Ehegattenzuzug für Ausländer nach Deutschland
Das ist doch wohl der Hammer!!!Wo gibts denn so was????Das ist Diskriminierung in Hochpotenz!
Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten ziehen wollen, müssen sich zumindest auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese seit August 2007 geltende Gesetzesregelung, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache aber Berufung zu. (VG 5 V 22.07)
Dem Gericht zufolge ist unter einer Verständigung in deutscher Sprache auf einfache Art mindestens zu verstehen, dass ein Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden kann. Außerdem müsse ein Ausländer Sätze mit geläufigen Alltagsbegriffen "mehr als nur selten" verstehen können. Die Klägerin, eine 1982 geborene Inderin, konnte zwar einzelne deutsche Wörter sagen. Dies reicht nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht aus.
Dabei sei ausdrücklich geprüft worden, ob die gesetzliche Regelung mit höherrangigem Recht vereinbar sei, teilte das Gericht weiter mit. So stehe die Regelung unter anderem auch mit Artikel 6 Grundgesetz (Schutz der Ehe und Familie) in Einklang. Denn die Freiheit, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu führen, gelte nicht uneingeschränkt. Vielmehr seien "verhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitssphäre der Eheleute zum Schutze öffentlicher Interessen zulässig". Zudem verstoße die Neuregelung auch dann nicht gegen den Gleichheitssatz (Artikel 3 Grundgesetz), wenn Angehörige bestimmter anderer Staaten wie Australien, Israel, Japan, Kanada und die USA unter bestimmten Voraussetzungen von dem Spracherfordernis ausgenommen sind.
Die Klägerin hatte sich nach ihrer Hochzeit mit einem Deutschen bei der deutschen Botschaft in Neu Delhi ab Dezember 2004 vergeblich um ein Visum für Deutschland zum Zwecke der Familienzusammenführung bemüht. Die Botschaft hatte dies zuletzt im März 2007 unter Hinweis auf das vermeintliche Vorliegen einer Scheinehe abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Berlin verneinte nun zwar entgegen der Auffassung des beklagten Auswärtigen Amtes das Vorliegen einer Scheinehe. Die Klage hatte gleichwohl keinen Erfolg, weil die Klägerin die gesetzlichen Mindesterfordernisse der deutschen Sprachkenntnisse nicht erfülle.
28. Januar 2008 - 18.43 Uhr
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von weterok am 29.01.2008 19:19
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>Ehegattenzuzug für Ausländer nach Deutschland
Hallo,
ich finde das auch richtig, und es wird in anderen Ländern ebenso praktiziert. Es gibt sogar Länder da muss man eine gewisse Summe Geld mitbringen wenn man einwander will.
Stell dir mal vor: Mann kommt (wo auch immer usrprünglich her) nach Deutschland, arbeitet evtl. sogar hier und Frau kommt nach, die beiden bekommen Kinder der Mann kann einigermaßen die Sprache, die Frau nicht da sie zu Hause ist und sich nur mit Landsleuten trifft, das Kind wird älter kommt in die Schule macht Ärger und die Mutter kann weder die Schule noch das JA verstehen und somit ändert sich nix für das Kind keiner merkts und dann ist das Geschrei wieder groß wenn es um Abschiebungen geht, weil KIND eine Straftat begangen hat.
Dannn muss der Staat auch noch einen Dolmetscher bestellen (den zahlt dann das Volk) usw. usf.
Also ich glaube, diejenigen die nach D kommen um hier zu arbeiten, zu studieren o.ä. die lernen auch gerne die Sprache und werden sich auch bemühen auf die D-Mentalität rücksicht zu nehmen.
Diejenigen die einfach nur herkommen wollen, weil sie gehört haben hier fliegen gebratene Hühner vom Himmel müsse halt zukünftig draußen bleiben.
Richtig so!
LG
Hmanu
von HManu am 30.01.2008 13:42
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>Ehegattenzuzug für Ausländer nach Deutschland
Hat die Femanzenfraktion in Deutschland nun erreicht was sie schon lange wollte ?
Die waren nämlich die Hauptinitiatoren bei der Gesetzgebung.
Wenn ihr glaubt dass der deutsche Mann nun wieder auf Euch angewiesen ist, habt Ihr Euch aber verrechnet.
Die Meisten jungen Männer werden nämlich deshalb Deutschland verlassen.
Freiheit für deutsche Männer statt Femanzen !!
leinad
-- Editiert von leinad am 30.01.2008 18:01:28
von guest123-1983 am 30.01.2008 17:59
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>Ehegattenzuzug für Ausländer nach Deutschland
Irgendwie wird geflissentlich verkannt, dass der ausländische Ehepartner nach 2-3 Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat.
Wenn nun die Ehe in die Brüche geht, der ausländische Ehepartner aufgrund mangelnder Kenntnisse der Sprache dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, wandert er in die Sozialsysteme.
Bei Hochqualifizierten Ausländern ist dies doch in der Regel überhaupt nicht der Fall.
Diese reisen in der Mehrheit ein mit dem Wissen, dass sie bereits eine gutbezahlte Stelle sicher haben.
Bericht von UNICEF:
Bildung für Mädchen gilt in traditionellen, ländlichen Regionen der Türkei auch heute noch bei vielen Eltern als überflüssig. Oft sind Mutter und Vater selbst Analphabeten: In der Türkei kann jede vierte Frau nicht Lesen und Schreiben, bei den Männern ist es jeder fünfzehnte.
-- Editiert von meri am 31.01.2008 09:51:07
von guest123-1542 am 31.01.2008 09:44
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