Hallo
und zwar geht es bei mir um folgendes :
Ich habe vor ein paar Monaten etwas bei Ebay gekauft und per Paypal bezahlt (Lieferadresse abweichend) der Artikel passte nicht somit habe ich den Artikel zurück gesendet (Warenwert 40€) ich habe leider die Verdandquittung verloren, daraufhin sagte der Händler es sei nichts bei Ihm angekommen, obwohl ich es zurückgeschickt habe, daraufhin habe ich einen Fall bei ebay geöffnet nach langem hin und her bekam ich durch den Ebaykäuferschutz mein Geld zurück, mittlerweile hatte ich den Händler mit einer Negativen Bewertung bewertet, für mich war der fall nun erledigt,
6 Wochen später rief mich meine Freundin an und sagte da sei ein Anwaltsschreiben gekommen das an Sie adressiert ist (Abweichende Adresse bei Kauf damals) dort stand drin das man innerhalb 3 Wochen die Negative Bewertung löschen muss sonst werden Gerichtliche schritte eingeleitet meine Bewertung lautetet damals "Nie wieder Geld wurde nicht zurück Überwiesen" dies war auch der fall erst nach langem hin und her bekam ich durch den Käuferschutz mein Geld zurück, naja lange rede kurzer sinn, ich hatte damals viel zu tun und auch keine Lust auf stress, ich löschte die Bewertung und dachte jetzt ist der fall endlich fertig.!!! naja 6 Wochen später schickt der nette Händler mir jetzt noch eine Rechnung (wieder an meine Freundin obwohl das nur die Versandadresse war und nicht RG Adresse) in höhe von 60€!! Ich bin wirklich sauer und sehe dies nicht ein zumal die RG an die falsche Adresse verscickt wird womit die Person gar nichts zu tun hat sowie beim Anwaltsscheiben!
Hat der Händler das recht dazu?
Bitte um eure Hilfe!
Danke und schönen Sonntag!
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Ebayauktion / Negative Bewertet Anwalt eingeschalt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Natürlich hat der Händler ein Recht dazu, jeder kann an jeden munter Rechnungen versenden, sofern ihm der Adressat dies nicht untersagt.
Ob du diese Rechnung allerdings auch begleichen musst, ist ein anderes Thema und dazu solltest du erstmal sagen was dir da genau in Rechnung gestellt wird, der Anwalt, das Produkt, irgendwas anderes ?
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Ja die Anwaltsgebühr werden da in Rechnung gestellt
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Hallo,
das Ganze könnte für dich im Allgemeinen sogar noch deutlich teurer werden, als wie nur diese eine Anwaltsrechnung!
Ob du diese eine Anwaltsrechnung begleichen musst, darüber kann man streiten, ich würde jedoch fasst sagen ja. Wenn du nicht zahlst wird dies sicherlich einen Mahnbescheid oder eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen, zwecks dieser Anwaltsgebühren!
quote:Sehr übel!!! Wenn du den Rückversand nicht beweisen kannst, dann kann das Ganze auch noch auf dich zukommen! Dann hast du auch hier ausser dem Warenwert noch einiges zu zahlen. Hier bräuchte man dich erst gar nicht nochmal auffordern das Geld erneut an den VK zu transferieren, hier kann jeh nachdem wie der VK drauf ist evtl gleich ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.
Artikel zurück gesendet (Warenwert 40€) ich habe leider die Verdandquittung verloren,
Der VK trägt zwar das Versandrisiko, jedoch musst du den Versand auch beweisen können. Du hast dem VK somit über PAYPschelcht schlicht und einfach Geld geklaut...
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Wurdest du denn zwischenzeitlich einmal vom Händler selbst aufgefordert, die Bewertung zurück zu nehmen?
quote:
Du hast dem VK somit über PAYPschelcht schlicht und einfach Geld geklaut...
Nein. Paypal hat in seiner unerfindlichen Weisheit selbiges getan. Dass PayPal vollkommen willkürlich entscheidet, ist nicht das Problem des TE.
