Ehehölle - Vollstreckungsbescheid - Ratenzahlungsvereinbarung unseriös?

22. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karin1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Ehehölle - Vollstreckungsbescheid - Ratenzahlungsvereinbarung unseriös?

Guten Abend an alle Interessierten,
ich habe einen fiktiven Fall für Euch und würde mich über jegliche Ratschläge oder Tipps sehr freuen!!

Also Herr A ist mit Frau B verheiratet. Sie haben einen gemeinsamen 5-jährigen Sohn.
Im September 2013 stattete ein Vertreter eines großes Energieversorgers der Frau B einen Hausbesuch ab.
Folge: Sie unterschrieb einen Energieversorgerwechsel für Strom und Gas. Auf dem Vertrag wurde aber der Name ihres Ehemannes A vom Vertreter handschriftlich eingetragen. Unterschrieben hat allerdings nachweislich nicht Herr A sondern Frau B - allerdings nur mit ihrem Nachnamen.
Klar ist mir, dass wenn beide Strom verbrauchen, sie auch gesamtschuldnerisch haften für die entnommene Energie.
Nun hat in diesem speziellen Fall die Frau B sämtliche Mahnungen, Bescheide bis zu den irgendwann in den Briefkasten flatternden Vollstreckungsbescheiden des Amtsgerichts ALLES versteckt oder weggeworfen. Auch klar - Urkundenunterdrückung.
Der Mann A hatte also bis zum Dezember 2016 noch nicht mal eine Ahnung, dass der Haushalt überhaupt den Energieversorger gewechselt hatte.
Erst im Dezember fiel ihm ein Brief eines Ecov.. Inkassounternehmens in die Hände.
Der große Energieversorger hatte nach unzähligen Mahnungen die Forderung dorthin abgetreten.
Im Vollstreckungsbescheid ist die Ecov.. - Inkasso als Prozessbevollmächtigter angegeben.
Es handelt sich laut Vollstreckungsbescheid um immerhin 5400€.

Herr A ist Alleinverdiener und seine Frau hat mittels seiner Karte und Pin jeden Monat schön sein Konto geräubert.
Ist auch jahrelang einigermaßen gutgegangen - nun aber hat sie den gesamten Verdienst geplündert und gar keine Überweisungen (GEZ, Kindergartengebühren, Miete, Telefon etc. ) mehr vorgenommen. Vielleicht ist Kaufsucht das Motiv.
Mir ist klar, dass Herr A natürlich besser hätte aufpassen MÜSSEN, aber nun ist es so wie es ist. Konto ist für die Dame gesperrt und Herr A nimmt diese Dinge nun selbst in die Hand. Ihr könnt Euch vorstellen, dass dies die private Hölle sein muss. Wäre auch alles sehr viel leichter, wenn nicht der kleine Sohn wäre, der ja mit seinen fünf Jahren das ganze Drama gar nicht versteht.
Also - was ich sagen möchte, Herr A regelt ab sofort ALLES selbst. Das ist mit der guten Freundin K geklärt. :grins:
Kann sich ja kein Mensch mit ansehen, wie ein ehrlicher und sehr fleißiger Mensch so in den Ruin getrieben wird von einer Dame B ohne Anstand.

Jedenfalls ist eine Ratenzahlungsvereinbarung von der Inkassofirma Ecov.. gekommen, die mir doch sehr hahnebüchen erscheint. Es werden Einigungsgebühren verlangt und Zinsen aus Verzug in ungenannter Höhe.
Des Weiteren verlangt Ecovi. eine Selbstauskunft mit detaillierten Angaben zur Kontonummer und zum Arbeitgeber.
Mir schwant, dass sie evt. planen, eine Konto- oder Lohnpfändung durchzuführen..??

Wie gesagt, Herr A ist in Arbeit (seit 35 Jahren bei derselben Firma) und verdient ganz gut.

Dennoch sehe ich bei der ganzen Sache, dass er doch zum allergrößten Teil unschuldig an der jetzigen prekären Situation ist und nicht auch noch für das Inkassounternehmen bluten sollte, oder was meint Ihr??

Was kann Herr A tun?
Nur die tatsächliche aus Strom- und Gaslieferung entstandenen Forderungen direkt an den Energieversorger zahlen? Der behauptet, dass die Forderung an Ecovi. abgegeben wurde und bei ihnen nicht mehr besteht.

Sich anderswie mit Ecovis einigen, ohne Zinsen in unbekannter Höhe zahlen zu müssen?

Wie sieht es mit einer Mitschuld vom Energieversorger aus? Kann die Frau B für den Namen ihres Mannes unterschreiben? Das ist doch Fälschung einer Unterschrift. Dies hätte der Vertreter doch wohl erkennen müssen, dass ein männlicher Name auf dem Vertrag steht und eine Frau unterschreibt??


Ich bitte Euch ganz, ganz herzlich um schnelle Hilfe oder Tipps und ich bedanke mich bereits jetzt sehr bei Euch, dass Ihr Euch die Zeit genommen habt, Euch einzulesen... :)

Karin








-- Editier von Karin1 am 22.01.2017 18:16

-- Editier von Karin1 am 22.01.2017 18:22

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Keine Besuche vom Gerichtsvollzieher, trotz Vollstreckungsbescheid?

Wurden in dem Schreiben des Inkasso Angaben nahc § 11a RDG gemacht?
Lagen Vollmacht und Abtretungsbestätigung bei? Am besten im Original?

Gab es irgendeine Art von Forderungsaufstellung?

Wäre man in der Lage die Forderung in einer Summe bzw.maximal 2 Raten zu begleichen?



