>Ehe und Erbvertrag - wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil besteht i.d. Hälfte des gesetzl. Erbteils.
Beispiel:
Ehemann hinterlässt Ehefrau + 1 Kind.
Ehefrau p.
Testament Alleinerbin.
Nachlass = 200.000,-- €
Pflichtteil Kind = 1/4 (dies entspricht d. Hälfte d. gesetzl. Anspruchs)
Pflichtteil Kind = 50.000,-- €
Hinweis: Reine Geldforderung, die sofort fällig ist.
Bei Güterstand "Zugewinngemeinschaft" kann der Zugewinn pauschal abgegolten werden (+ 1/4 f.d. Ehefrau).
In speziellen Fällen lohnt es auch, auf den Ausgleich nach güterrechtl. Grundsätzen zu bestehen (Stichworte: kl. + gr. Pflichtteil).
Dies müsste aber durch einen auf Erbrecht spezialisierten RA/Notar geprüft werden.
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-- Editiert am 08.10.2010 18:43
von hamburger-1910 am 08.10.2010 18:42
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