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Ebayverkäufer gewerblich verweigert Lieferung

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Ebayverkäufer gewerblich verweigert Lieferung

Hallo, ich habe bei Ebay via "Sofortkaufen" 6 Artikel für einen Preis von 22 Euro gekauft. Nach dem Kauf habe ich die Waren direkt per Paypal bezahlt. Danach hat der Verkäufer einfach das Geld per Paypal wieder zurückerstattet mit dem Hinweis:

"Hiermit möchten wir Sie darüber informieren das der von Ihnen getätigte Kauf über Ebay leider ungültig ist. Aufgrund eines Systemfehlers wurden fälschlicherweise Artikel mit einem Preis in Höhe von "22Euro" angezeigt. Wir möchten Sie bitten vom Kauf zurückzutreten, der Kauf über Ebay wird mit Ihrem Einverständnis umgehend storniert.MFG..."

Ich bin auf den Abbruch der Transaktion nicht eingegangen. Ich möchte die Erfüllung des Kaufvertrages. Ich hab dann direkt nochmal das Geld via Paypal überwiesen und es wurde wieder zurückerstattet mit folgendem Hinweis:

"Wir erstatten Ihnen zunächst einmal Ihre Zahlung zurück. Da wir heute mit unserem Anwalt zur Beratung hinzuziehen und unsere Geschäftsleiter leider für eine Woche in Urlaub sind. Wir versuchen die Angelegenheit schnellstmöglich zu klären".

Wie soll ich mich verhalten? Ich möchte unbedingt die Artikel für den Preis haben wie gekauft.

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von Sunstarbarbie am 16.07.2012 15:11
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 452 weitere Beiträge zum Thema "Lieferung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ebayverkäufer gewerblich verweigert Lieferung
Hallo,

es ist zwar eigentlich ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen worden, der Verkäufer teilte dir aber mit, dass bei der Einstellung des Angebots ein Irrtum unterlaufen sei und somit könnte in diesem Fall § 119 BGB greifen. Gerichtlich wurde in dieser Hinsicht schon so entschieden, dass der Verkäufer Recht gekam, da ging es jedoch beispielsweise um deutlich höhere Beträge (1 € Sofort-Kaufen-Preis obwohl 8000 € Wert).

Mich wundert jedoch die Aussage "Aufgrund eines Systemfehlers [...]". Welchen Systemfehler die da wohl meinen? Wenn die mit einem fehlerhaften System zur Einstellung ihrer Angebote arbeiten, dann haben die selbst Schuld. Anders wäre es hingegen mit einer Formulierung à la "...versehentlich hat ein Mitarbeiter einen falschen Betrag angegeben,..."

Wie teuer wären diese besagten sechs Artikel denn üblicherweise?

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"


von pro_forma am 16.07.2012 19:14
Status: Legende (394 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 12 User(n) bewertet)

>Ebayverkäufer gewerblich verweigert Lieferung
Also 3 Artikel sind normalerweise für 100€ pro Stück und die anderen 3 von 150- 300 Euro. Es handelt sich um Babyschale, Kindersitz usw. ...

Aber eigentlich hat der Verkäufer den Kauf ja nicht angefochten, dies geht zumindest nicht klar aus der Nachricht/Formulierung hervor aus meiner Sicht, ich wurde vielmehr gebeten zurückzutreten der?

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von Sunstarbarbie am 16.07.2012 20:02
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebayverkäufer gewerblich verweigert Lieferung
Das stimmt wiederum auch, der Verkäufer bittet dich ja lediglich um den Rücktritt, daher kannst du das auch gern freundlich ablehnen und auf den Preis von 22,00 € bestehen. Weiterhin würde ich denen mitteilen, dass für dich nicht nachvollziehbar ist, welcher Systemfehler denn gemeint sei und du keinen Grund dafür siehst, von einem rechtskräftigen Kaufvertrag zurückzutreten.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"


von pro_forma am 16.07.2012 20:25
Status: Legende (394 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 12 User(n) bewertet)

>Ebayverkäufer gewerblich verweigert Lieferung
Hallo,

also ich würde schon sagen, dass der Kauf vom VK angefochten wurde. Der VK hat ja eindeutig mitgeteilt, dass der Kauf auf Fehlern beruft, auch hat er das Geld zurückgesendet. Daraus geht eindeutig die Anfechtung des Kaufes heraus.

