Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Edelstahl und Schrott unter www.bgh.de

18.5.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 7499 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Domain, Grabbing, Gattungsbegriff

- Gericht entscheidet indirekt auch in eigener Sache

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil zur Freiheit der Namensgebung im Internet indirekt auch in eigener Sache entschieden: Denn wer im weltweiten Datennetz die Adresse www.bgh.de eingibt, landet nicht wie gewünscht auf der Seite des höchsten deutschen Zivil- und Strafgerichtes. Vielmehr geht es zu einem Edelstahl- und Schrotthändler. Die Adresse des BGH lautet dagegen umständlich www.uni-karlsruhe.de/~BGH/bghhome.htm. Allerdings wird man auch mit www.bundesgerichtshof.de automatisch dorthin umgeleitet.

Dies ist für den BGH zwar ärgerlich, aber nach seinem am Freitag veröffentlichten eigenen Urteil wohl nicht mehr zu ändern: Das Gericht entschied, dass bei einem Namensstreit weiterhin die Internet-Devise "First come, first served" gilt. Der Vorsitzende Richter des 1. BGH-Zivilsenates, Willi Erdmann, übersetzte dies mit "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" - eine "aus dem Jahr 1224 stammende Rechtsfigur". Und nach dieser sei der Stahlhändler im Vorteil: Er sei einfach schneller gewesen als die Karlsruher Richter.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001


« Zurück | Seite: 12
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Gattungsbegriffe in Domains sind grundsätzlich erlaubt
Seite 2: Edelstahl und Schrott unter www.bgh.de

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Katja Schulze
Chemnitz
Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?