Ehegattenunterhalt und Heirat

4. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ute S.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt und Heirat

Hallo erstmal
und allen ein frohes neues Jahr.
Ich habe folgende Frage(n):

Mein Ex-Gatte (geschieden seit 11/2001) zahlt immer noch Unterhalt für mich. Ist im Moment so ziemlich das einzige was ich bis auf Wenigkeiten vom Sozialamt bekomme, da ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe (von 12 beitragspflichtigen Monaten innerhalb von 3 Jahren habe ich nur 11 Monate auf Lohnsteuerkarte gearbeitet).
Jetzt habe ich gehört, dass mein Ex-Gatte in diesem Jahr wieder heiraten will, da er unter anderem von mir einen beglaubtigten Auszug aus dem Familienbuch haben möchte, was ich schon mal garnicht bezahlen kann, denn mir fehlen einfach die finanziellen Mittel.
Welche Auswirkungen kann die Heirat meines Ex-Gatten finanzieller Weise haben?????

Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten.

Gruss Ute S.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Er ist - sofern seine neue Frau nicht - oder nur geringfühig arbeitet, auch dieser unterhaltspflichtig. Das könnte für dich bedeuten, dass du weniger Unterhalt bekommst, sofern sein Einkommen nicht für beide ausreicht. Ansonsten verändert sich nichts.Nach neuesten Urteilen bleibt der Vorteil des Ehegattensplittings der " neuen " Familie vorbehalten.
Es sei denn, du betreust gemeinsame Kinder. Hier wird der KU nach dem neuen Einkommen deines Mannes inkl. Splittingvorteil berechnet.

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#2
 Von 
Ute S.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, aber das verstehe ich nicht so ganz. Soweit ich weiss, verdient seine zukünftige Frau gutes Geld. Wie ist das mit dem Ehegattensplitting gemeint?

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#3
 Von 
Fisch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Ute S.

Kann dir nur eben was zu der beglaubigten Familienbuch Abschrift sagen ,

diese muß sich dein Exmann schon selber besorgen ........damit hast du nichts zutun .Mein Exmann hat jetzt auch wieder geheiratet, und was er nur wollte war das Stammbuch ;)

Gruß Fisch

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Das Ehegattensplitting ist der steuerliche Vorteil der aus einer Hochzeit evtl. resultiert. Dieser wird beim Ehegattenunterhalt nicht angerechnet, sehr wohl aber beim Kindesunterhalt.

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#5
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Ute

In deinem Beitrag erwähnst du keine Kinder,also gehe ich davon aus das es keine Kinder aus dieser Ehe gibt.
Warum also muß dein Ex noch an dich Unterhalt zahlen??
Sorry aber das verstehe ich nicht ganz,auch wenn man Sozialhilfe bekommt kann man immer noch einen Teil durch einen Nebenerwerb dazuverdienen,auch wenn man alles annehmen muss was sich bietet.

Ist nicht bös gemeint nur eine Frage.

Gruß Karin

-----------------
"von Karin 1
Neuling"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)

Sorry Ute

habe zu spät deine anderen Beiträge gelesen.


mfg Karin

-----------------
"von Karin 1
Neuling"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Tja, wenn man 3 Beiträge mit halbwegs gleichem, aber leicht abgeändertem Inhalt schreibt, kann man auch nicht verlangen, dass alle die Hintergründe kennen. Also kann man nur spekulieren und Ute wird nie die objektiven Antworten erhalten, die sie wirklich braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ute S.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich kann nur sagen, eure hilfreichen Aussagen haben mir wirklich sehr geholfen. DANKE

0x Hilfreiche Antwort

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