Ansonsten stimme ich dir aber komplett zu. Den Beitrag hätte ich allerdings nicht gelöscht, vielleicht entschärft mit "Käuferschutz musste eingeleitet werden". Er ist nicht beleidigend, er enthält keine völlig falsche Aussage. Insofern würde ich mich auch entspannt zurücklehnen. Dass er einen Anwalt wegen er Bewertung einschalten wollte, ist denke ich sein persönliches Problem. Einen Rechtsgrund für die Löschung sehe ich nicht. Hier unbedingt aufpassen, dass man nicht in falsche Fahrwasser gerät. Die Löschung des Beitrags war Kulanz von dir, keinesfalls etwas, was du aus rechtlicher Verpflichtung heraus hättest tun müssen.
Im übrigen: Hast du Zeugen dafür, es zurückgesandt zu haben? Hilft dir evtl. etwas, falls es hier noch zu Gericht gehen sollte.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 04.08.2014 08:07
Ja es geht auch nicht um die 40 Euro , auch nicht das paypal durch den kauferschutz mir das Geld zurück gegeben hat,
Es geht darum das der Händler mir eine RE schickt und möchte das ich die Anwaltsgebühr bezahle wo im entstanden ist weil ich ihn Negative bewertet habe!
Und ich will wissen ob das rechtens ist das er mir das einfach in RE stellt und auch die RE wieder einmal an eine Person stellt die überhaupt nichts mit dem fall zu tun hat, das war damals nur die Lieferanschrift!!
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Wie gesagt, das Senden der Rechnung ist insofern "rechtens", als es nicht rechtswidrig ist, dem VK ist es also gestattet, Dir die Rechnung zu schicken und Dich zur Zahlung aufzufordern. Er kann dafür nicht "belangt" werden.
Das bedeutet natürlich überhaupt nicht, dass Du verpflichtet bist, zu zahlen. Ehrlich gesagt würde ich es an Deiner Stelle nicht tun.
Ich würde ihm schreiben und die Anwaltsrechnung vollumfänglich zurückweisen und ihn bitten zu erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage Du angeblich zahlungspflichtig sein solltest.
Etwas anderes könnte gelten, wenn er Dich vorher zur Löschung aufgefordert hätte und Du dann die Frist hättest verstreichen lassen. Aber davon war ja anscheinend nicht die Rede.
Sofern Du nicht zahlungspflichtig bist, darf er trotzdem weiterhin Mahnungen schicken und auch Inkasso-Firmen einschalten, was aber alles ebenfalls nicht zu einer Zahlungspflicht Deinerseits führt. Du brauchst eigentlich erst zu reagieren, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt (dann dem widersprechen).
Da bin ich völlig anderer Meinung.
Wenn der Verkäufer meint, wegen der Aufforderung einen Anwalt beschäftigen zu müssen, zahlt er selbst die Kosten.
Für eine Zahlungspflicht müßte erst einmal die Schuld der
Fehlbewertung festgestellt werden. Die Rücknahme der Bewertung ist ein Entgegenkommen, und nicht die Anerkennung einer Schuld.
Solange die Bewertung keine Beleidigung enthält ist sie zulässig.Bewertungen drücken das persönliche Empfimden des Käufers aus.Der Verkäufer unterwirft sich den Bedingungen
von Ebay.Muß ein Käufer wegen einer schlechten Bewertung mit "Bestrafung" rechen, ist das ganze Bewertunssystem
fraglich. Ich würde Ebay über die Strafandrohung informieren.
Und-Ihre Freundin könnte die Post zurück schicken
mit dem Vermerk "falsche Anschrift".
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quote:Was es ja so oder so ist, bei der einseitigen Bewertungsmöglichkeit...
ist das ganze Bewertunssystem
fraglich
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>> Da bin ich völlig anderer Meinung.
>> Wenn der Verkäufer meint, wegen der Aufforderung einen
>> Anwalt beschäftigen zu müssen, zahlt er selbst die
>> Kosten.
Anderer Meinung als wer? Genau das gleiche hatte ich doch geschrieben.
Aber wo ist denn im OP irgendwo von "Strafandrohung" die Rede? Der VK schickt doch nur eine Rechnung und droht evtl. einen Mahnbescheid an. Das hat nichts mit "Strafe" zu tun.
Fordern darf er. Das heißt aber nicht, dass der OP auch zahlen muss.
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