Ebaynutzer Abmahnen lassen - Kosten ohne Rechtsschutz ?

12. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
BerlinBär
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebaynutzer Abmahnen lassen - Kosten ohne Rechtsschutz ?

Hallo,

angenommen ein Ebaymitglied gibt sich als Privatverkäufer, erfüllt jedoch die Kriterien eines gewerblichen Händlers, zudem würde der Verdacht bestehen, diese Person begeht auf diesem Wege Steuerbetrug.
Was für Kosten kommen auf denjenigen ohne Rechtsschutz zu, der diese Person durch RA Abmahnen lassen möchte ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Abmahnen kann nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse hat, also beispielsweise ein anderer Händler. Als Privatperson können Sie nicht abmahnen.

http://www.akademie.de/wissen/abmahnung-im-internet/wer-darf-wann-abmahnen

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
BerlinBär
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Abmahnen kann nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse hat, also beispielsweise ein anderer Händler. Als Privatperson können Sie nicht abmahnen.

http://www.akademie.de/wissen/abmahnung-im-internet/wer-darf-wann-abmahnen


Was bleiben dann für Möglichkeiten einer Privatperson, um uneinsichtige Nutzer nachhaltig zu "belehren" ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Abmahnen kann nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse hat, also beispielsweise ein anderer Händler. Als Privatperson können Sie nicht abmahnen.

Eine Abmahnungn darf jeder versenden, auch die Privatperson BerlinBär.
Das berechtigte Interesse kommt dann ins Spiel, wenn man z.B. die Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten durch den Abgemahnten anstrebt.



Zitat (von BerlinBär):
Was für Kosten kommen auf denjenigen ohne Rechtsschutz zu, der diese Person durch RA Abmahnen lassen möchte ?

Das richtet sich nach den Streitwert, in der Regel sollte man da mit 1000-2000 EUR rechnen.

Sofern der Abgemahnte sich davon beeindrucken lässt, hätte man sein Ziel erreicht.
Sofern der Abgemahnte sich davon aber nicht beeindrucken lässt, hätte man sein Geld verbrannt. Denn die Abmanungen von Leuten ohne berechtigtes Interesse muss der Händler nicht wirklich ernst nehmen.



Zitat (von BerlinBär):
Was bleiben dann für Möglichkeiten einer Privatperson, um uneinsichtige Nutzer nachhaltig zu "belehren" ?

Das übliche:
A) einen anderen Händler finden, der diese Belehrung übernimmt
B) Verbraucerschutz (die dürfen auch abmahnen)
C) das Finanzamt über die den Verdacht der Steuerhinterziehung informieren



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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