Ebaybetrug, wie kommt man an sein Geld?

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 53x hilfreich)
Ebaybetrug, wie kommt man an sein Geld?

Verkauf von Gutscheincodes (Wert ca. 150€) über ebay. Käufer zahlt per Paypal, Verkäufer verschickt Codes per Email (daher kein Verkäuferschutz von Paypal). Auf Paypal wird Konfliktfall eröffnet und aufgrund des nicht vorhandenen Versandbelegs des Verkäufers der Fall storniert und der Betrag auf das Käuferkonto zurückgebucht. Der Verkäufer erstattet Strafanzeige bei der Polizei.
Kann der Verkäufer (kein Rechtsschutz vorhanden)irgendwie wieder zu seinem Geld kommen, da die Polizei dafür ja nicht zuständig ist?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Klagen ?!?! Wie sonst.

Sitzt der wenigstens in Inland.

quote:
(daher kein Verkäuferschutz von Paypal)

Den gabs noch nie :-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119535 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Verkäufer verschickt Codes per Email (daher kein Verkäuferschutz von Paypal)

Geiz muss man sich halt leisten können...



Der Käufer hat seine Pflicht zur Zahlung erfüllt.

Der Verkäufer hat seine Pflicht zur Lieferung nicht erfüllt, das dies vom Käufer bestritten wird.

WIE kann der Verkäufer sich also entlasten, sprich gerichtsfest BEWEISEN das er seine Pflicht zur Lieferung erfüllt hat?
Wenn man eine Antwort auf DIESE Frage hat, DANN kann man über eine Klage/Mahnbescheid nachdenken.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
WIE kann der Verkäufer sich also entlasten, sprich gerichtsfest BEWEISEN das er seine Pflicht zur Lieferung erfüllt hat?


Indem man nachsieht, ob/von wem die Codes eingelöst wurden?

Das ist wohl nicht allzu schwer.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119535 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Indem man nachsieht, ob/von wem die Codes eingelöst wurden?

Da dürfte wohl der Datenschutz entgegenstehen, so das der Verkäufer keine Antwort erhalten wird.
Eventuell kommt was durch den Staatsanwalt, über die Akteneinsicht.

Und wenn das die berühmten p...card codes sind, die sind gerade fürs anonyme bezahlen gedacht.
Da wird es dann schon etwas problematischer ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119535 Beiträge, 39735x hilfreich)

@NalaTropicana
Erfolgte der Verkauf im Rahmen des gewerblichen oder des privaten Verkaufes?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn man den Einlöser der Gutscheine ermitteln kann, wird das normalerweise nach Betrugsanzeige geschehen. Der Verkäufer erhält die Auskunft nicht, die Polizei aber schon.

In dem Fall kann es gut sein, daß sich der Käufer plötzlich meldet und zahlt (als Zeichen der Einsicht, damit das Verfahren günstiger für ihn ausgeht).

Das kann aber Monate dauern, bis das geschieht.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 53x hilfreich)

Ich habe einen wichtigen Punkt vergessen in der Fragestellung: Der Käufer existiert als Person nicht, es handelt sich lt. Polizei um einen Betrüger, der diese Masche schon öfter durchgezogen hat. Er verwendet dazu fremde Kontodaten. Die Polizei versucht über Amazon den Einlöser der Gutscheine herauszubekommen.
Worum es mir geht ist, ob ich -wenn ich klage - ohne Rechtsschutzversicherung nicht höhere Kosten habe als die ca. 150 Euro, die ich in diesem Falle wiederbekommen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn willst du verklagen wenn die Polizei ihn noch sucht. Und was glaubst du hat der Klein-krimineller in Geldbeutel.

Vergiss es

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119535 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Worum es mir geht ist, ob ich -wenn ich klage - ohne Rechtsschutzversicherung nicht höhere Kosten habe als die ca. 150 Euro,

Kosten für Mahnbescheid: ca. 25 EUR
Gerichtkosten: ca. 75 EUR
plus eventuelle Anwaltskosten



Aber derzeit hast du ja nicht den Täter, also niemand zum verklagen.

Und wenn du den Täter erfogreich verklagt hast, hast du zwar Recht aber kein Geld wenn er pleite ist.





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"

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