Ehevertrag - Fiktives Beispiel - Bei Scheidung leer ausgehen

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2019 01:17:10
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 9x hilfreich)
Ehevertrag - Fiktives Beispiel - Bei Scheidung leer ausgehen

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Szenario:

Peter ist 25 Jahre alt, hat studiert, arbeitet bei einem Großkonzern, leitet nebenher selbständig eine eigene GmbH, überlegt sich ein Haus zu finanzieren und möchte demnächst heiraten.

Heike ist 22 Jahre alt, hat einen Hauptschulabschluss, nur einen 450€ Job (oder einen anderen schlecht bezahlten Job) und wohnt noch bei den Eltern.

Peter und Heike wollen nun heiraten und Heike kündigt Ihren Job, da der Mann ja schon genug verdient.

Wenn Peter und Heike nun heiraten wollen, wie kann sich Peter im Falle einer Scheidung finanziell schützen wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt?

Peter will, dass bei einer möglichen Scheidung Heike NICHTS kriegt.
Nach dem Motto wer mit leeren Händen kommt soll so auch gehen.
Peter will sich sozusagen vor einem Golddigger schützen.

Ist das nach deutschem Recht mit einem Ehevertrag möglich?
Ändert sich die Situation, falls Heike Peter betrügen sollte?

-- Editier von doggfather am 07.09.2017 21:20

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6 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Peter will sich sozusagen vor einem Golddigger schützen". Aha. Angesichts der Fragestellung fragt man sich ja eher, wie man Heike vor Peter schützen kann.

Peter sucht sich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, das wird hier vorausgesetzt, eine Partnerin auf erheblich geringerem Bildungs- u.o. Wirtschaftsniveau, um sich von dieser versorgen zu lassen und er sichert sich ab, dass ihm die Versorgungszeit nicht in Rechnung gestellt werden kann. :sweat:

Es gibt keine Möglichkeit, sich von Unterhaltsverpflichtungen vorsorglich vertraglich zu befreien, wenn dann später doch vom bedürftigen Partner wie erwartet, Sozialleistungen beantragt werden müssen. Das wäre sittenwidrig und somit nichtig.

Zielführender zur Selbständigkeit wäre sicher, Heike zu unterstützen beim Erwerb einer Qualifikation und ihr die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen!
Dann wären auch nacheheliche Unterhaltsansprüche kaum realisierbar.

Wenn man sich einen unselbständigen Partner sucht ist es kaum möglich, sich dann in Folge rechtlich abzusichern, diesen auch mitversorgen zu müssen.



-- Editiert von altona01 am 07.09.2017 22:29

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
guest-12319.01.2019 01:17:10
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 9x hilfreich)

Peter sucht sich nicht mit Absicht eine Frau mit geringem Bildungsniveau. In diesem fiktiven Beispiel ist es nun einmal so.
Mal angenommen Heike hat kein Interesse daran zu arbeiten, da der Mann, wie bereits gesagt, mehr als genug verdient und sie das Geld des Mannes ausgeben möchte anstatt zu arbeiten.

Wenn Heike aus einer unbefristeten Stelle heraus kündigt und sich keinen Job mehr sucht muss also der Mann darunter leiden im Falle einer Scheidung?
Peter kann Heike nicht zwingen zu arbeiten.

Ich hätte gedacht, dass es eine Rolle spielen würde, wenn Heike selbst kündigt, da es Ihre Entscheidung ist und sie damit dementsprechend leben muss, falls es zu einer Scheidung kommen sollte.

PS:
Peter geht es im Prinzip weniger um die Unterhaltszahlung, welches Heike bekommt bis sie einen Job findet, sondern um das eigene Haus, die Firma und alles was noch kommt.

-- Editiert von doggfather am 07.09.2017 22:34

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nein, die Kündigung ist egal.
Schließlich lässt ja die wirtschaftliche Situation des Versorgers so eine Entscheidung ohne weiteres zu.

Peter ist hier ja nun kein Opfer, unter welchen Bedingungen er eine Heirat akzeptiert legt er ja allein fest. Und wenn er das akzeptiert, dass seine Partnerin nicht mehr arbeitet und von seinem Geld lebt, dann muss er mit den Folgen dieser gemeinsamen Entscheidung leben.

Solange die Partnerin keine Sozialleistungen beantragen wird nach der Ehe ist ja alles in Ordnung....



-- Editiert von altona01 am 07.09.2017 22:38

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Peter geht es im Prinzip weniger um die Unterhaltszahlung, welches Heike bekommt bis sie einen Job findet, sondern um das eigene Haus, die Firma und alles was noch kommt.


Das kann man recht einfach und auch wirksam dadurch erreichen, dass man Gütertrennung vereinbart. Dann hätte Heike im Rahmen der Scheidung keine Ansprüche auf das Vermögen von Peter. Unterhaltsansprüche würden aber nicht berührt werden.

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat:
Mal angenommen Heike hat kein Interesse daran zu arbeiten, da der Mann, wie bereits gesagt, mehr als genug verdient und sie das Geld des Mannes ausgeben möchte anstatt zu arbeiten.
Dann ist es aber immer noch Peters Entscheidung, der Frau ein solches Leben zu ermöglichen.
Diese Entscheidung ist dann allerdings unabhängig vom Zustand der Ehe - auch wenn die Ehe scheitern sollte, wird er ihr das weiterhin ermöglichen müssen, war schließlich seine Entscheidung.

Alternative: nicht heiraten.
"Ist nun einmal so" kann man hier wirklich nicht sagen, wo die Ehe noch gar nicht geschlossen ist.


Wenn Heike erst nach Eheschließung kündigt und das für ihn kein Scheidungsgrund ist, ist die Sachlage übrigens nicht anders.
Ehepartner sind in Deutschland juristisch gesehen sehr frei in ihrer Ehegestaltung, das ist ja auch gut so.

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#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Peter sollte nicht heiraten. Der Hauptzweck der Ehe ist die Versorgung der Frau. Heike wird, wenn es ihr um Peter geht und nicht ums Geld, sicher auch ohne Ehe mit ihm zusammenleben.

Den Steuervorteil, mit dem der Gesetzgeber versucht, die Arbeitenden zur Eheschließung zu bewegen, wird er im heutzutage leider häufigen Fall der Trennung vielfach draufzahlen.

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