>Echtheit eines Testamentes
Zunächst einmal muss derjenige, der ein
Testament findet/im Besitz hat, dieses beim Amtsgericht abgeben, diese informieren dann ggf. die Erben.
Wenn du den Verdacht hast, das Testament ist gefälscht, dann solltest du dies dem Amtsgericht (Wohnort deiner Mutter) mitteilen.
Aber es gilt zu bedenken - eine Schrift kann sich verändern. Da du keinen Kontakt mit ihr hattest, wäre es nicht ungewöhnlich, dass sie dich aus ihrem Testament "streicht".
Und lohnen tut sich der Aufwand sowieso nur, wenn es auch etwas zu
erben gibt.
Du könnest dann natürlich deinen Bruder zuerst einmal auffordern, dir eine Aufstellung des Erbes zukommen zu lassen (denn daraus könntest du deinen Erbanspruch in Geld ausrechnen). Wenn ihr nur 2 Kinder wart und kein Ehemann da ist, wären es 25 % des Erbes - und zwar in Bar.
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von TiA2010 am 24.06.2011 18:18
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