar wäre, ...
Naja, wie gesagt der Brief bleibt bis zur Tilgung bei dem Autohaus inkl. eines Schlüssels.
Steht im KV vom Auto ein Wort von Eigentumsvorbehalt? Wo der Brief liegt ist unerheblich.
Da steht drin, dass der Fahrzeugbrief bis zur Tilgung bei den Händler bleibt. Und wenn man eine Rate im Verzug ist das Auto an de Händler herauszugeben ist.
Wenn der Wortlaut genau so sein sollte gehört dir m. M. das Auto und ist somit pfändbar.
Wer bitte schreibt so einen Vertrag?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
72 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten