Ehefrau auf 450€ einstellen, Fragen

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)
Ehefrau auf 450€ einstellen, Fragen

Nabend
ich bin Selbständig als Einzelunternehmer und möchte meine Ehefrau einstellen auf 450€ Basis (später evtl mehr). Sie soll/darf bei mir die Buchführung und Büroarbeit machen. Einen Mustervertrag für geringfügig Beschäftigte habe ich mir schon besorgt.


Nun habe ich 2 Fragen:

1. Kann Sie bei mir anfangen obwohl sie "noch" bis Ende Januar eine andere Teilzeitbeschäftigung ausübt? Wenn ja, braucht sie um bei anfangen zu können, eine zweite Steuerkarte?

2. Ich habe einen Werkstattwagen für mich und ich stelle meiner Frau / Mitarbeiterin einen kleinen Wagen. Mit diesen soll sie die Fahrten zum Büro, Werkstatt, Baustellen und Kunden erledigen.
Wie sieht es rein rechtlich / finanzamttechnisch aus in Bezug auf 450€-Mitarbeiter & Firmenwagen? Erfahrungen?

Lg, schönen Abend und nachträglich an alle
einen guten Start ins neue Jahr :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Kann Sie bei mir anfangen obwohl sie "noch" bis Ende Januar eine andere Teilzeitbeschäftigung ausübt? Ja, was denn nun? Teilzeit oder Minijob? 2 Minijobs ist schwierig bis unmöglich, Teilzeit und Minijob ist gar kein Problem.
Wenn ja, braucht sie um bei anfangen zu können, eine zweite Steuerkarte? Nö. Zum Wesen des MJ gehört ja, daß er nicht auf Lohnsteuerkarte ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

@muemmel

So lange man bei mehreren Minijobs nicht über € 450,- kommt, ist es doch wurrst wie viele man macht; oder irre ich mich?

lg

ps.: gutes neues jahr.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von asus):
Ich habe einen Werkstattwagen für mich und ich stelle meiner Frau / Mitarbeiterin einen kleinen Wagen. Mit diesen soll sie die Fahrten zum Büro, Werkstatt, Baustellen und Kunden erledigen.
Wie sieht es rein rechtlich / finanzamttechnisch aus in Bezug auf 450€-Mitarbeiter & Firmenwagen? Erfahrungen?


Wenn mit Fahrten zum Büro, die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemeint ist, dann würde der PKW auch zur privaten Nutzung überlassen. Das führt dazu, dass diese Privatnutzung als Entgelt anzusehen ist (Stichwort: 1%-Regelung). Wenn die Frau dann über 450,00 € kommt wird es schwierig.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

So lange man bei mehreren Minijobs nicht über € 450,- kommt, ist es doch wurrst wie viele man macht; oder irre ich mich? In der Tat irren Sie sich. Zunächst mal sind 2 Minijobs nur erlaubt, wenn man keinen SV-pflichtigen Job hat. Zweitens erfordert das jede Menge Abstimmung zwischen beiden Arbeitgebern, was in der Praxis dazu führen wird, daß die sich einen anderen Minijobber suchen werden bzw. Sie gar nicht erst einstellen. Insofern bleibe ich bei "schwierig bis unmöglich".

-- Editiert von muemmel am 05.01.2016 12:56

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Moehre700
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

Das Wesentliche wurde gesagt.
Achten Sie unbedingt auf eine vernünftige Dokuemtation - auch für Minijobber gilt das Mindestlohngesetz. Sie müssen Ihrer Frau also mindestens 8,50 Euro die Stunde zahlen!
Hier mal in § 17 des MiLoG schauen. Oder den Lohn gleich von jemandem rechnen lassen, der es kann (Steuerbüro z.B.).

Verstoß gegen die Dokumentationspflichten kann teuer werden!

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