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Eheleute aufgepasst - Ab dem 21.06.2012 gilt das neue Wahlrecht für internationale Scheidungen!

Von Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae
13.6.2012 | Ratgeber - Familienrecht | 1039 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Wahlrecht, Eheleute, Recht, internationale, Scheidung, EU-Verordnung, ROM III

Durch EU-Verordnung ROM III können Eheleute dann wählen, ob sie nach deutschem Recht geschieden werden wollen.

Bisher wurde die Frage, welches materielle Recht auf die Scheidung mit internationalem Bezug anzuwenden ist, nach der Staatsangehörigkeit der Eheleute entschieden. So mussten sich zum Beispiel Eheleute italienischer Staatsangehörigkeit nach italienischem Recht scheiden lassen, auch wenn sie bereits seit vielen Jahren in Deutschland gelebt haben und sich dort nach deutschem Recht scheiden lassen wollten.

Dies ändert sich nun aufgrund der neuen EU-Verordnung Nr. 1259/2010 ( ROM III ).

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Von Rechtsanwältin
Christine Andrae
Köln
11 Bewertungen
Fachanwalt Familienrecht
 Pers. Direktanfrage 

Ab dem 21.06.2012 können die Eheleute das Recht wählen, nach dem sie geschieden werden wollen.

Gemäß Artikel 5 der Verordnung muss es sich dabei um das Recht des Staates handeln, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl leben oder zuletzt gemeinsam gelebt haben, sofern einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Oder sie können das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Eheleute zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt oder sie wählen das Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

Haben die Eheleute solch eine Rechtswahl nicht getroffen, ist gemäß Artikel 8 der Verordnung das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Eheleute zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichtes leben oder im Jahr zuvor gemeinsam gelebt haben, sofern einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten gilt das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Eheleute besitzen oder anderenfalls das Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

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