Ehe für alle ? Gut oder schlecht ?

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)
Ehe für alle ? Gut oder schlecht ?

Was haltet ihr davon ?

Ich persönlich glaube, dass das verfassungswidrig ist wegen Art. 6 GG , viele Experten sehen das ja ähnlich, was denkt ihr, ist die Ehe privilegiert zwischen MANN und FRAU, als Keimzelle der Gesellschaft für eine Familie anzusehen oder kann jeder heiraten a?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

auch wenn es mich selber nicht betrifft, ich bin der Meinung, dass man mit der Zeit gehen sollte und die Zeit ist nunmal reif für gleichgeschlechtliche Beziehungen und somit auch deren Ehen!

Ich bin eherder Meinung, dass die Ehe überbewertet wird und zwar im allgemeinen! Man sollten den Lebenspartnern einfach all die Rechte zugestehen, die auch in einer Ehe möglich sind, dann würde es eine solche Diskussion erst gar nicht brauchen...

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@MGrasek.
Wenn das Gesetz durch ist, kann Jeder heiraten, sofern er die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Und WEN man heiratet, sollte doch Jedem selbst überlassen bleiben. Wieso stört es Sie, ob gleichgeschlechtliche Paare "nur" zusammen leben oder auch auf dem Papier verheiratet sind?

Art. 6 GG spricht von Ehe und Familie - und genau das ist es dann ja auch.

MfG

RA Thomas Bohle

3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Wie sieht es mit einem Plenarbeschluss aus, wäre die Neuinterpretation dann möglich ?

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zumindest ist es eine taktische Meisterleistung von Angela Merkel gewesen.
Es ist ja nun ein Thema, wo die Union nur verlieren konnte. Das ist sie nun blitzschnell losgeworden. Einfach der SPD das Thema vor die Füße geworfen und die Sozis sind wie ein ausgehungerter Hund darauf angesprungen. Die SPD hat der Union noch den Gefallen getan, das Thema so schnell durch den Bundestag zu peitschen, dass in der Union gar keine Zeit war, sich aufzuregen . Und die Traditionalisten bei der CSU konnten gar nicht schnell genug reagieren. So hat sich die Raute ohne große Mühe und ohne innerparteiliche Diskussion eines Themas entledigt, das großes Konfliktpotenzial in der Union gehabt hätte. Und der Zeitpunkt war auch ideal - in einigen Bundesländern sind Ferien, die Sommerpause naht, bis nach der Sommerpause ist alles vergessen und der zeitliche Abstand zu Wahl ist auch noch groß genug. Und nebenbei hat Rot-Grün ein prima Wahlkapmpfthema verloren.
Chapeau!

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
guest-12312.02.2021 18:44:50
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Meinetwegen soll doch jeder heiraten können wen er will. Und wenn die Ehe schon auf die vertragliche Basis "reduziert " wird und nicht mehr nur ausschließlich für Mann und Frau zum Schutz der Familie gilt, kann man sie auch gleich befristen. Der erste Turn auf 5 Jahre bei guter Führung automatische Verlängerung, so ein Gschiss. In Wirklichkeit ist es ja nichts anderes als ein Vertrag zwischen 2 Menschen.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DragonD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich finde jeder sollte denjenigen heiraten, den er möchte. Das ändert ja erstmal nicht, ob ein mann mit einem mann zusammen ist oder mit einer frau . Stört doch keinen ?

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

@mgrasek100: Ich brauche mal deine Hilfe:
Wo finde ich im Art. 6 GG hier nochmal genau die Stelle(n), die gleichgeschlechtliche Ehen verfassungswidrig machen?
Würdest du dann bitte noch ein bis zwei dieser unzähligen "Experten"-Beiträge verlinken, damit man sich die beispielhaft durchlesen kann.
Vielen Dank!

Zitat:

Grundgesetz Art. 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


-- Editiert von HeHe am 30.04.2018 13:49

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#9
 Von 
luenni84
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Wieso sollten gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten dürfen? Art. 6 kann genauso gut auf eine Familie mit gleichgeschlechtlichen Partner angewendet werden, wenn diese beispielsweise ein Kind adoptiert haben.
Im Duden ist bspw. eine "Mutter" definiert als

Zitat:
Frau, die in der Rolle einer Mutter ein oder mehrere Kinder versorgt, erzieht

und ein "Vater" als
Zitat:
Mann, der in der Rolle eines Vaters ein oder mehrere Kinder versorgt, erzieht
Mann, der als Beschützer, Helfer, Sorgender für andere da ist, eintritt


Ich wüsste nicht wieso das nicht auf gleichgeschlechtliche Partner anzuwenden wäre.

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#10
 Von 
recht1993
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 33x hilfreich)

natürlich gut soll doch jeder machen können was er möchte

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#11
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
ist die Ehe privilegiert zwischen MANN und FRAU, als Keimzelle der Gesellschaft für eine Familie anzusehen


Selbstverständlich. Der Sinn jeder Ehe ist der Erhalt der Nation durch Fortpflanzung.

Deshalb sollten angebliche "Paare" nur dann heiraten und die staatlichen Vorteile einer Ehe genießen dürfen, wenn sie sich fortpflanzen können.

Unfruchtbare Frauen sollten folglich nicht heiraten dürfen. Ausgeschlossen werden müssen auch Frauen, die in den Wechseljahren sind, oder noch älter. Bestehende Ehen mit unfruchtbar gewordenen Frauen sind zu annullieren. Männer müssen ihrerseits regelmäßig auf Erektions- und Zeugungsfähigkeit überprüft werden, bevor sie zur Ehe zugelassen werden, und solange die Ehe weiterbestehen soll.

Wäre ja noch schöner, wenn jeder daherkommen könnte, und der Bestand der Ehe nur davon abhängig wäre, dass man das will!



-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 28.08.2018 19:30

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Deshalb sollten angebliche "Paare" nur dann heiraten und die staatlichen Vorteile einer Ehe genießen dürfen, wenn sie sich fortpflanzen können.


Die Frage, warum kinderlose Ehepaare trotzdem die Vorteile des Familiensplittings genießen können, während unverheiratete Paare mit Kind steuerlich "abgezockt" werden, ist aber durchaus berechtigt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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