Ehepaare können künftig deutsch-französischen Güterstand wählen
AFP VOM 13.1.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2316 Aufrufe Mehr zum Thema:Güterstand, Familienrecht
Berlin und Paris gleichen ihr Familienrecht an
Deutschland und Frankreich wollen in Europa mit gutem Beispiel vorangehen und gleichen ihr Familienrecht an. Ehepaare in den beiden Ländern sollen bald einen "deutsch-französischen Wahlgüterstand" wählen können, wie das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Dieser Güterstand orientiere sich an der Zugewinngemeinschaft, wie sie in Deutschland der gesetzliche Normalfall sei, erklärte das Bundesjustizministerium. Sie berücksichtige aber französische Besonderheiten und könne deshalb "eine attraktive Wahlmöglichkeit für Eheleute" sein. Die Nachbarländer wollen das Abkommen in drei Wochen beim deutsch-französischen Ministerrat unterzeichnen und im Anschluss ratifizieren.
Bei der in Deutschland üblichen Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Eheleute getrennt und jeder Partner kann alleine über sein Vermögen verfügen; im Falle einer Scheidung wird der erwirtschaftete Zugewinn zur Hälfte geteilt. In Frankreich ist dagegen die Errungensgemeinschaft der gesetzliche Normalfall, die der deutschen Gütergemeinschaft ähnlicher ist: Dabei werden Errungenschaften während der Ehe, etwa ein von einem Partner gekauftes Haus, zum gemeinsamen Vermögen. In der Praxis sei die Rechtslage für Paare deshalb oft kompliziert, erklärte das Justizministerium in Berlin.
"Ein Europa, das immer enger zusammenwächst, braucht handhabbare und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten halten", hob das Ministerium hervor. Der neue Wahlgüterstand ist demnach vor allem für deutsch-französische Paare gedacht, er steht aber auch deutschen Ehepaaren in Frankreich und französischen Paaren in Deutschland sowie deutschen Ehegatten in Deutschland zur Verfügung. Der Wahlgüterstand habe "das Zeug zur Initialzündung" für weitere Angleichungen innerhalb Europas, hob das Justizministerium hervor. Auch andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union könnten dem Abkommen beitreten. Bereits heute heirate mehr als jeder zehnte Deutsche einen Ausländer.
13. Januar 2010 - 14.18 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


