Eheähnliches Verhältnis - wie kann man das nachweisen?

29. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)
Eheähnliches Verhältnis - wie kann man das nachweisen?

In meinem Beitrag "Wer ist der Erzeuger?" findet man die Vorgeschichte.

Die Ehe war also auf Grund einer Lebenslüge gescheitert. Sechs Monate später lernte diese Dame nach 24 Ehejahren (insgesamt kannten wir uns 32 J.) ihren jetzigen Lebensgefährten kennen.

Nach gut einem Jahr zogen beide im Abstand von einem Monat in ein Dreifamilienhaus. Er ins Souterrain, sie ins DG mit unserer 13j. Tochter.

Selbstredend, dass sie ein eheähnliches Verhältnis bestreitet und auf Zahlung des vollen Unterhaltes besteht (2.073 € nur für sie alleine).

Frage: Wie kann ich, ausser der Hilfe einer Detektei, dazu beitragen nachzuweisen, dass sehr wohl ein eheähnl. Verhältnis existiert? Dummerweise liegt ja die volle Beweislast bei mir.

Danke.

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63 Antworten
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#1
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

guten morgen catchup,
das wird wohl ziemlich schwierig sein,den
beiden zubeweisen ein eheähnliches verhältnis
zuhaben,da sie ja in getrennten wohnungen
leben,wenn auch in einem haus.ist doch immer das gleiche,zwar einen partner zuhaben,aber nicht dazustehen,alles nur um
weiterhin auch den unterhalt zukassieren.
haben wir auch schon erlebt,ganz schön
niederträchtiges verhalten dem unterhaltsverpflichtetem gegenüber,ist
ja leider kein einzelfall.
wahrscheinlich brauchst du wirklich einen
detektiven um es heraus zufinden und der
kostet dich dann richtig geld!!!

"lg,pushy träumerin einer heilen
welt":)

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Catch-up,

lass Dich nicht ärgern.
Das mit dem ehe-ähnlichen Verhältnis zählt sowieso erst nach frühstestens 2 bis 3 Jahren, sogar wenn die neuen Partner in EINER Wohnung zusammenleben! Der Ex-Gatte muss auch dann weiterhin fleißig zahlen.
Also versuche, das mit den 2 Wohnungen im selben Haus zu dokumentieren, und auch, dass die beiden eine Partnerschaft haben.
Dann kommst Du (hoffentlich) nach 2 - 3 Jahren da raus.

Es zeigt sich umso mehr, dass Du schon jetzt einen ausgezeichneten Anwalt brauchst.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

zweimal solche hörner aufgesetzt zubekommen,ist schon ziemlich heftig und da soll"mann",ruhig bleiben?sind ja nur "noch"
2-3jahre.wirklich tolle gesetze in unserem land........

lg pushy"träumerin einer
heilen welt":(

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

mit welcher Willkür sich die Gerichte zurecht gelegt haben, dass eine neue Partnerschaft erst dann als gefestigt gilt, wenn sie mindestens 2 bis 3 Jahre angedauert hat, fragt man sich wirklich.....


Das ist eine Dreistigkeit gegenüber den Unterhaltszahlern, die somit einer neuen Partnerschaft, mit der sie eigentlich nichts mehr zu tun haben, ein schönes Leben finanzieren (ich weiß, wovon ich rede).

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

eben,ich auch und deswegen finde ich es
von solchen menschen einfach erbärmlich!!
Mann/Frau steht dem total hilflos gegenüber
für mich ist es nicht nachzuvollziehen,auch
noch das letzte rauszuholen,aber was ist hier
schon Gerecht????kommt "Mann"sowieso
nicht gegen an,leider.wünsche einen schönen
1.Mai

lg
pushy

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#6
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Also doch, hocke mich auf den Marktplatz, Schild um Hals:

BELOGEN
BETROGEN
ABGEZOCKT

Kasten Bier (Licher).

Ende.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

@ne,catchup,
wartest so 2-3jahre oder länger und kannst
dich einreihen im club der ver......,sorry
ist echt zum k....


lg,pushy
***Träumerin,einer heilen Welt***:)

-----------------
" "

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#8
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Na ja, die Kirchensteuer spar ich mir jetzt erst mal. Gnädige Frau ist im Vorstand unserer ev. Kirchengemeinde........

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

ja,dann bleibt wenigstens noch ein wenig
geld für den kasten bier(Licher?)!!!1
nein,scherz beiseite,ich weiss wovon ich rede,hab das selbst erlebt und finde es
wirklich übel..

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

... na, catchup, und du hast sicherlich gute Freunde bei der örtlichen Lokalpresse .... ;-)



-- Editiert von nachgefragt am 30.04.2004 09:44:44

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#11
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@nachgefragt

Ja, habe ich tatsächlich. Das ZDF rief auch mal an, aber die richterliche Feststellung der (Nicht-) Vaterschaft steht ja noch aus.

Wie meinst Du das?

