Ehevertrag Gebühren

12. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Susanne64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Ehevertrag Gebühren

Unser Notar hat einen Ehevertrag aufgesetzt, der nur beinhaltet, dass wir auf gegenseitige Unterhaltsforderungen im Falle einer Scheidung verzichten. Unser beider Nettoeinkommen beträgt ca. 2400 €. Mein Mann möchte nun den Vertrag nicht mehr unterschreiben und der Anwalt schickt uns nun einen Brief, dass er die Erstellung des Ehevertrages abrechnen wird auch ohne das er unterzeichnet wurde. Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Ich habe einen Schreck bekommen als ich im Internet recherchiert habe und sich Rechnungen teilweise im vierstelligen Bereich befanden.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Eine interessante Frage. Denn der Wert eines Unterhaltsverzichts richtet sich nach der Höhe des Unterhalts, der ohne Verzicht fällig gewesen wäre.

Wenn - falls ich die Frage richtig verstehe - beide Partner ein gleich hohes Einkommen haben, wäre bei einer Trennung ohnehin kein Unterhalt fällig. Sprich der Gegenstandswert wäre hier minimal.

Demzufolge kann es eigentlich nicht teuer werden.
Oder mache ich hier einen Denkfehler?


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Susanne64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für die Antwort erstmal. Also mein Nettoeinkommen liegt bei 1400 Euro und das meines Mannes bei 1000 Euro.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Gut, dann sieht es anders aus.
Bei einer Trennung bestünde theoretisch ein Unterhaltsanspruch von 200€ pro Monat.

Wenn man diese Berechnungsformel
http://www.scheidungsfix.de/entscheidung/oberlandesgericht-hamm/i-15-wx-27309-15-wx-27309/bestimmung-des-werts-beurkundung-eines
zugrunde legt, kommt man auf einen Gegenstandswert von 3600€ (30% vom 5-Jahres-Unterhalt).
Vorausgesetzt natürlich, dass der Vertrag wirklich nichts anderes als den Unterhaltsverzicht regelt.

Bei einem Beurkundungswert von 3600€ betragen die Notarkosten (2,0-Gebühr) schlappe 78€. Es kommen zwar noch Schreibauslagen und Mehrwertsteuer hinzu, aber mehr als gute 100€ sollten es nicht werden.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Susanne64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Bedanke mich vielmals für die tolle Antwort!!!

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