Ehegattenunterhalt weil Noch-Ehemann arbeitslos ist

4. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gast66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt weil Noch-Ehemann arbeitslos ist

Hallo,
eigentlich wollten wir uns gütlich trennen: gegenseitiger Verzicht auf Unterhalt und Zugewinnausgleich. Doch leider hält sich mein Noch-Ehemann nicht an die Vereinbarung. Da er schon seit fast einem Jahr arbeitslos ist, verlangt er jetzt Unterhalt von mir. Angeblich "müsste" er das tun, da ihm sonst Kürzungen seiner Sozialhilfe drohen könnten.
Ich arbeite nicht ganz Vollzeit (36 von 39 Wochenstunden), Nettoeinkommen ca. 2.100 €. Die beiden Kinder (17 und 20 Jahre, Schüler und Student) wohnen bei mir, Unterhalt zahlt mein Noch-Ehemann nicht, da er keine Einkünfte hat. Er hat mittlerweile sogar eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Kontakt haben wir so gut wie keinen.
Meine Fragen hierzu: Kann er wirklich Unterhalt verlangen?
Muß er nicht erst wenigstens versuchen Arbeit zu finden? (ich weiß definitiv, dass er mehrere Monate keine Bewerbung geschrieben hat, weil er angeblich einen Job in Aussicht hatte)
Muß er seine "Nebeneinkünfte" nicht auch angeben? Gibt es da "Freibeträge"?
Kann er mich zwingen Vollzeit arbeiten zu gehen? (Ich denke, hier könnte ich ein ärztliches Attest vorlegen, dass meine momentane Belastung keine Aufstockung der Wochenarbeitszeit zulässt.)
Und vor allem: wie lange wäre ich unterhaltspflichtig? (Scheidung ist eingereicht, Termin wird sich vermutlich durch die Rechtsstreitigkeiten verzögern).
Ich hatte auch vorgeschlagen, einen weiteren Termin zur Mediation zu vereinbaren. Er antwortet darauf nicht, Mein zukünftiger Ex-Mann kommuniziert nur noch über Anwalt mit mir. Ist das ohne Konsequenzen zulässig?
Ich danke für eure Antworten. Nächste Woche habe ich Telefon-Termin mit meinem Anwalt, da möchte ich gerne vorbereitet sein.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Da er schon seit fast einem Jahr arbeitslos ist, verlangt er jetzt Unterhalt von mir. Angeblich "müsste" er das tun, da ihm sonst Kürzungen seiner Sozialhilfe drohen könnten.
Das ist nicht nur angeblich so, das ist tatsächlich so. Deshalb ist auch sehr zweifelhaft, ob ein Unterhaltsausschluss wirksam vereinbart werden könnte.

Zitat:
Kann er wirklich Unterhalt verlangen?
Offensichtlich ja.
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html

Zitat:
Muß er nicht erst wenigstens versuchen Arbeit zu finden?
Ich würde unterstellen wollen, dass er das tut. Andernfalls gäbe es auch keine "Sozialleistungen". Und nur auf Ihren Unterhalt ist er vermutlich nicht aus, da nach Abzug von Bereinigungsbeträgen (Fahrtkosten usw.), Selbstbehalt und Unterhalt für das Schülerkind (Studentenkind gilt nicht) nicht viel Unterhalt bleibt.

Zitat:
Muß er seine "Nebeneinkünfte" nicht auch angeben? Gibt es da "Freibeträge"?
Ja und ja. Was sollen denn seine Nebeneinkünfte sein?

Zitat:
Ist das ohne Konsequenzen zulässig?
Ja. An was für Konsequenzen dachten Sie? Ist vielmehr ein Hinweis darauf, dass die Ehe gescheitert ist und bald geschieden werden kann. Bis zur Scheidung besteht Trennungsunterhaltpflicht. Denkbar ist, dass ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, wobei man (oder jedenfalls ich nicht) Ihnen nicht ohne weiteres vorhersagen kann, wie lange und in welcher Höhe. Der Anwalt sollte da schon eher was sagen können.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich würde mal anfangen zu rechnen. 2100 minus Kindesunterhalt für den 17-jährigen, in Abzug bringen, ausserdem berufsbedingte Aufwendungen, Zusatz-Altersversorgung. Was bleibt denn da noch übrig? Eher sehr wenig, wenn überhaupt. Denn Du hast ja auch noch einen Selbstbehalt von 1200 €. Das ist die Berechnung für den Trennungsunterhalt. Ob hinterher noch was fällig ist (wahrscheinlich nicht), das sieht man dann. Zumal ja sein ALG Geld immer in die Berechnung mit eingeht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von wirdwerden):
Zumal ja sein ALG Geld immer in die Berechnung mit eingeht.


Hier wird von "Sozialhilfe" geschrieben.

Bei ALGII dürfte das nicht mit in die Berechnung gehen. Unterhalt würde ALGII verringern.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sorry, ich war von ALG I ausgegangen. Da ist natürlich ein Unterschied da. Aber abgesehen davon, wieviel soll denn übrig bleiben zum verteilen? Ist doch nicht viel. Deshalb eben mal rechnen, ehe man da einen Aufstand macht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Da er schon seit fast einem Jahr arbeitslos ist, verlangt er jetzt Unterhalt von mir. Angeblich "müsste" er das tun, da ihm sonst Kürzungen seiner Sozialhilfe drohen könnten.


Diese Aufforderung sollte dann auch schriftlich vorliegen, sowas macht kein Amt mündlich! Lassen Sie sich das Schreiben mal zeigen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Diese Aufforderung sollte dann auch schriftlich vorliegen, sowas macht kein Amt mündlich! Lassen Sie sich das Schreiben mal zeigen.
Man kann auch noch mehr Neben-Kriegsschauplätze eröffnen, das ändert doch nichts. Wie oben gesagt, wird das wohl stimmen, aber das Recht hat er sowieso unabhängig davon, ob ihn jemand dazu auffordert.
Er fordert Unterhalt und Punkt.
Was er aber nachweisen sollte: seine Bemühungen, selbst in Lohn und Brot zu kommen. hat er viele Bewerbungen geschrieben? Auch fachfremd? Jobbt er wenigstens irgend etwas?

Die Unterhaltsreihenfolge ist auch klar: Erst das minderjährige Kind, dann der Ehemann und dann erst das studierende Kind. wohnt der Student zu Hause? Er sollte, sofern nicht geschehen, schnellstens einen Bafög-Antrag stellen und außerdem sollte die Mutter die Kindergeldstelle anweisen, das Kindergeld künftig direkt an den Studenten auszuzahlen. Unabhängig davon, ob die 2100€ mit oder ohne Kindergeld genannt sind - das ist auf jeden Fall sinnvoller so, kann dann ja immer noch als Kostgeld gefordert werden.

Berechnen kann man hier noch gar nichts, da ein eventuelles Einkommen des Vaters (vielleicht hat er ja 'nen Minijob? Wenn nein: warum nicht?) da mit reinspielen würde, genau so wie noch vorhandene ehebedingte Schulden et cetera.


Was jedenfalls sicher ist: wenn die Ehefrau während der Ehe Teilzeit gearbeitet hat, dann braucht sie jetzt nicht auf Vollzeit zu gehen. Wenn sie ihre Arbeitszeit bei Auszug des Ehemannes reduziert hat, um die Kinder besser betreuen zu können, auch nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Noch geht es doch nur um Trennungsunterhalt. Da muss er nicht arbeiten und nichts nachweisen. Nach der Scheidung sieht es anders aus.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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