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Ehegattenunterhalt

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Ehegattenunterhalt

Hallo,

Hallo,gehen wir davon aus das sich ein Ehepaar im Dez. 2010 trennt. Die Frau zieht mit dem gemeinsamen Kind aus. Das mit dem Kindesunterhalt ist geklärt.

Der Mann hat Jan 2011 seine Steuerklasse ändern lassen. Nach dem Trennungsjahr hat der Mann alle Unterlagen für die Scheidung abgegeben. Da die Frau nicht alle Unterlagen abgegeben hat zieht sich die Scheidung hinaus. 

In dem Trennungsjahr war die Frau nicht arbeiten (ab und zu 400€ job) wegen dem 3 jährigen Kind und wohnt seit 3 Monate nach der Trennung bei einem neuen Partner..

Anfang 2012 verlangt die Ehefrau vor Gericht Ehegattenunterhalt.Das Gericht hat von dem Mann (er arbeitet) diverse Gehaltsabrechnungen von 2010 und die Lohnsteuerkarte mit der alten Steuerklasse, zwecksKindergeld.Das Gericht kommt aber mit der Lohnabrechnung vom Mann nich klar da, dort neben des Gesamtbruttobetrages noch Einmalige Zuw. und Sonstige Bez. aufgelistet sind.Das Gericht frägt bei dem Chef vom Mann nach ob diese Beträge im Gesamtbrutto beinhaltet sind.Der Chef erklärt das bei Sonstige Bez. das Weihnachtsgeld aufgeführt ist, Sonstige Zuw. beinhaltet Weihnachtsgeld & Überstunden.Alles ist in Gesamtbrutto zusammengefasst. 

Das die Frau nicht arbeiten geht und bei einem neuen Partner wohnt interessiert das Gericht nicht. Laut Gericht könne die Frau in Ihrem Beruf angeblich nur 800€ verdienen. Das Gericht rechnet mit der Steuerklasse von 2010 obwohl die Lohnsteuerkarte 2011 abgegeben wurde und rechnet die Sonstige Bez. und Sonstige Zuw. auf den Gesamtbruttovertrag und spricht der Frau einen hohen Ehegattenunterhalt zu.

Der Mann geht in Berufung vor das Oberlandesgericht. Sein Anwalt hat angeblich alle Unterlagen zur Richtigstellung eingereicht.

Das Oberlandesgericht entscheidet genau wie das Gericht. Da das OLG nur eine Gehaltsabrechnung hat, könnten Sie nicht sagen ob die Sonstige Bez. und Sonstige Zuw. Im Bruttogehalt dabei sind oder nicht. Da der Anwalt vergessen hat die gesamten Lohnabrechnungen abzugeben oder bei dem Chef nichts Schriftliches verlangt hat das der Gesamtbruttobetrag alles beinhaltet werden die 2 Punkte auf das Gesamtbruttogehaltgerechnet. Da der Anwalt auch nichts dazu sagt das alles mit dem Steuergehalt von 2010 gerechnet wird und nicht mit dem von 2011, bleibt das OLG bei dem Betrag von 2010. Das OLG meint noch zum Anwalt das er beides vergessen hat abzugeben und es jetzt zu spät ist für neue Beweise.

Der Mann muss einen hohen Betrag (für sein Einkommen) für komplett 2011 Nachzahlen.Obwohl die Frau ganztags arbeiten geht muss er die hälfte vommonatlichen Betrag pro Monat von 2011, der Frau 2012 bis zur Scheidung zahlen.

Was kann der Mann tun das das ganze richtig gestellt wird? Bei dem OLG kann man keine Berufung einlegen. Kann der Mann vom Anwalt verlangen das die ganzen kosten für den Unterhalt von Ihm übernommen werden, da Sie durch seinen Fehler entstanden sind??  

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von fledi123 am 11.08.2012 02:01
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Ehegattenunterhalt
quote:
n dem Trennungsjahr war die Frau nicht arbeiten (ab und zu 400€ job) wegen dem 3 jährigen Kind

Hier hätte sie Anspruch auf Trennungsunterhalt gehabt.

quote:
wohnt seit 3 Monate nach der Trennung bei einem neuen Partner

Ich glaube, dies ist nicht von Bedeutung, solange sie den neuen Partner nicht ehelicht.

quote:
Gehaltsabrechnung hat, könnten Sie nicht sagen ob die Sonstige Bez. und Sonstige Zuw. Im Bruttogehalt dabei sind oder nicht

Weihnachtsgeld und Überstunden sind dem Gesamtbrutto hinzuzurechnen.

Was mich allerdings etwas irritiert ist: Wieso kommt sie jetzt plötzlich auf die Idee ihren Trennungsunterhalt einzufordern???? Und wieso rückwirkend???

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von Marie-Sophie40 am 11.08.2012 15:07
Status: Legende (311 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 13 User(n) bewertet)

>Ehegattenunterhalt
quote:
Weihnachtsgeld und Überstunden sind dem Gesamtbrutto hinzuzurechnen.

Das Gesamtbrutto beinhaltet die Überstunden und das Weihnachtsgeld. Hätte das Gericht oder OLG 12* den Bruttolohn genommen, hätten Sie gesehen das es nicht dem Gesamtbrutto entspricht. Der Restbetrag ergibt Einmalige Zuw. und Sonstige Bez

quote:
Was mich allerdings etwas irritiert ist: Wieso kommt sie jetzt plötzlich auf die Idee ihren Trennungsunterhalt einzufordern???? Und wieso rückwirkend???

Die Frau versucht alles zu Geld zu machen. Vor dem Ehegattenunterhalt gab es noch mehrere Punkte.

1. Die Frau wollte das alleinige sorgerecht und wollte nicht das der Mann das Kind sieht. Er sollte nur den Kindesunterhalt bezahlen. Sie behauptete auch das der Mann Sie und das Kind geschlagen hat. Nachdem der Kinderschutzbund eingeschalten war, stellte sich heraus das das Kind gerne zum Vater geht. Da das Kind nichts von "Schlägen" gesagt hat und gerne zum Vater geht bekam die Frau nicht das alleinige Sorgerecht. Das Verfahren das im Anschluß an das für die Frau verlorene alleinige Sorgerecht folgen sollte, wegen den angeblichn Schlägen zog Sie zurück.

2.Als die Frau bei dem Mann einzog, brachte Sie keine Möbel oder sonstiges mit. Es war alles vorhanden bis auf die Kleidung der Frau die Sie mitbrachte. Bei der Trennung hätte Sie nichts von den Möbeln bekommen. Ca. 1 Jahr vor der Trennung brannte die Frau die Wohnung ab.(Sie wurde nicht für Schuldig erklärt da Sie es angeblich nicht mit absicht gemacht hat) Also musste alles neu gekauft werden. Somit dachte die Frau das Sie alles bekommt, da Sie das Kind dabei hat. Sie beantragte alle Möbel. Dies bekam Sie aber nicht durch. Sie erhielt keine Möbel.

Nun versucht Sie es über Ehegattenunterhalt



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von fledi123 am 11.08.2012 17:29
Status: Frischling (3 Beiträge)
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