Ich bin geschieden und habe aus dieser Ehe eine sechs jährige Tochter. Ich bezahle für meine Frau die auf 400€ Basis arbeitet Unterhalt und für meine Tochter Kindergeld.
Nun meine Frage: Ich möchte erneut heiraten und eine neue Familie gründen da ein Kind unterwegs ist, das ich meiner Tochter aus erster Ehe weiterhin Unterhalt bezahlen muss ist mir klar, aber wie sieht es mit meiner Ex-Frau aus, muss ich auch ihr weiterhin Unterhalt bezahlen ?
Ehegattenunterhalt Nach wiederheirat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Kanalmeister,
das wird wohl kaum passieren, da seine neue Frau ein Baby erwartet und dann nicht mehr arbeiten wird.
Hallo Ronnix,
durch die neue Ehe wirst Du vermutlich in die Steuerklasse III rutschen und dann einen höheren Nettolohn haben.
Hieran darf der Ehegattenunterhalt an Deine Ex aber nicht teilhaben, lediglich der KU an Deine Tochter aus der ersten Ehe könnte sich erhöhen.
Nun wirst Du aber einem weiteren Kind und Deiner zukünftigen Frau auch zum Unterhalt verpflichtet.
Eventuell kannst Du mal Zahlen einstellen (Dein jetziges Netto, Steuerklasse, ev. Weihnachts-, Urlaubsgeld, Steuerrückerstattungen oder -nachzahlungen letztes Jahr etc.). Dann kann man Dir mehr sagen.
Wenn Du nicht überdurchschnittlich verdienst, könnte es nach Geburt und Hochzeit auf eine Mangelfallberechnung hinauslaufen. Die beiden Kinder wären gleichberechtigt, Deine "beiden Frauen " müßten sich den Rest teilen.
Bei einem absoluten Mangelfall käme sogar das sogenannte "Verteilen des Restes an alle" in Betracht (d.h. Dein Netto abzgl. Selbstbehalt und der Rest wird quotenmäßíg je nach Bedarf verteilt).
Aber ohne genaue Zahlen ist das eher schlecht zu beurteilen.
-- Editiert von dr.o.medar am 09.01.2005 22:18:56
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Generell besteht weiterhin Unterhaltspflicht-wieviel oder wenig etc.-hängt , wie bereits geschrieben-vom EK ab.
Anders sähe es dagegen bei Wiederheirat Deiner Ex aus.
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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"
Moin zusammen,
@dr.medar,
NOCH ist es lt. Richtlinien und Urteilsprechungen vieler OLGs so, dass die erste Frau der zweiten vorrangig ist. Dies soll allerdings künftig geändert werden.
Momentan kann man da lediglich auf den Richter hoffen.
Der Selbstbehalt allerdings wird nicht runtergesetzt, da er seiner jetzigen Frau unterhaltspflichtig ist. Das hat man Kanalmeister schon ungefähr 100.000 mal geschrieben und belegt aber es will nicht in seinen Kopf!
Ansonsten schließe ich mich an: Ohne Zahlen kann man nur spekulieren.
Gruß und gute Nacht
Also hier mal meine Zahlen:
Steuerklasse 1
Netto:2100€
Ehegatten+KU 750€
Danke im voraus für eure Tips.
Gruß Ronnix
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