Guten Tag,
falls diese Frage schon mal aufgetaucht ist, tut es mir leid. Konnte dazu nichts genaues finden.
Folgendermaßen:
Ich habe mich vor 4 Wochen von meiner Ex Freundin getrennt, nach drei Jahren Beziehung.
Ich habe alles bezahlt, das einzige was sie beigetragen hat ist ihr Kindergeld - Miete, Nebenkosten, Nahrung, Kleidung, Möbel & so hab alles ich bezahlt.
Nun droht sie mir mit einem Rechtsanwalt - sie verlangt das alles was während dieser Beziehung, wo wir zusammen gewohnt haben, gekauft wurde, halbiert wird.
Begründung: Eheähnliches Verhältnis, es würde ihr zustehen. Sie hat auch schon mit ihrem Anwalt gesprochen.
Meine Frage nun: Was ist da dran? Ich habe wirklich alles bezahlt, kann sie sich das dann trotzdem so einfach machen?
Würde mich über eine Antwort freuen und hoffe, dass ich das Problem verständlich dargestellt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel
-----------------
""
Eheähnliches Verhältnis - steht ihr das zu?
6. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 6. August 2013 | 16:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eheähnliches Verhältnis - steht ihr das zu?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. August 2013 | 17:13
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Na, auf die Begründung des Anwalts wär ich gespannt... *popcornhol*
-----------------
""
#2
Antwort vom 6. August 2013 | 19:18
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo Marcel,
da musst Du Dir keine Sorgen machen. Schließlich heißt es ja auch nur eheähnliches Verhältnis. Das ist aber keine Ehe.
Nur in der Ehe gibt es den Zugewinnausgleich.
quote:
Sie hat auch schon mit ihrem Anwalt gesprochen.
Kann sie tun. Was soll der denn gesagt haben?
Ich würde mal abwarten, ob die Forderung schriftlich formuliert wird, und dann herzhaft darüber lachen.
quote:
es würde ihr zustehen
Nö!
LG nero
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. August 2013 | 21:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Wer hat denn die Quittungen über den Kauf der ganzen Sachen?
quote:
das einzige was sie beigetragen hat ist ihr Kindergeld
In welcher Form genau?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
267.054
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
63 Antworten
-
2 Antworten