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Echtheit eines Testamentes

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Echtheit eines Testamentes

Hallo an alle
Meine Mutter ist letztes Jahr verstorben.Da wir seit Jahren keinen Kontakt hatten hat mein Bruder mich darüber informiert.Erst hieß es es gäbe kein Testament,dann hatte mein Bruder plötzlich doch eines in dem er Alleinerbe sein soll.Mir wurde eine Kopie von dem Testament zugeschickt.Es bestehen erheblich zweifel meiner seits,daß es meine Mutter geschrieben hat.Ich habe das Testament mit Handschriftlichen Unterlagen meiner Mutter verglichen es gibt nicht mal im Ansatz eine ähnlichkeit. Was kann man in dem Fall tun?

LG

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von Heli4 am 24.06.2011 17:57
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Echtheit eines Testamentes
Zunächst einmal muss derjenige, der ein Testament findet/im Besitz hat, dieses beim Amtsgericht abgeben, diese informieren dann ggf. die Erben.
Wenn du den Verdacht hast, das Testament ist gefälscht, dann solltest du dies dem Amtsgericht (Wohnort deiner Mutter) mitteilen.
Aber es gilt zu bedenken - eine Schrift kann sich verändern. Da du keinen Kontakt mit ihr hattest, wäre es nicht ungewöhnlich, dass sie dich aus ihrem Testament "streicht".
Und lohnen tut sich der Aufwand sowieso nur, wenn es auch etwas zu erben gibt.
Du könnest dann natürlich deinen Bruder zuerst einmal auffordern, dir eine Aufstellung des Erbes zukommen zu lassen (denn daraus könntest du deinen Erbanspruch in Geld ausrechnen). Wenn ihr nur 2 Kinder wart und kein Ehemann da ist, wären es 25 % des Erbes - und zwar in Bar.

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von TiA2010 am 24.06.2011 18:18
Status: Philosoph (667 Beiträge)
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>Echtheit eines Testamentes
#Es bestehen erheblich zweifel meiner seits,daß es meine Mutter geschrieben hat.#
Zweifel genügen nicht, du müsstest beweisen , dass das Testament nicht von deiner Mutter geschrieben wurde.

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von cruncc1 am 24.06.2011 20:33
Status: Unsterblich (2473 Beiträge)
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>Echtheit eines Testamentes
1. Es gibt etwas zu Erben.
2.Das Testament lag dem Nachlassgericht schon vor.
3.Nachlasswert wird mit 70 000 € angegeben.

Das sich eine Handschrift verändern kann ist mir auch klar,aber so das kein Ähnlichkeit,mehr vorhanden ist?Mein Bruder mußte eine Unterschrift bei seinem Anwalt leisten(beglaubigte Kopie für den Erbschein)wurde mir dann zu geschickt.Grade diese Unterschrift hat mich erst stutzig gemacht,weil es nach der Schrift im Testament aussieht. Mal ehrlich wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das Mutter und Sohn die gleichen Schriftzüge auf weisen.

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von Heli4 am 26.06.2011 08:41
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Echtheit eines Testamentes
Es ist zwar richtig , dass sich die Schrift eines Menschen mit den Jahren verändert, aber Grundzüge ( das Wort ist fachlich nicht ganz richtig , trifft aber den Kern ) bleiben erhalten.
Du solltest Deine Zweifel an der Echtheit des Testamentes sofort dem Nachlassgericht schriftlich mitteilen. Wenn Du eine Schriftprobe Deines Bruders hast ist das gut. Wenn Du noch eine Schriftprobe Deiner verstorbenen Mutter hast ( alte Briefe etc ) noch besser. Füge diese Dinge in Kopie Deinem Einspruch bei. Das Nachlassgericht wird dann tätig werden.


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von Annaminna am 26.06.2011 11:19
Status: Unsterblich (880 Beiträge)
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>Echtheit eines Testamentes
Hallo Ihr Lieben
Ja ich habe Schriftproben meiner Mutter deswegen glaube ich ja auch nicht das das Testament von Ihr ist.Reichen denn die Kopien aus ich ich dachte man brauch die Originale.Und ja das Testament bekam ich vom Nachlassgericht.Mein Bruder hat am anfang zu mir gesagt es gäbe kein Testament und plötzlich ist doch eines da das ist alles so seltsam.Ein Freund meinte ich soll eine Strafantrag stellen wegen Verdachts der Herstellung einer unechten Urkunde sowie versuchten Betruges.Weiß aber nicht ob mich das wirklich weiter bringt.

LG

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von Heli4 am 26.06.2011 11:40
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Echtheit eines Testamentes
Du kannst natürlich auch eine Anzeige wegen Verdacht der Urkundenfälschung bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft aufgeben. In demFall wird dann entsprechend ermittelt. Dann werden natürlich die Originale der Handschrift Deiner Mutter mit der Schrift im Testament verglichen. Du solltest aber sofort das Nachlassgericht informieren, denn da gibt es auch Fristen zu wahren.

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von Annaminna am 26.06.2011 17:52
Status: Unsterblich (880 Beiträge)
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