Ehegattenunterhalt
Ehegattenunterhalt
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von fledi123 am 11.08.2012 02:01
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Ehegattenunterhalt
quote:Hier hätte sie Anspruch auf Trennungsunterhalt gehabt.
n dem Trennungsjahr war die Frau nicht arbeiten (ab und zu 400€ job) wegen dem 3 jährigen Kind
quote:Ich glaube, dies ist nicht von Bedeutung, solange sie den neuen Partner nicht ehelicht.
wohnt seit 3 Monate nach der Trennung bei einem neuen Partner
quote:Weihnachtsgeld und Überstunden sind dem Gesamtbrutto hinzuzurechnen. Was mich allerdings etwas irritiert ist: Wieso kommt sie jetzt plötzlich auf die Idee ihren Trennungsunterhalt einzufordern???? Und wieso rückwirkend???
Gehaltsabrechnung hat, könnten Sie nicht sagen ob die Sonstige Bez. und Sonstige Zuw. Im Bruttogehalt dabei sind oder nicht
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von Marie-Sophie40 am 11.08.2012 15:07
Status: Legende (311 Beiträge)
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>Ehegattenunterhalt
quote:Das Gesamtbrutto beinhaltet die Überstunden und das Weihnachtsgeld. Hätte das Gericht oder OLG 12* den Bruttolohn genommen, hätten Sie gesehen das es nicht dem Gesamtbrutto entspricht. Der Restbetrag ergibt Einmalige Zuw. und Sonstige Bez
Weihnachtsgeld und Überstunden sind dem Gesamtbrutto hinzuzurechnen.
quote:Die Frau versucht alles zu Geld zu machen. Vor dem Ehegattenunterhalt gab es noch mehrere Punkte.1. Die Frau wollte das alleinige sorgerecht und wollte nicht das der Mann das Kind sieht. Er sollte nur den Kindesunterhalt bezahlen. Sie behauptete auch das der Mann Sie und das Kind geschlagen hat. Nachdem der Kinderschutzbund eingeschalten war, stellte sich heraus das das Kind gerne zum Vater geht. Da das Kind nichts von "Schlägen" gesagt hat und gerne zum Vater geht bekam die Frau nicht das alleinige Sorgerecht. Das Verfahren das im Anschluß an das für die Frau verlorene alleinige Sorgerecht folgen sollte, wegen den angeblichn Schlägen zog Sie zurück.2.Als die Frau bei dem Mann einzog, brachte Sie keine Möbel oder sonstiges mit. Es war alles vorhanden bis auf die Kleidung der Frau die Sie mitbrachte. Bei der Trennung hätte Sie nichts von den Möbeln bekommen. Ca. 1 Jahr vor der Trennung brannte die Frau die Wohnung ab.(Sie wurde nicht für Schuldig erklärt da Sie es angeblich nicht mit absicht gemacht hat) Also musste alles neu gekauft werden. Somit dachte die Frau das Sie alles bekommt, da Sie das Kind dabei hat. Sie beantragte alle Möbel. Dies bekam Sie aber nicht durch. Sie erhielt keine Möbel.Nun versucht Sie es über Ehegattenunterhalt
Was mich allerdings etwas irritiert ist: Wieso kommt sie jetzt plötzlich auf die Idee ihren Trennungsunterhalt einzufordern???? Und wieso rückwirkend???
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von fledi123 am 11.08.2012 17:29
Status: Frischling (3 Beiträge)
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