Ehemals guter Freundin Geld geborgt

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ronja1979
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Ehemals guter Freundin Geld geborgt

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe mich vor sehr vielen Jahren hier in Österreich mit einer Deutschen angefreundet.
Habe ihr über viele Jahre hinweg viel Geld geborgt, insgesamt 15.000,- Euro. Ich habs gerne getan und bereue es auch nicht. Die Freundschaft ist aber seit 2 Jahren leider zu Ende (aber NICHT aufgrund des Geldes). Sie ist wieder in Deutschland, aber so wie ich sie einschätze ist bei ihr nichts zu holen. Sie hat keinen wirklichen Besitz und auch nicht den Top-Verdienst.
Macht da ein Mahnbescheid trotzdem Sinn? Ich habe ihr vor 1 Monat noch im Guten geschrieben dass es nun mal an der Zeit ist anzufangen ihre Schulden bei mir zu begleichen. Leider hat sie weder per Mail oder Brief reagiert noch hat sie es der Mühe wert gefunden einen kleinen Betrag zu überweisen. Ich bin ein sehr geduldiger Mensch der immer fair ist, aber nun bin auch ich am Ende mit meiner Geduld.
Ich kann etwa 60% der Zahlungen an sie anhand von Kontoauszügen beweisen, weiters würden sich Zeugen finden die etwaige Bargeld"übergaben" bezeugen könnten.
Macht ein Mahnbescheid Sinn? Sie wird sicher Einspruch erheben, und ich hab ehrlich gesagt keine Lust A: auf einem Haufen Gerichtskosten sitzen zu bleiben und B: von Wien aus etliche Male Richtung München wegen Gerichtsterminen zu fahren.

Ich danke euch mal schon für die Antworten!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CrackCharming
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 62x hilfreich)

Allein ein Nachweis, dass man jemandem Geld überwiesen hat, ist meiner Auffassung nach unzureichend.

Was ist, wenn die Freundin behauptet, du hättest sie unterstützt, ihr gar das Geld geschenkt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ronja1979
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Das befürchte ich auch dass sie das behauptet. Aber auch ein mündlich vereinbarter Vertrag ist ein Vertrag - laut meines Wissens. Und es existieren E-Mails von ihr in denen sie zugibt erstmal die Scheidung hinter sich zu bringen und danach auf mich zwecks Rückzahlungen zurückzukommen.
Die Scheidung ist seit 3 Monaten druch...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CrackCharming
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 62x hilfreich)

Selbstverständlich ist auch ein mündlicher Vertrag ein rechtsgültiger Vertrag.

Der Punkt ist nur, wenn Aussage gegen Aussage steht, wie man dem Gegner das Gegenteil nachweisen kann?

Du kannst einen Mahnbescheid beantragen. Nur was ist, wenn sie einen unbegründeten Widerspruch einlegt? Sofern es zu einem Gerichtsverfahren kommt, musst du den Anspruch begründen und belegen können.

Geht dies aus den Mails hervor, können diese u. U. als Nachweis dienen.

Aber auch da: was ist, wenn sie behauptet, sie habe die Mails nicht geschrieben? Wie willst du ihr nachweisen, dass sie die Verfasserin tatsächlich gewesen war?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ronja1979
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für Deine Antworten CrackCharming!
Ich befürchte eben auch dass sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt. Macht sie zu 100%!
Ich habe auch sehr viele Rechnungen für sie bezahlt, z.B. die Stromrechnung, oder mal Tierarztrechnungen usw. Die sind alle von meinem Konto aus Österreich nach Bayern gegangen die Zahlungen, direkt an z.B. ich glaub Lechwerke hieß der Stromanbieter. Meinst Du nicht dass solche Sachen vor Gericht zählen? Dass ein Richter mir glauben würde, auch wenn sie behaupten sollte das Geld war geschenkt?
Es existiert auch ein Kaufvertrag für einen VW-Bus den ich extra auf mich habe ausstellen lassen beim Kauf - denn bezahlt hab ich ihn.
Ich denke so verfahren die Situation ist macht da ein Mahnbescheid wenig Sinn - oder? Sie erhebt sicher Einsruch...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Sie dürfen auch unter Umgehung es Mahnverfahrens direkt klagen. Ansonsten wie so oft der Hinweis: Dies ist kein Hellseherforum - keiner kann Ihnen den Ausgang eines Gerichtsverfahrens vorhersagen. Hilfreich wäre wohl die Beauftragung eines Anwaltes in D.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ronja1979
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke! Ja, an einen Anwalt in Deutschland hab ich auch schon gedacht, ich würde sogar einen kennen. Ich weiß (zum Glück) mit so Sachen wie Mahnbescheid, Gerichtsverfahren oder Anwälten leider überhaupt nichts anzufangen da ich noch nie damit konfrontiert war. Sind alles Bücher mit 7 Siegeln für mich.
Meinen Sie, von Muemmel, dass direkt klagen sinnvoller wäre als ein Online-Mahnbescheid?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CrackCharming
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:

Ich habe auch sehr viele Rechnungen für sie bezahlt, z.B. die Stromrechnung, oder mal Tierarztrechnungen usw. Die sind alle von meinem Konto aus Österreich nach Bayern gegangen die Zahlungen, direkt an z.B. ich glaub Lechwerke hieß der Stromanbieter. Meinst Du nicht dass solche Sachen vor Gericht zählen?

Wenn du die Rechnungen direkt von deinem Konto auf das Konto der Stadtwerke bezahlt hast, hast du sicherlich auch eine Kunden- oder Rechnungsnummer zum Zweck eingefügt.

Sicherlich geht aus den Tierarztrechnungen auch der Name des Tieres hervor und der Rechnungsempfänger, sprich: sie.

So auch mit dem Fahrzeug.

In diesem Fall kommt es auf die Beweislage an, nicht auf die Glaubwürdigkeit alleine. Allerdings bin ich kein Richter.

Ob Mahnverfahren oder eine direkte Klage. In diesem Fall wärst du gut beraten, dir einen Anwalt zu holen und dich erst einmal hinsichtlich der Erfolgsaussichten beraten lassen solltest. Auch wäre abzuwägen, wie die finanzielle Situation der besagten Dame ist.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

@ TE,

Sie schreiben doch selbst, sie würde zu 100 % Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen - welchen Sinn sollte da wohl ein Mahnbescheid machen?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Ein förmliches Schuldanerkenntnis oder besser noch ein notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis wären sicherlich ein guter Anfang.
Eventuell einen kleinen 'Rabatt' wärend der Verhandlung anbieten? Zur Motivationssteigerung.


Ansonsten sollte man dem Anwalt schildern wie die Sachlage ist, ihm alle Beweismittel in Kopie übergeben, damit er eine entsprechende Strategie ausarbeitet.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.648 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen