Ehefrau und Kinder? Wer erbt?

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
marielou
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehefrau und Kinder? Wer erbt?

Hallo, ich hätte folgende Frage:

Herr A hat eine Ehefrau und zwei gemeinsame Kinder.
Aus erster Ehe gibt es noch zwei weitere Kinder.

Was passiert im Todesfall von Herrn A.?
Wieviel erhält die Ehefrau? Was erhalten die Kinder?

Vielen Dank
ML

-----------------
" "

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Sofern kein Testament da ist, erhält die Ehefrau 50 % des Erbes, die weiteren 50 % teilen sich die Kinder auf. Achtung, ein Teil wird der Ehefrau ohnehin gehören. Etwa vom gemeinsamen Haus. Dieser Teil ist natürlich rauszurechnen.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das ist jedenfalls bei gesetzlichem Güterstand der Zugewinngemeinschaft der Fall.
Bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft ist das wieder anders...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
marielou
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

ja, zugewinngemeinschaft ist der fall!

in wie weit kann das ganze per testament zu gunsten der ehefrau beeinflusst werden?

danke!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Die Ehefrau kann testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt werden. Die Kinder haben dann jedoch einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Speziell die Kinder des Mannes aus erster Ehe sind nur gegenüber ihrem Vater erb- und pflichtteilsberechtigt. Es ist daher damit zu rechnen, dass diese auch tatsächlich ihren Pflichtteil fordern.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marielou
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Die Ehefrau kann testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt werden. Die Kinder haben dann jedoch einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.


wie wäre die prozentuale aufteilung, wenn die aktuelle ehefrau als alleinerbin eingesetzt wird?

fällt eigentlich ohne testament auch noch was auf die ex-Frau?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die Ehefrau erbt als Alleinerbin 100 %.

Die Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar (hier rein rechnerisch je 1/16).

#fällt eigentlich ohne testament auch noch was auf die ex-Frau?#
Nein.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
marielou
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

ok, danke!

sind lebensversicherungen von dieser aufteilung auch betroffen oder bleiben diese zu 100% beim begünstigten?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Wenn bei der Lebensversicherung ein Bezugsberechtigter eingetragen ist, fällt diese nicht in den Nachlass.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
marielou
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

danke!

wie hoch sind denn die kosten eines berliner testamtens?

und kann ein berliner testament auch nur gegenseitig geschrieben werden? als beispiel:

herr a will im todesfall frau b als alleinigen erben einsetzen. die 4 kinder erhalten den pflichtteil.
umgekehr möchte frau b im todesfall nur ihre eigenen 2 kinder als eirben einsetzen.

gibt es hierfür eine bestimmte variante von testament?

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Bei dieser "Konstellation" sollte man sich unbedingt bei einem Notar beraten lassen bzw. ein notarielles Testament errichten.

Die Kosten eines notariellen Testaments werden anhand der Kostenordnung aufgrund des zum Zeitpunkt der Errichtung des Testament vorhandenen Vermögens berechnet. Bei einem notariellen Testament benötigen der/die Erben später für beide Sterbefälle keinen Erbschein(Kosten), somit heben sich die Kosten hierfür in etwa gegeneinander auf.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
marielou
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

ok! dass es nicht ganz so einfach ist, hatte ich vermutet! leider geht es doch um einen großen vermögenswert. kann es sein, dass ein notar pro 10.000,-- € vermögenswert 50,-- € nimmt? so hat wurde meinem mann direkt beim notar auskunft gegeben.

noch eine frage... was passiert, wenn frau b von ihren eltern erbt und ihr mann a ein paar jahre später sterben sollte. erhalten davon dann auch seine kinder aus erster ehe einen pflichtteil? oder nur davon, was wirklich konkret auf den mann geschrieben ist?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

#kann es sein, dass ein notar pro 10.000,-- € vermögenswert 50,-- € nimmt?#
Die Gebühren werden anhand einer Gebührentabelle ermittelt.
Diese ist im Anhang zu der Kostenordnung zu finden.

#noch eine frage... was passiert, wenn frau b von ihren eltern erbt und ihr mann a ein paar jahre später sterben sollte. erhalten davon dann auch seine kinder aus erster ehe einen pflichtteil? oder nur davon, was wirklich konkret auf den mann geschrieben ist?#
Maßgeblich ist der jeweilige Nachlass des Verstorbenen.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
marielou
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo nochmal!

ich muß trotzdem nochmal nachfragen, die sache ist noch offen...
warum schreiben mann a und seine ehefrau nicht einfach getrennt voneinander ein einzeltestament? der mann setzt seine ehefrau als erbin ein und die ehefrau die gemeinsammen kinder!?

z. b. so:

quote:
Mein Ehepartner, (Name) wird nach meinem Tod Alleinerbe. Ersatzerben sind meine Geschwister (Namen) zu gleichen Teilen. Meinen Schmuck soll meine Freundin (Name) erhalten.
Ort, den ......Datum .... Ihre vollständige eigenhändige Unterschrift


gibt es da besondere schwierigkeiten?

danke, m.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Klar können auch zwei Einzeltestaamente verfasst werden. Der Sinn eines "Berliner Testaments" ist, dass die Erbfolge auf den Tod des Überlebenden bindend festgelegt und nicht mehr einseitig geändert wird.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
marielou
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

ok, ich meinte nur, weil du im beitrag vorher geschrieben hast...

quote:
Bei dieser "Konstellation" sollte man sich unbedingt bei einem Notar beraten lassen


hört sich so an, als könnte man ohne notar viel falsch machen? die beispiel-testamente im internet schauen aber immer sehr simbel aus!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.662 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen