Ehrenamtspauschale geltend machen

18. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kiwikiwikiwi30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehrenamtspauschale geltend machen

Hallo, ich hatte im vergangenen Jahr neben meiner hauptberuflichen Beschäftigung einen Werkvertrag, innerhalb dessen ich selbstständig eine Veranstaltung organisiert habe. Die Organisation, für die ich diese Tätigkeit ausgeübt habe, ist ein Verein und als gemeinnützig anerkannt. Kann ich für meine Gesamteinkünfte aus dieser selbstständigen Arbeit über 3000 Euro für 2400 Euro die Ehrenamtspauschale geltend machen (Anlage S)? Mich irritiert die Bezeichnung "Ehrenamtspauschale"...
Deshalb meine Frage: Sind die 2400 Euro tatsächlich steuerfrei? Und wenn ja, welche Unterlagen muss ich dem Finanzamt als Nachweis für die Gemeinnützigkeit des besagten Vereins beilegen?

Herzlichen Dank vorab!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Ehrenamtspauschale beträgt nur 720€. Das verwechselst Du wahrscheinlich mit dem Übungsleiterpauschbetrag. Als Organisator einer Veranstaltung kommt der Übungsleiterpauschbetrag nicht in Betracht.

Für die Geltendmachung der Ehrenamtspauschale musst Du die Gemeinnützigkeit des Vereins nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.293 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen