Ehemann Kurzarbeit, Ehefrau Elterngeld in 2009

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
aNFOx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemann Kurzarbeit, Ehefrau Elterngeld in 2009

Hallo zusammen,

mit wieviel Steuernachzahlung müssen wir ungefähr rechnen?

Ehefrau in 2009:
Mutterschaftgeld in Höhe von 1200 EUR
Elterngeld in Höhe von 7800 EUR

Sonst keine Einkünfte

Ehemann in 2009 Steuerklasse 4

Bruttolohn 33.000 EUR nichtselbstständige Arbeit
Kurzarbeitergeld 7200 EUR
Kirchensteuer Baden-W. ev/rk

Sind ein wenig verwirrt. Wenn ich diese Angaben in die Steuersoftware tax 2010 eingebe bei Zusammenveranlagung erhalte ich eine Rückzahlung von 1000 EUR. Bei getrennter Veranlagung Nachzahlung von 1300 EUR.
Wir gehen aber davon aus , das wir ordentlich nachzahlen können. Die Medien berichten ja darüber Kurzarbeit, Elterngeld. Dies trifft ja alles auf uns zu.

Vielen Dank im voraus,
aNFOx

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

In dieser Konstellation wird es ganz sicher zu einer Steuererstattung kommen. Durch Steuerklasse 4 wurde so viel Lohnsteuer einbehalten, als wenn der Mann unverheiratet wäre oder die Frau Einkünfte in ähnlicher Höhe gehabt hätte.
Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kurzarbeitergeld sind aber steuerfreie Bezüge, die lediglich dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dadurch erhöht sich bloß der Steuersatz der steuerpflichtigen Einkünfte etwas.

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#2
 Von 
aNFOx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mephisto,

eine Steuererstattung wäre natürlich super,

aber ich hatte 2009 von Feb-Nov. Kurzarbeit (7200 EUR KUG) und meine Frau hat ja von Jan.-Feb. Mutterschaftsgeld bekommen (1200 EUR) und dannach bis Dez. Elterngeld (7800 EUR).

In den Medien heisst es ja immer , wenn man Kurzarbeit hat und Elterngeld bekommt muss man richtig viel nachbezahlen. Deshalb macht mich das stutzig.
Es war richtig, das ich auf Steuerkl. 4 geblieben bin denke ich mal.

Vielen Dank im voraus,
Andreas Sudau

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#3
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Da wird dann davon ausgegangen, dass die Steuerklasse dem Verdienst angepasst ist. Mit Klasse 3 wäre bei durchgehender Arbeit im ganzen Jahr die Steuer für dein Gehalt genau abgedeckt und es würde zu einer Nachzahlung kommen, da der Steuersatz sich erhöht.
Klasse 4 ist aber darauf ausgelegt, dass deine Frau ungefähr das gleiche verdient. Da sie aber kein Gehalt bekommen hat, ist zu viel Lohnsteuer gezahlt worden und die anderen Bezüge werden wie gesagt nicht versteuert sondern erhöhen nur den Steuersatz für das Gehalt.
Also wenn jetzt z.B. mal vereinfacht der Steuersatz für die 33.000,-- Euro im Durschnitt 20% beträgt und für den Gesamtbetrag von 49.200,-- Euro 30% betragen würde, dann werden nur die 33.000,-- mit 30 statt 20% versteuert und nicht die 49.200,--, da es keine steuerpflichtigen Einkünfte sind.

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#4
 Von 
aNFOx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

könnte das mal jemand bitte durch sein Steuerprog laufen lassen?

Hier die ungefähren Angaben:

Ehemann Steuerklasse 4:
zu 3: Bruttoarbeitslohn: 36200 EUR
zu 4: Lohnsteuer : 5500 EUR
zu 5: Solidaritätszuschlag: 210 EUR
zu 6 u 7: Kirchensteuer : beide 310 EUR
zu 15 : Kurzarbeitergeld : 7200 EUR
zu 22 und 23: Rentenversicherung : 3250 EUR
zu 25: Sozialversicherung: 3420 EUR

Ehefrau:
Mutterschaftsgeld 2009 1200 EUR
Elterngeld 2009: 7800 EUR

Sonst keine Einkünfte

Kinder 2 Kindergeld für 2 Kinder 2009

Vielen Dank im voraus,
aNFOx

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#5
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Guten Morgen, hab leider noch kein Programm für 2009. In 2008 würden mit diesen Zahlen rd. 850,-- Euro Erstattung rauskommen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Es war richtig, das ich auf Steuerkl. 4 geblieben bin denke ich mal.


Das sehe ich nicht so. Allerdings ist es richtig, dass Du in mit Steuerklasse 3 Steuern hättest nachzahlen müssen.

Zunächst einmal muss man wissen, dass die durch den Einkommensteuerbescheid festgelegte Steuer völlig unabhängig von der Wahl der Steuerklasse ist. Mit der Steuerklasse 4 hast Du deutlich zuviel Steuern gezahlt und bekommst daher eine Erstattung, mit der Steuerklasse 3 hättest Du zu wenig Steuern gezahlt und müsstest dann nachzahlen.

Allerdings wirkt sich die Steuerklasse nicht nur auf die Höhe der Lohnsteuer aus. Auch das Kurzarbeitergeld richtet sich nach der Steuerklasse und ist in der Steuerklasse 3 höher, da ja die Steuerabzüge geringer sind. Das Kurzarbeitergeld wird aber im Rahmen der Steuererklärung nicht korrigiert. Insgesamt würde ich daher sagen, dass die Steuerklasse 3 die richtige Wahl für Dich wäre, solange Deine Frau nicht arbeitet.

Übrigens irritiert mich die Angabe über die Höhe der Lohnsteuer. In Steuerklasse 4 ist der Abzug von 5.500€ bei einem Bruttogehalt von 36.200€ zu niedrig. Er müsste eigentlich bei ca. 6.500€ liegen, bzw. das Bruttogehalt müsste bei 33.000€ wie in der Ausgangsfrage liegen. Oder ist das ein Schreibfehler von Dir?

Unabhängig davon bleibt es aber dabei, dass Du mit einer Erstattung in der bereits genannten Höhe rechnen kannst. Dein Steuerprogramm hat richtig gerechnet.



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-- Editiert am 04.01.2010 10:01

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#7
 Von 
aNFOx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank an euch für die raschen antworten.
Da fällt uns ein Stein vom Herzen, das wir nicht (hoffentlich) nachzahlen müssen.
Wir haben uns bewusst für die Steuerkl 4 entschieden für 2009 wegen der Kurzarbeit und dem Elterngeld.
Jetzt in 2010 bin ich auf Steuerkl. 3 gewechselt meine Frau übt noch einen 400 EUR MiniJob aus.

Die Medien schrieben ja von enormen Nachzahlungen für die,
die Kurzarbeit haben/hatten und bei uns kam ja noch das Elterngeld hinzu. Bei uns in der Firma hing ein Aushang, man soll mindetstens 150 EUR im Monat auf die Seite legen, wegen der Nachzahlung. Denke mal das betrifft dann die mit Steuerkl. 3.

Ich bedanke mich nochmals bei euch.

Wirklich ein super Forum hier.

Gruss,
aNFOx

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
aNFOx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

gleich nochmal eine Frage:

wie sieht es dann aus, wenn der Ehemann ein ganz normales Jahr arbeitet ohne Kurzarbeit und so in Steuerklasse 3 und die Frau einen 400 EUR MiniJob hat und man diesen nicht angeben muss.

Muss man dann auch nachzahlen, oder habt sich das dann alles wieder auf?

Gruss und vielen Dank,
aNFOx

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