EbayKleinanzeigen Verkauf zurückgezogen, nun soll ich mich an Mietkosten beteiligen

26. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2015 07:24:21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EbayKleinanzeigen Verkauf zurückgezogen, nun soll ich mich an Mietkosten beteiligen

Guten Tag liebes Forum,

normalerweise Google ich und bekomme nach Recherche meistens gute Ideen, meine Sachverhalte selbst klären zu können.
Nun brauche ich aber eure Hilfe, ich selbst komme nicht weiter:

Angefangen hat alles bei EbayKleinanzeigen. Meine Oma hat ihr Haus verkauft und diverse Dinge blieben übrig für den Verkauf. Ebenso ein alter Schrank. Diesen Schrank habe ich online angeboten ohne Preisangabe, da ich Preisvorschläge von den Interessenten wollte, mit schlechten Bildern und der Angabe, dass ich leider keine Ahnung habe, da es nicht mein Schrank ist und ich im Stress bin, und deshalb keine besseren Bilder habe.
Diese eine Interessentin hat mir ein Angebot gemacht und nach einem kurzem Hin und Her einigten wir uns auf einen Preis, einen Tag zur Abholung und ich gab ihr die Adresse. Einen Tag vorher musste ich leider für den Abholtag absagen, da der Umzug einfach zu lange dauerte und ich es zeitlich nicht geschafft habe. Am Abend schaute ich mir den Schrank an, er war wirklich heruntergekommen und meine Oma sagte, sie wolle ihn doch gern behalten.
Daraufhin habe ich Abends der Interessentin geschrieben, dass ich ihr leider komplett absagen muss. (aus Zeitmangel vorerst nicht ausführlich geschrieben wieso, weshalb und warum, wegen des Umzug Stresses). Sie antwortete direkt, dass das recht ärgerlich sei, sie hätte schon einen Transporter gemietet und könne diesen nicht mehr absagen. Ich antwortete, dass mir das echt Leid tut, ich ihr so schnell es ging Bescheid gegeben habe und sie den Schrank sicher nicht kaputt hätte haben wollen und das meine Oma leider den Schrank nun doch behalten will.
Sie schrieb, dass wir uns die Kosten teilen sollen, ansonsten gebe sie es ihrem Anwalt, da ein Kaufvertrag zustande gekommen sei.

Was ich nicht verstehe: wieso soll ich ihre Mietkosten übernehmen??? Ich habe einen Tag vorher abgesagt. Auch eine böswillige Absicht hatte ich nicht! Das wäre ja so, wenn sie doch gekommen wäre, gesagt hätte, den Schrank will ich doch nicht weil kaputt o.ä. und ich soll ihre Mietkosten übernehmen, weil sie nichts mit dem Schrank anfangen könne. Da könnte ich sie ja auch nicht "zwingen" den Schrank doch zu kaufen?!

Wie ist das denn rechtlich überhaupt online? Schon eine Mail mit Angaben sagt aus, dass man einen Vertrag geschlossen hat? Ich dachte, Barzahlung bei Abholung. Alles davor und danach ist privat.

Ich möchte ja nicht gemein sein, wenn es rechtlich so ist, dass ich ihr Unrecht getan habe, dann mein Gott übernehme ich da einen Anteil. Aber andersrum bin ich ja auch nicht zuständig wie der/diejenige sich seinen Artikel bei mir abholt - wenn er geflogen wäre, hätte ich dann das Ticket erstatten müssen?

Ab wann ist eine Absage denn "fristgerecht"?

Herzlichen Dank für eure Antworten :)

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Deiner Schilderung nach ist bereits ein Kaufbertrag zustande gekommen. Du kannst diesen nicht einseitig zurücknehmen. Du schuldest der Käuferin den vereinbarten Schrank. Dass du einen Kaufvertrag über einen Schrank gemacht hast der dir nicht gehört ist ganz schön dumm. Liefesrt du nicht bist du schadenersatzpflichtig. Dazu gehören ALLE Kosten die der Käuferin durch die Verweigerung der Lieferung entstehen. Das Angebot mit den geteilten Kosten ist sehr kulant!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte, Barzahlung bei Abholung. Alles davor und danach ist privat.

Ja und? Vertrag ist Vertrag. Auch wenn der privat war ist er dennoch gültig und einzuhalten.

Die 2jährige Gewährleistung hast Du vermutlich auch nicht ausgeschlossen?



Zitat:
wenn er geflogen wäre, hätte ich dann das Ticket erstatten müssen?

Sofern er es nicht mehr hätte zurückgeben/verkaufen können, JA.



Das nette Angebot der Käuferin sollte man schnellstens annehmen.
Der Anwalt würde nicht nur die vollen Kosten für den Transporter fordern, sondern wohl auch die Übereignung des Schrankes bzw. Schadenersatz für einen Ersatzbeschaffung einklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat:
Ab wann ist eine Absage denn "fristgerecht"?

Nie! Verträge sind einzuhalten!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von Mautz):
Was ich nicht verstehe: wieso soll ich ihre Mietkosten übernehmen???


Was ich nicht verstehe: Warum sollte jemand ANDERES die Mietkosten zahlen als derjenige, der bereits zugestimmt hat, es sich dann aber völlig ohne nachvollziehbaren Grund anders überlegt?

1x Hilfreiche Antwort

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