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Echt link - Deep Links verboten?
Seite 1 - del vom 07.08.2002

Echt link - Deep Links verboten?

Freie Verlinkung auf freie Unterseiten!

Stellen Sie sich einmal vor, Sie kaufen eine Zeitschrift am Kiosk. Sie haben es eilig, und da Sie an dem ganzen Gefasel über Prominente und Politik nicht interessiert sind, blättern Sie schnell auf hintere Seiten, wo sich der Sportteil befindet. Der Verkäufer am Kiosk sieht das und klärt sie darüber auf, dass Sie damit gegen Urheberrecht verstoßen: Sie müssten sich jede einzelne Seite anschauen, bevor Sie den Sportartikel lesen dürften, damit Ihnen so ja keine Werbung entgehe und die Anzeigenkunden der Zeitschrift zufrieden sind.

Klingt verrückt? Ist es auch, aber im Internet wird diese schwammige Argumentation nicht gerade selten gebraucht. Diverse Anbieter von Internetseiten wehren sich gegen Hyperlinks, die auf Unterseiten ihres Internetauftritts verweisen, die so genannten Deep Links. Der Nutzer werde so geradewegs zu dem entsprechenden Artikel geleitet, ohne vorher auf die Startseite zu klicken, was den Anbietern Einbußen bei Werbeeinnahmen einbringe.

Was für ein Schwachsinn! Aber fangen wir vorne an: Hyperlinks ermöglichen, dass ein Nutzer durch Klicken auf den Link ein Vervielfältigungsstück der verlinkten Seite auf seinem Rechner erhält. Dies ist grundsätzlich urheberrechtlich relevant, da die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit dem Einverständnis des Urhebers erlaubt ist. Dieses Einverständnis ist aber durch das Stellen eines Artikels ins Internet grundsätzlich gegeben, denn darum stellt man einen Artikel ja ins Internet: Er soll gelesen und daher auch verlinkt werden!

Die Gegner der Deep Links führen an, eine Verlinkung auf Unterseiten sei nicht von der Erlaubnis umfasst, da die Nutzer sich doch bitte zuerst über die Startseite auf die Unterseiten durchklicken sollten. Dies aber legt den ganzen Nutzen des Internet und der Hyperlinks ad acta. Denn was erhofft sich ein Nutzer im Internet? Schnelle und unkomplizierte Navigation und Information. Er will von Seite zu Seite springen können, ohne sich umständlich durch ganze Internetauftritte durchzuwühlen, um endlich, Stunden später, den erhofften Artikel zu finden. Und mal ehrlich, auch im Jahre 2002 gibt es noch sehr viele kommerzielle Anbieter, bei denen "unkomplizierte Navigation" zwei unbekannte Fremdwörter sind.

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Durch das direkte Klicken auf eine Unterseite werde die Startseite umgangen, was zu Werbeeinbußen führe, so die weitere Argumentation der Gegner von Deep Links. Dabei ist es mittels Frames und Bannerrotation leicht möglich, auch auf Unterseiten entsprechende Werbung zu schalten. Die Tatsache, dass Werbung, die auf der Startseite eingeblendet wird, in der Regel mehr kostet, kann einer Verlinkung auf Unterseiten auch nicht entgegen stehen: Unterschiedliche Platzierung von Werbung in Magazinen oder auf Plakaten kostet auch unterschiedlich viel. Die Garantie, dass man gesehen wird, hat man als Werbender aber nie.

Von keinem Nutzer kann immer verlangt werden, sich umständlich durch sämtliche Verzeichnisse zu hangeln, um zu der gewünschten Seite im Netz zu gelangen. Deshalb gibt es ja die Hyperlinks, verdammt noch eins! Wer Deep Links verbietet, beißt sich am Ende selbst ins Fleisch: Nutzer werden die ewige Klickerei satt haben und die Seiten gänzlich meiden. Linksetzer werden sich das Deep Link Verbot zu Herzen nehmen und überhaupt keine Links mehr auf die Seiten setzen. Und dann bleiben dort die Werbeeinnahmen mangels Leser gänzlich aus.



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