Klar bittet er noch die Auktion annulieren,bzw abbrechen zu lassen, dies ist die EBAY Option um die Gebühren zurückzubekommen.

Auch denke ich, kann man hier dem K unterstellen, dass ihm der Irrtum vor Kauf bekannt war, bei solch orbitanten Preisunterschieden.

Also ich würde hier das Prozessrisiko bei etwa 70-30 zu gunsten des VK sehen...

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von lesen-denken-handeln am 16.07.2012 20:58
Status: Unsterblich (2426 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Ebayverkäufer gewerblich verweigert Lieferung
Für mich war der Irrtum ja auch nicht ersichtlich. War ja nicht 1€ Sofortkauf oder sowas offensichtliches. Ich dachte es wären irgendwelche Supersonderangebote die zu einer Aktion gehören. Ich wollte eigentlich nur einen Kindersitz und die Dockingstation für meine Maus kaufen...

Was mach ich jetzt am Besten?

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von Sunstarbarbie am 16.07.2012 21:19
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebayverkäufer gewerblich verweigert Lieferung
quote:
Hallo, ich habe bei Ebay via "Sofortkaufen" 6 Artikel für einen Preis von 22 Euro gekauft

Dagegen setze ich mal:
quote:
Also 3 Artikel sind normalerweise für 100€ pro Stück und die anderen 3 von 150- 300 Euro

Du willst da dann wirklich sagen, dieser mehr als deutliche Unterschied wäre dir nicht aufgefallen, sorry aber das nimmt dirkeiner ab, der Irrtum war dir deutlich bewusst...

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von lesen-denken-handeln am 16.07.2012 21:25
Status: Unsterblich (2426 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Ebayverkäufer gewerblich verweigert Lieferung
quote:
Was mach ich jetzt am Besten?
Dich mal in dei Position des VK versetzen und mal nachdenken, was du dannmachen würdest...

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von lesen-denken-handeln am 16.07.2012 21:26
Status: Unsterblich (2426 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Ebayverkäufer gewerblich verweigert Lieferung
Ich hab bei der Dockingstation wirklich nicht gedacht, dass es ein Irrtum ist. Erst als ich dann im Shop war und gesehen hab, dass auch noch ein Kindersitz und eine Kinderwiege auch für 22€ eingestellt waren habe ich die Vermutung gehabt, dass etwas nicht stimmt.

Aber darum geht es doch jetzt auch eigentlich nicht. Ich habe nach der Rechtslage gefragt und nicht nach der Moral.

Ich möchte gerne wissen ob ich auf Erfüllung des Vertrages klagen soll, oder ob es vielleicht sinnvoll ist mit dem Verkäufer einen Kompromiss einzugehen oder nicht?

Ich denke auch als Verkäufer sollte man sich nicht blind auf irgendwelche Systeme verlassen wenn man Angebote eingestellt oder Preise anpasst, zumal die Angebote länger als 40 Min. so online waren und andere Leute auch eingekauft haben für 22€ wie ich nachher gesehen habe. Als Verkäufer hätte ich das doch merken müssen, es war auch zur normalen Arbeitszeit.

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von Sunstarbarbie am 16.07.2012 21:44
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebayverkäufer gewerblich verweigert Lieferung
Der VK hat bereits im ersten Kontakt auf den "Irrtum" verwiesen. Ist doch eindeutig, Anfechtung wegen Irrtum.
Formulierung muss nicht juristisch astrein sein hierfür, zumal bei ebay sich tausende semigewerbliche und Kleinverkäufer tummeln.

Wahrscheinlich Turbolister oder sowas.


Ich verstehe nicht, wenn so wie hier, den K klar ist das es ein Fehler/Irrtum war, sie dennoch versuchen den VK zu übervorteilen.

Wie angekündigt wird ihnen der RA des VK schriftlich die Anfechtung mitteilen.
Klagen wird wohl kaum Erfolg bringen.
Klar kann man klagen. Bloss es wurde doch bereits angefochten.


Anders sieht es wohl aus wenn der VK Ihnen auch die Rechnung falsch gestellt hätte.

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-- Editiert mausino1 am 17.07.2012 15:42


von mausino1 am 17.07.2012 15:41
Status: Senior (161 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)


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