Ehegatten

22. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
juergen-steinfurth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegatten

Ein Ehepaar lebt in zugewinn-gemeinschaft er hat 3 Kinder aus
erster Sie hat 3Kinder aus erster Ehe wie ist die gesetzliche Erbfolge bzw. Beide machen ein berliner-Testament und setzen
den Sohn aus erster Ehe zum Nacherben ein

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Herr Steinfurth,

bei einer derartigen Anfrage sollten Sie konkreter werden. Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten zu erben. So könnte im ersten Fall -also scheinbar ohne Testament- die Frau 1/2 und die Kinder des Verstorbenen jeweils jeweils 1/6 erhalten. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall. Es gibt hier aber auch andere denkbare Lösungsvorschläge. Im Fall des Berliner Testamtents bringt es herzlich wenig nur eines von drei Kindern zum Nacherben zu erklären, die anderen wären unmittelbare Erben und könnten ihr 1/6 sofort verlangen.
Für weitere Rückfragen können Sie sich auch unmittelbar an mich wenden.

Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
juergen-steinfurth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter herr R.A.Die Eheleute haben ein Testament auf
Gegenseitigkeit gemacht (ohne Notar bzw.RA.)ich bin ein Sohn von
Ihr und soll nach beider Willen(wobei ich ihm nicht ganz traue)
Nach bzw.Alleinerbe werden,meine beiden Schwestern würden
zu meinen Gunsten verzichten,aber was ist mit seinen Kindern
da besteht seit Jahrzehnten kein kontakt,aber im Erbfall erinnern
sie sich vielleicht an ihren Vater??ich bin seit kurzem leider ein
Sozialfall und könnte die Erbschaft gut gebrauchen,was kann ich
bzw meine Mutter tun um mir zumindest eien teil des Erbes zu
sichern ???Ein sechstel steht mir doch in jedem Falle zu oder????
MFG:Juergen-Steinfurth

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.215 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen