Hallo,
angenommen ein Ebaymitglied gibt sich als Privatverkäufer, erfüllt jedoch die Kriterien eines gewerblichen Händlers, zudem würde der Verdacht bestehen, diese Person begeht auf diesem Wege Steuerbetrug.
Was für Kosten kommen auf denjenigen ohne Rechtsschutz zu, der diese Person durch RA Abmahnen lassen möchte ?
Ebaynutzer Abmahnen lassen - Kosten ohne Rechtsschutz ?
12. Februar 2017
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Frage vom 12. Februar 2017 | 15:15
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebaynutzer Abmahnen lassen - Kosten ohne Rechtsschutz ?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2017 | 15:42
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Abmahnen kann nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse hat, also beispielsweise ein anderer Händler. Als Privatperson können Sie nicht abmahnen.
http://www.akademie.de/wissen/abmahnung-im-internet/wer-darf-wann-abmahnen
#2
Antwort vom 12. Februar 2017 | 15:49
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatAbmahnen kann nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse hat, also beispielsweise ein anderer Händler. Als Privatperson können Sie nicht abmahnen. :
http://www.akademie.de/wissen/abmahnung-im-internet/wer-darf-wann-abmahnen
Was bleiben dann für Möglichkeiten einer Privatperson, um uneinsichtige Nutzer nachhaltig zu "belehren" ?
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#3
Antwort vom 12. Februar 2017 | 17:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatAbmahnen kann nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse hat, also beispielsweise ein anderer Händler. Als Privatperson können Sie nicht abmahnen. :
Eine Abmahnungn darf jeder versenden, auch die Privatperson BerlinBär.
Das berechtigte Interesse kommt dann ins Spiel, wenn man z.B. die Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten durch den Abgemahnten anstrebt.
ZitatWas für Kosten kommen auf denjenigen ohne Rechtsschutz zu, der diese Person durch RA Abmahnen lassen möchte ? :
Das richtet sich nach den Streitwert, in der Regel sollte man da mit 1000-2000 EUR rechnen.
Sofern der Abgemahnte sich davon beeindrucken lässt, hätte man sein Ziel erreicht.
Sofern der Abgemahnte sich davon aber nicht beeindrucken lässt, hätte man sein Geld verbrannt. Denn die Abmanungen von Leuten ohne berechtigtes Interesse muss der Händler nicht wirklich ernst nehmen.
ZitatWas bleiben dann für Möglichkeiten einer Privatperson, um uneinsichtige Nutzer nachhaltig zu "belehren" ? :
Das übliche:
A) einen anderen Händler finden, der diese Belehrung übernimmt
B) Verbraucerschutz (die dürfen auch abmahnen)
C) das Finanzamt über die den Verdacht der Steuerhinterziehung informieren
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