Ehescheidung light

Mehr zum Thema: Familienrecht, Ehescheidung, Trennung, Trennungsjahr, Eheleute, Scheidung
3,17 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
18

Eheleute sollten das Trennungsjahr nicht ungenutzt verstreichen lassen

Nicht jede Trennung und Scheidung führt zu einem Rosenkrieg. Das ohnehin notwendige Trennungsjahr kann von beiden Eheleuten dazu genutzt werden mit fachlicher Unterstützung durch Rechtsanwälte und den Beratungsstellen des Jugendamtes eine für alle vernünftige Regelung der zu klärenden Angelegenheiten zu finden. Ist dies erst einmal bewältigt, steht einer kostengünstigen „Ehescheidung light“ nichts im Weg.

Voraussetzung für ein solches Verfahren ist, dass die Eheleute sich über alle Folgen der Scheidung bereits geeinigt haben oder es noch im Laufe des Verfahrens tun werden. Neben der Feststellung, dass die Ehe geschieden wird, muss das Gericht zwingend nur noch über den so genannten Versorgungsausgleich entscheiden.

Miriam Möller
Partner
seit 2008
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Hüserheide 58d
47918 Tönisvorst
Tel: 02152/8079526
Web: http://www.anwaltskanzlei-moeller.de
E-Mail:
Erbrecht, Inkasso

So können dann die Kosten einer Ehescheidung dadurch gering gehalten werden, dass nur einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt beauftragt, den Scheidungsantrag beim Familiengericht zu stellen. Der andere Ehegatte benötigt in einem solchen Fall für das Verfahren keinen eigenen Rechtsanwalt. Dieser kann seine Zustimmung zur Scheidung bei Gericht selbst erklären. Hier bietet es sich aber an, dass die Eheleute vorher eine Vereinbarung treffen, wonach sich auch der andere Ehegatte an den Kosten des einen Anwalts beteiligt. Finanziell schwächer gestellte Eheleute können zudem für das gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen.

© Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Miriam Möller
Hüserheide 58d, 47918 Tönisvorst, Tel. 02152/8079526
Email: kanzlei@anwaltskanzlei-moeller.de, http://www. anwaltskanzlei-moeller.de