-- Editiert von catchup am 30.04.2004 09:58:46

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#12
 Von 
sabine2309
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
bin neu hier und habe mit großem Interesse Eure Beiträge gelesen.
Es gibt aber auch Ex-Männer (meiner) denen bietet frau (ich) an, bereits nach 1 Jahr (Lebe mit Partner zusammen) keinen Unterhalt mehr bez. zu müssen!!! Und!!!
Es wird abgelehnt, da ich "mein Recht auf Unterhalt" nicht zurückgebe!! Noch nicht!!
Erst nach 2-3 Jahre eheähnl. Verhältnis fällt das weg - nach Auskunft meiner Anwältin.
Ja - sowas bl.... gibt es auch! Das hätte ER aber gerne sofort!!
Da fällt mir ehrlich gesagt nix mehr ein. ER will nun das es vor Gericht geht, und zahlt einfach meinen Unterhalt nicht mehr !! Nun lasse ich sein Gehalt pfänden- was bleibt mir übrig.
"Wer nicht will - der hat schon" oder wie???
Ich weiß hier nicht weiter. Überall steht was von 2-3 Jahren - erst dann fällt der Unterhalt weg. Das will er ja schon gar nicht hören - ist aber Gesetz!!
Tja, wird wohl einem Richter den Nerv kosten.
Grüße
Bine

-----------------
" "

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#13
 Von 
Ricola
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

heisst das falls ich beweisen kann , dass meine ex freundin und mein sohn mit dem lebensgefährten in einem haus wohnen ich echt chance hätte ? ich weiss ja nicht einmal , ob der lebensgefährte noch zusätlich kinderzulagen bekommt wo kann ich mich da melden ich selber habe 2 kinder die nicht von mir sind aber trotzdem 10 000 CHF. im jahr bezahlen muss für den unterhalt es wir mir allmählich zuviel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sabine2309
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ricola,

also soviel ich weiß, halten sich die Gerichte an eine Frist von 2-3 Jahren. Dann gilt eine
Lebensgemeinschaft als "eheähnliches Verhältnis". Kann aber auch von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Ist Deine EX dort gemeldet? Steht ihr Namensschild an der Tür/Briefkasten?
Mein Ex wollte was von mir (nichts mehr zahlen ) und ich was von ihm. Konvertierung unserer Tochter vom Kath. zum ev. Glauben.
Er war einverstanden vor 1/2 jahr, das er nur noch bis 6/04 zahlt- nun ansch. geht es ihm in erster Linie darum, das ich "mein Recht" auf U. zurückgebe. Das kann er nicht "abwarten". Ich überlasse alles meiner Anwältin. Mal sehn was rauskommt.
Grüße - Bine

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@sabine

Falls Du Dich von Deinem jetzigen Partner wider Erwarten trennen solltest, dann lebt doch der Unterhaltsanspruch gegen den Ex wieder auf, oder irre ich da?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sabine2309
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Catchup,
ja das stimmt schon - aber wenn ich JETZT dieses Recht zurückgebe, muß ich den Unterhalt wieder NEU einklagen, falls meine Partnerschaft schief geht.
Ist dann wieder mit Kosten verbunden.
Und da dieses Recht erst nach ca 3 Jahren hinfällig ist, aberkannt wird, weiß ich auch nicht genau - warum sollte ich es "freiwillig" zurückgeben. Sollte meine Partnerschaft erst nach längeren Jahren scheitern, muß ich sowieso erneut auf Unterhalt klagen - ob ich überhaupt noch einen kriege.
Ich wollte ja keinen Unterhalt mehr ab 1.7.04
und ER - besteht nur auf dieses Recht.
Tschuldigung da fällt mir nix mehr ein- echt !!

bine

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#17
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@bine

Vielleicht ein echter Fuchs, Dein Ex. Wer weiss, vielleicht durchschauen wir das einfach nicht?

Gruß
catchup

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sabine2309
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

So seh ich das nicht. In meinen Augen will er 100% sicher gehen NIE mehr Unterhalt zahlen zu müssen. Und das kann ihm niemand garantieren.
Selbst wenn meine Beziehung scheitert.Stell Dir vor ich habe einen Unfall (bloß nicht)
und kann nicht mehr arbeiten, dann müßte er wieder zahlen. Ich bin von IHM geschieden (gottseidank) und das wird immer auf ihn zurückfallen.
ansonsten ist er eine richtiges ........darf man ja hier nicht mal denken - is aber so
Mit 1,5 Jahren nahm er die Tochter mit in den Garten. 1/2 Std. später war sie weg !!!
In dem Garten ist ein Teich und auch ein Bach führt an dem Grundstück vorbei.......ich habe sie dann bei den nachbarn wieder gefu.
Etwas später gar er ihr "Sambal Oelek" ziemlich scharfes Gewürz - "zum Probieren" wollte Reaktion sehen.
Als er sie vor Jahren immer abholte, kam sie immer tropfnaß zurück, da er sie den "ganzen Tag" nicht gewickelt hatte. Vor 2 Jahre verlor er sie auf einem "Schützenfest". Sie erzählte sie lief 2x durch das haus und mußte ihn suchen. Tränen aufgelöst hat sie dann drei DAMEN nach ihrem Papa gefragt die ihn dann ausriefen ließen !!!
Ich bin jedesmal heil froh wenn meine Schnecke wieder bei mir ist.
Ansonsten war er immer ein richtiges Bauern-Muttersöhnchen. Hab ich leider zu spät gemerkt. Hochzeit und auch Kind hätten nicht mehr sein müssen. Ich liebe meine Tochter - hätte nur gerne nicht diesen Erzeuger.
Naja aus Fehlern lernt man - meistens jedenfalls
Gruß
bine

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Glückskeks
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben.
Wie sieht es aus wenn Ex und Neuer in einer 3 Zimmerwohnung leben.?Sie haben kein Verhältnis(grins) jeder wirtschaftet für sich (steht im Anwaltschreiben) ,jeder hat sein eigenes Zimmer,Küche und Bad wird nach Absprache benutzt.Kann man eigentlich eine Begehung beantragen ??? Wer kann mir Tipps geben??
Gruß Maike

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ricola
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bine,

ich vermute es sind mehr als 3 jahren die sie mit ihrem lebensgefährten zusammen ist ich versteh nur nicht, weshalb das sozialamt da mitmacht bei mir wollen sie mehr geld holen obwohl ich es nicht habe und sie darf ein sorgenloses leben geniesen es muss doch eine möglichkeit geben wie ich ausfindig machen kann wo sie wohnt ohne dass es unt er datenschutz geht

Gruss Ricola

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#21
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Bei "Unterhaltserschleichung" hat man sehr gute Aussichten die Hälfte der für die Beweissicherung notwendigen Detektivkosten auf den (bisherigen) Unterhaltsempfänger abzuwälzen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
sabine2309
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

na da bin ich ja froh das ich NIX erschleiche. ich hab ja zugestimmt - kein unterhalt mehr für mich - aber es "reicht" ja wohl nicht diese Zustimmung zu geben.
Na dann - gestern kam das Schreiben von seinem neuen Anwalt. Es bleibt spannend. Wird wohl doch vor Gericht ausgefechtet. Mal abwarten.
Grüße
bine

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
sabine2309
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

nach einem unschönen Telefonat, er wollte das ich seine "Vereinbarung" unterschreibe......
hat er nun Abänderungsklage u. Vollstreckungsschutzklage eingereicht !!

Mal sehn wie´s weitergeht.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
sabine2309
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

.....ich laß mich überraschen was kommt.
Habe morgen Termin bei der RAin.
Mal sehn was die mir erzählt

Dem Richter muß ich dann sagen, sorry aber für mich war alles klar. Weiß eigentl. nicht was ich vor Gericht soll.

Mal sehn wie entschieden wird, WENN es soweit kommt.

Grüße
bine

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@glückskeks
..... ob du eine "Begehung"brauchst, wage ich zu bezweifeln. Zumal die Zwei nicht so blöd sein werden, nicht alles dementsprechend herzurichten.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ursus
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Sabine,

wenn ich es richtig verstanden habe, bietest du deinem EX an, ab einem bestimmten Datum keien Ehegattenunterhalt mehr bezahlen zu müssen , richtig ? Allerdings nur so lange, die neue Beziehung hält. Sollte diese scheitern, soll der EX aber wieder blechen !?
Warum versuchen die Exen sich nicht auf die Eigenen Füße zu stellen und wägen sich immer in finanzieller Sicherheit durch den Ex-Partners. Die Ehe ist ein Vertrag, sieht man von der religiösen Seite mal ab, der meiner Meinung nach durch die Scheidung aufgehoben wird. Danach sollte es nach Ablauf einer endlichen (max. 3 Jahren) Frist, auf beiden Seiten keine Forderungen mehr geben dürfen. (In anderen europäischen Ländern längst die Regel) Unterhaltsleistungen für Kinder sind davon ausgenommen. Scheinbar haben unsere Gerichte zu wenig zu tun weil sie sich immer wieder gerne um das Thema Unterhalt kümmern wollen.
In einem neuen BGH Urteil spricht man von einem eheähnlichen Verhältnis, wenn aus dieser Beziehung ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht.
Jetzt liegt es natürlich am Unterhaltszahlenden, dies zu beweisen. Dabei ist es scheinbar unerheblich, wie bei meiner Ex, ob der Lebenspartner bereits seit mehreren Jahren in der Wohnung (natürlich ohne Anmeldung) lebt, Urlaube zusammen verbringt oder auch nur nach Außen hin, den Eindruck eines Paares vermittlet. Inzwischen wird auch bereits nach einem größerem Haus oder einer größeren Wohnung gesucht. Alles keine Gründe, bzw. nicht nachweisbar. Ich denke kaum, dass ich zukünftig die Tickets ihrer Flugreisen erhalten werde :)
Die Idee mit einem Detektiv ist nicht schlecht, aber die Teuerste. Also was bleibt einem Unterhaltszahlenden übrig als weiter zu zahlen und zu hoffen, dass sie irgendwan mal einen Fehler macht und wieder heiratet ;)

Frustrierende Grüße

Ursus

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