Zitat (von Karin1):
Des Weiteren verlangt Ecovi. eine Selbstauskunft mit detaillierten Angaben zur Kontonummer und zum Arbeitgeber.
Mir schwant, dass sie evt. planen, eine Konto- oder Lohnpfändung durchzuführen..??

Korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Karin1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Abend Harry,
vielen, lieben Dank für die flotte Antwort.
Ich könnte diesen unseligen Ratenzahlungsantrag hier posten, wenn ich wüsste, wie ich ein Foto einfügen kann??
Von §11a RDG sehe ich nichts.
Bis jetzt war auch noch kein Gerichtsvollzieher dort.
Nur telefonisch habe ich vom Energieversorger erfahren, dass die Forderung bei ihnen ausgebucht wurde und an eben diesen Ecovis Inkasso Rechtsanwalt übergeben wurde.
Die Forderungen selbst habe ich vom Energieversorger letzte Woche angefordert. Sie scheinen zu stimmen.
Von Ecovis selbst kam nur der Vollstreckungsbescheid in Kopie.

Ja, eine Zahlung auf einen Schlag wäre mit gaaaanz vieeel gutem Willen der Mama des Herrn A wohl möglich. Auch die gute Freundin K würde sich evt. daran beteiligen.

Was ist der Plan?? :???: :)

-- Editiert von Karin1 am 22.01.2017 18:38

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Foto mit dem Handy machen, bei einem Bilderhoster hochladen (einfach mal bei Google schauen) und dann hier verlinken.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Klar ist mir, dass wenn beide Strom verbrauchen, sie auch gesamtschuldnerisch haften für die entnommene Energie.

Und dass sie sich untereinander vertreten dürfen für Geschäfte des alltäglichen Bedarfs. Sprich: Sie darf durchaus so etwas wie Familienverträge abzeichnen.
Das ist eine der Konsequenzen, die man mit einer Heirat eingeht.

-- Editiert von mepeisen am 22.01.2017 19:18

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Karin1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier endlich das BIld mit dem unseligen Ratenzahlungsangebot.



Ich danke Euch für Eure Ideen!

-- Editiert von Karin1 am 22.01.2017 19:45

-- Editiert von Karin1 am 22.01.2017 19:54

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Jetzt fehlt nur noch der Link .. :)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Karin1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Dauert ein bissl.... Frauen und Technik eben..... :grins:

Harry, darf ich Sie nochmal fragen, wie Sie weiter verfahren würden?? :respekt:

-- Editiert von Karin1 am 22.01.2017 19:56

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Angesichts der Tatsache, dass die Ratenzahlungsvereinbarung eine Gebühr von schlappen 631,89€ auslöst (= 1,5 Einigungsgebühr incl. MwSt), die auf die 5400€ obendrauf kommen, würde ich alles dran setzen, die Zahlung "auf einen Schlag" zu erledigen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Angesichts der Tatsache, dass die Ratenzahlungsvereinbarung eine Gebühr von schlappen 631,89€ auslöst (= 1,5 Einigungsgebühr incl. MwSt), die auf die 5400€ obendrauf kommen, würde ich alles dran setzen, die Zahlung "auf einen Schlag" zu erledigen.


Da liegst du falsch "drkabo"! Du vergisst den § 31b RVG wonach bei Zahlungsvereinbarungen der Gegenstandswert nur 20 % des Anspruchs beträgt. Bei 5.400,00 € wären das also 1.080,00 € -> 1,0-Gebühr im Rahmen zwischen 1.000,00 - 1.500,00 € = 115,00 € × 1,5-Gebühr = 172,50 € (+ 20,00 € Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG = 192,50 €).

Signatur:

Meine Beiträge stellen ausdrücklich KEINE Rechtsberatung dar! Ich verweise auf § 675 Abs. 2 BGB.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich habe mir das nun mal durchgelesen. In meinen Augen kann man das guten Gewissens nicht unterschreiben.

1. Der Satz oben mit dem "ggf. weitere Kosten" ist zu schwammig formuliert.

2. Die "Abtretung" ist in meinen Augen komplett überflüssig. Denn wenn die einen VB haben können sie sowieso pfänden. Wozu die Abtretung? Davon abgesehen halte ich die letzten beiden Kapitel dieses Absatzes für gemeingefährlich: Da tritt man das Guthaben inkl. etwaige Kreditlinien (Dispo u.ä.) ab. Damit soll wohl der Pfändungsschutz für beispielsweise ein P-Konto gezielt übergangen werden.

3. Am Ende enthält sich ebenfalls etwas Gemeingefährliches. Im Endeffekt will man hier wohl Willkür ermöglichen hinsichtlich der Ratenhöhe. Wird sich "nicht geeinigt" hat man trotzdem die Rateneinigungsgebühr am Backen. Wird nicht "mitgearbeitet" (was soll das heißen?) hat man die Gebühren am Backen und es wird trotzdem gepfändet, was das Zeug hält.

Die Frage ist, was man angesichts der Höhe der Schuld macht. Wenn man einfach seine Ruhe will, unterschreibt man sowas und betet zu Gott, dass die keinen Unfug damit treiben (oder wehrt sich dann vor Gericht). Besser wäre wohl, das alles schnellstmöglich zweckgebunden auf Hauptforderung zu überweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
Karin1
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Tausend Dank Ihr Lieben für Eure vielen fundierten und tollen Antworten. Weiß gar nicht, was ich sagen soll.
Im Moment ist mir noch ein Weg eingefallen, der vielversprechend ist. Melde mich dazu in ein paar Tagen...sobald ich Näheres weiß!! Bittte nicht böse sein!!!
Nochmal ganz, ganz vielen herzlichen Dank für Eure Mühe und die tollen Antworten!! Gaaaanz große Klasse!!!!! :respekt: :respekt: :respekt:

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