Hi,
mich wundert schon lange eine Situation in meiner Straße:
(Bild: http://i.imgur.com/d4ZMO9R.jpg)
Situation 1: Ehemalige Ein/Ausfahrt, abgesenkter Bordstein, mit Grünfläche und Terrasse dahinter
Situation 2: Baustelle nutzt Ein/Ausfahrt für ihr Werbeschild. Seit Monaten keine Änderung.
In Situation 1 hatte dort manchmal geparkt, da nach Internet-Meinung meist gesagt wird, dass eine eindeutig ehemalige Ausfahrt eben keine mehr ist und ein rein der Ausfahrt geschuldeter abgesenkter Bordstein eben nicht für Rollstuhlfahrer gedacht ist.
Nun in Situation 2 hängt ein zusätzlicher Zettel an dem "Tor", dass außer Hausmeister und Hausbesitzer auch die Baufirma die Einfahrt JEDERZEIT nutzen können muss.
Um das Schild anzubringen und irgendwann abzubauen sehe ich das ein - für mehr als das kann es ja nicht gemeint sein, sonst wäre das Halteverbotsschild (siehe Bild) ja nicht neben der "Ausfahrt". Würde ich in dem Moment dort parken, würde ich die Baufirma wohl nötigen.
In jeder anderen Situation kann ich jedoch keine Nötigung erkennen, die ja nach Internet-Meinungen Abschleppen vorraussetzt.
In welchen Punkten könnte ich mich irren?
Vielen Dank :-)
Ehemalige Einfahrt - Parken
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hm, aber es wurde zumindest in Berlin festgehalten, dass
"Hingegen liegt kein Parkverstoß vor, wenn die "Einfahrt" offensichtlich unbenutzbar ist (KG VRS 62, 142)."
(http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss09.php)
Die Regelung ob ein für eine Ausfahrt abgesenkter Bordstein auch im Sinne der Rollstuhlfahrer/Kinderwagen ist (was ursächlich für das Parkverbot ist), scheint zumindest strittig zu sein:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss11.php
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Hallo,
da ist ein abgesenkter Bordstein, also darf da nicht geparkt werden. Ich verstehe das Problem nicht. Auch darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn es dort parkt.
Zitat"Hingegen liegt kein Parkverstoß vor, wenn die "Einfahrt" offensichtlich unbenutzbar ist (KG VRS 62, 142)." :
Da geht es aber auch nicht um einen abgesenkten Bordstein sondern nur um Ein-/Ausfahrten.
Es bleibt dabei: Abgesenkter Bordstein => Parkverbot
Ich hätte ja nicht die Frage gestellt, wenn es bzgl. der Bordsteinabsenkung nicht Ausnahmen gäbe:
"Bouska (DAR 1992, 281) ist der Auffassung, dass in diesem Fall kein Verstoß vorliegt"
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss11.php
Andere Juristen sehen das wieder anders.
Aber danke dennoch für die Verdeutlichung des Wertes des Bordsteins - selbst wenn es juristisch nicht vollends wasserdicht scheint.
ZitatIch hätte ja nicht die Frage gestellt, wenn es bzgl. der Bordsteinabsenkung nicht Ausnahmen gäbe: :
"Bouska (DAR 1992, 281) ist der Auffassung, dass in diesem Fall kein Verstoß vorliegt"
Bouska steht mit seiner Meinung ziemlich alleine da.
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