Ehewohnung / Hausrat

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Bei einer Trennung stellt sich meist zuerst die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt und wer auszieht.

Es ist u.a. zu klären, wer Mieter der Wohnung ist, ob Kinder vorhanden sind, wer die Kinder zukünftig betreuen wird, ob die Miete zukünftig für zwei Haushalte aufgrund der zu erwartenden steuerlichen Mehrbelastung durch die geänderten Steuerklassen auf Dauer entrichtet werden kann.

Wir setzen uns in Ihrem Interesse für eine schnelle und schonende Klärung dieser wichtigen Fragen, gegebenenfalls auch durch eine gerichtliche Zuweisung der Wohnung ein. Sollte über die Verteilung des Hausrates keine Verständigung herbeizuführen sein, beraten wir Sie hinsichtlich der Verteilung mit dem Ziel, Ihnen eine gerichtliche Auseinandersetzung zu ersparen.