Ehegattenunterhalt einklagbar?

13. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.10.2015 08:47:57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehegattenunterhalt einklagbar?

Bin seit 2003 geschieden. Nach Abwicklung von Vermögens- und Versorgungsausgleich zahle ich monatlich 1000,- Euro Unterhalt an meine Ex-Frau bis einschl. Oktober 2015. Da ich seitdem keine Gehaltszahlungen mehr erhalte und nur eine niedrige Rente bekomme, wollte ich die letzte Summe in 3 Monatsraten zahlen. Alle bisherigen Raten wurden termingerecht bezahlt. Die noch ausstehenden 700 Euro will meine Ex-Frau durch ein Inkassobüro eintreiben. Kann sie das, obwohl ich Teilzahlung vorgeschlagen habe? Würden Kosten für mich entstehen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das hängt davon ab ....

... wie die Unterhaltszahlung begründet ist!

Wenn der Unterhalt etwa im Rahmen der Scheidung gerichtlich festgelegt und tituliert worden ist, dann kann deine Ex sehr wohl die ausstehenden Zahlungen eintreiben. Ein Unterhaltstitel ist juristisch ein "scharfes Schwert".

Sollte es einen Titel geben, dann liegt es an dir, diesen Titel möglichst umgehend abändern zu lassen. Da deine Ex wohl kaum einer einvernehmlichen Regelung zustimmen dürfte (so klingt das jedenfalls für mich nach deinem Posting), bleibt nur der Weg einer Abänderungsklage. Ohne Abänderung des Titels laufen die Forderungen auf, egal wie hoch oder niedrig dein tatsächliches Einkommen ist.

Wenn du dich in der Materie nicht auskennst, dann solltest du vielleicht besser die Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht in Anspruch nehmen. Schließlich geht es möglcherweise um recht viel Geld.

-- Editiert von Marcus2009 am 13.10.2015 14:02

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo!

Ich sehe das so, es geht ja lediglich um 700€. Ein Inkassobüro hat damit gar nichts zu tun. Zuständig wäre da der Gerichtsvollzieher. Wenn der kommt, und der TS den geschuldeten Betrag nicht in voller Höhe zahlen kann, kann er dem GVZ auch eine Ratenzahlung anbieten.

LG nero

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.10.2015 08:47:57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das denke ich auch. Ich werde es einfach darauf ankommen lassen. Meine Scheidung hat mich mittlerweile 500.000,- Euro gekostet, und meine Firma habe ich vor 5 Jahren dem gemeinsamen Sohn übergeben. Als Dank hat er mir zum 1.10. - für mich unerwartet - gekündigt. Ich war die letzten Jahre bei ihm angestellt, da ich ja noch den letzten Unterhalt aufbringen musste und meine Rente nicht reichte.
Deshalb meine ich: „Mal is gut!!!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Es ist immer noch nicht klar, ob der Unterhalt tituliert ist oder nicht.

Zitat (von fiddi1305):
Deshalb meine ich: „Mal is gut!!!"


Das klingt nach erheblichem Frust. Aber deshalb verschwindet eine titulierte Forderung nicht einfach. Im Zweifel wird der Gerichtsvollzieher erscheinen und nach verwertbaren Dingen gucken. Wenn etwas vorhanden ist, dann wird es gepfändet. Nur wenn tatsächlich nichts vorhanden ist, na dann gibt es eben nichts. Aber da gelten heute recht strenge Regeln ... also einfach sein Vermögen an den Sohn verschenken, das könnte schief gehen !

Wieso wird denn nicht der naheliegende Weg beschritten und der Unterhaltstitel abgeändert? Vermutlich weil irgend etwas an dieser Geschichte faul ist! Da werden angeblich 500.000 Euro im Rahmen der Scheidung verheizt und dann kloppt man sich um 700 Euro? Na, ich hab das ungute Gefühl dass in diesem Fall längst nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Marcus,

auf Grund der Eingangszeilen des TS gehe ich davon aus, dass der Trennungsunterhalt durch Beschluss eines Familiengerichtes tituliert ist.

Schönen Abend!

LG nero

3x Hilfreiche Antwort

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