Verkauf von Gutscheincodes (Wert ca. 150€) über ebay. Käufer zahlt per Paypal, Verkäufer verschickt Codes per Email (daher kein Verkäuferschutz von Paypal). Auf Paypal wird Konfliktfall eröffnet und aufgrund des nicht vorhandenen Versandbelegs des Verkäufers der Fall storniert und der Betrag auf das Käuferkonto zurückgebucht. Der Verkäufer erstattet Strafanzeige bei der Polizei.
Kann der Verkäufer (kein Rechtsschutz vorhanden)irgendwie wieder zu seinem Geld kommen, da die Polizei dafür ja nicht zuständig ist?
Ebaybetrug, wie kommt man an sein Geld?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Klagen ?!?! Wie sonst.
Sitzt der wenigstens in Inland.
quote:
(daher kein Verkäuferschutz von Paypal)
Den gabs noch nie :-)
-----------------
""
quote:
Verkäufer verschickt Codes per Email (daher kein Verkäuferschutz von Paypal)
Geiz muss man sich halt leisten können...
Der Käufer hat seine Pflicht zur Zahlung erfüllt.
Der Verkäufer hat seine Pflicht zur Lieferung nicht erfüllt, das dies vom Käufer bestritten wird.
WIE kann der Verkäufer sich also entlasten, sprich gerichtsfest BEWEISEN das er seine Pflicht zur Lieferung erfüllt hat?
Wenn man eine Antwort auf DIESE Frage hat, DANN kann man über eine Klage/Mahnbescheid nachdenken.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
WIE kann der Verkäufer sich also entlasten, sprich gerichtsfest BEWEISEN das er seine Pflicht zur Lieferung erfüllt hat?
Indem man nachsieht, ob/von wem die Codes eingelöst wurden?
Das ist wohl nicht allzu schwer.
-----------------
""
quote:
Indem man nachsieht, ob/von wem die Codes eingelöst wurden?
Da dürfte wohl der Datenschutz entgegenstehen, so das der Verkäufer keine Antwort erhalten wird.
Eventuell kommt was durch den Staatsanwalt, über die Akteneinsicht.
Und wenn das die berühmten p...card codes sind, die sind gerade fürs anonyme bezahlen gedacht.
Da wird es dann schon etwas problematischer ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
@NalaTropicana
Erfolgte der Verkauf im Rahmen des gewerblichen oder des privaten Verkaufes?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Wenn man den Einlöser der Gutscheine ermitteln kann, wird das normalerweise nach Betrugsanzeige geschehen. Der Verkäufer erhält die Auskunft nicht, die Polizei aber schon.
In dem Fall kann es gut sein, daß sich der Käufer plötzlich meldet und zahlt (als Zeichen der Einsicht, damit das Verfahren günstiger für ihn ausgeht).
Das kann aber Monate dauern, bis das geschieht.
-----------------
"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
Ich habe einen wichtigen Punkt vergessen in der Fragestellung: Der Käufer existiert als Person nicht, es handelt sich lt. Polizei um einen Betrüger, der diese Masche schon öfter durchgezogen hat. Er verwendet dazu fremde Kontodaten. Die Polizei versucht über Amazon den Einlöser der Gutscheine herauszubekommen.
Worum es mir geht ist, ob ich -wenn ich klage - ohne Rechtsschutzversicherung nicht höhere Kosten habe als die ca. 150 Euro, die ich in diesem Falle wiederbekommen könnte.
Wenn willst du verklagen wenn die Polizei ihn noch sucht. Und was glaubst du hat der Klein-krimineller in Geldbeutel.
Vergiss es
-----------------
""
quote:
Worum es mir geht ist, ob ich -wenn ich klage - ohne Rechtsschutzversicherung nicht höhere Kosten habe als die ca. 150 Euro,
Kosten für Mahnbescheid: ca. 25 EUR
Gerichtkosten: ca. 75 EUR
plus eventuelle Anwaltskosten
Aber derzeit hast du ja nicht den Täter, also niemand zum verklagen.
Und wenn du den Täter erfogreich verklagt hast, hast du zwar Recht aber kein Geld wenn er pleite ist.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
37 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten