Edelstahl und Schrott unter www.bgh.de
18.5.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 7499 Aufrufe Mehr zum Thema:Domain, Grabbing, Gattungsbegriff
- Gericht entscheidet indirekt auch in eigener Sache
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil zur Freiheit der Namensgebung im Internet indirekt auch in eigener Sache entschieden: Denn wer im weltweiten Datennetz die Adresse www.bgh.de eingibt, landet nicht wie gewünscht auf der Seite des höchsten deutschen Zivil- und Strafgerichtes. Vielmehr geht es zu einem Edelstahl- und Schrotthändler. Die Adresse des BGH lautet dagegen umständlich www.uni-karlsruhe.de/~BGH/bghhome.htm. Allerdings wird man auch mit www.bundesgerichtshof.de automatisch dorthin umgeleitet.
Dies ist für den BGH zwar ärgerlich, aber nach seinem am Freitag veröffentlichten eigenen Urteil wohl nicht mehr zu ändern: Das Gericht entschied, dass bei einem Namensstreit weiterhin die Internet-Devise "First come, first served" gilt. Der Vorsitzende Richter des 1. BGH-Zivilsenates, Willi Erdmann, übersetzte dies mit "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" - eine "aus dem Jahr 1224 stammende Rechtsfigur". Und nach dieser sei der Stahlhändler im Vorteil: Er sei einfach schneller gewesen als die Karlsruher Richter.
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