Hallo, ich hatte im vergangenen Jahr neben meiner hauptberuflichen Beschäftigung einen Werkvertrag, innerhalb dessen ich selbstständig eine Veranstaltung organisiert habe. Die Organisation, für die ich diese Tätigkeit ausgeübt habe, ist ein Verein und als gemeinnützig anerkannt. Kann ich für meine Gesamteinkünfte aus dieser selbstständigen Arbeit über 3000 Euro für 2400 Euro die Ehrenamtspauschale geltend machen (Anlage S)? Mich irritiert die Bezeichnung "Ehrenamtspauschale"...
Deshalb meine Frage: Sind die 2400 Euro tatsächlich steuerfrei? Und wenn ja, welche Unterlagen muss ich dem Finanzamt als Nachweis für die Gemeinnützigkeit des besagten Vereins beilegen?
Herzlichen Dank vorab!
Ehrenamtspauschale geltend machen
18. April 2017
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Frage vom 18. April 2017 | 15:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehrenamtspauschale geltend machen
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#1
Antwort vom 18. April 2017 | 16:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Die Ehrenamtspauschale beträgt nur 720€. Das verwechselst Du wahrscheinlich mit dem Übungsleiterpauschbetrag. Als Organisator einer Veranstaltung kommt der Übungsleiterpauschbetrag nicht in Betracht.
Für die Geltendmachung der Ehrenamtspauschale musst Du die Gemeinnützigkeit des Vereins nachweisen.
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