Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364803
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Internetauktionen » Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben

Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

1258 Aufrufe

Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben

Meine Freundin, die ganz neu bei Ebay ist, hat im Februar eine DVD von Rammstein versteigert. Der Käufer hat den Betrag am 23.2.05 überwiesen und ich habe, weil meine Freundin Bekannte in London besucht hat, die DVD am gleichen Tag versandt.

Hinzufügen möchte ich noch, dass meine Freundin im Angebotstext unter Versandkosten nachstehenden Passus hatte: "Die Versandkosten betragen 4 Euro; die DVD wird dafür als Einwurfeinschreiben versandt."

Um es kurz zu sagen, ich habe es verpeilt und die DVD ganz normal los geschickt.

Vorgestern kam ein Schreiben der Kundin, die sich als Anwältin outete und meiner Freundin (die immer noch in London ist) eine Frist bis zum 18.3.05 setzt, da die DVD immer noch nicht bei ihr angekommen sei...und droht mit sofortiger Klage.

Gleichzeitig schreibt sie folgendes:

"Da Sie sich im Verzug befinden, haben Sie auch die Kosten meiner anwältilichen Inanspruchnahme zu tragen., die ich Ihnen gemäß der anliegenden Kostenrechnung bekannt gebe....."

Die Kostenerechnung beläuft sich auf insgesamt 45,24 Euro und berechnet sich aus einer Geschäftsgebühr (1,30 Gebühren vom Wert 54,10), einer Auslagenpauschale von 6,50 Euro zzgl. 16% MWst.

Ich habe die Anwältin am Samstag noch angerufen, um ihr zu sagen, dass ich die DVD auch losgeschickt hätte, doch sie war am Telefon äußerst agressiv und hat mit den Worten: "Ihnen glaube ich kein Wort" aufgelegt.

Nun zu meinen Fragen:

Meine Freundin ist eindeutig Privatanbieter (32 Bewertungspunkte).

Soll sie den Kaufbetrag zurücküberweisen??

Muss sie die Gebühren bezahlten?

Was meint ihr??


von desaster am 14.03.2005 12:26
Status: Stift (53 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
Hmm. Es kann sogar sein, dass die DVD angekommen ist, und nun jemand das große Geschäft wittert, da die DVD eben ohne Nachweis kam...man weiß es nicht.

Jedenfalls kann es passieren, dass die Käuferin sich mit der Rücküberweisung nicht zufrieden gibt und auf die Ware (ggfs. eine Ersatzlieferung) besteht. Die müssten Sie dann erbringen.

Dass die gute Frau da gleich so dermaßen über die Stränge schlägt, finde ich übertrieben. Ob Sie das wirklich zahlen müssen, möchte ich aber nicht beurteilen. Ich denke aber, dass sie zuerst wenigstens eine Nachfrist ohne jegliche Kosten hätte setzen müssen, bevor sie gleich so scharfe Geschütze aufgefahren hätte!

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

-- Editiert von Laeuschen am 14.03.2005 12:36:09


von Laeuschen am 14.03.2005 12:33
Status: Unsterblich (1312 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
Es kann ja wohl nicht sein,dass man mit einem Anwalt einen ebay-Handel macht und dieser bei Problemen sofort für "Bemühungen" eine Rechnung schreibt.
Ich würde mal unterstellen,dass er zunächst als "Privatperson" zu betrachten ist!

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"


von schnee-einsiedel am 14.03.2005 12:51
Status: Unsterblich (2344 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
Außerdem: Ist eine nicht erhaltene DVD rund 2 Wochen nach Zahlung wirklich schon ein Lieferverzug???

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"


von Laeuschen am 14.03.2005 12:57
Status: Unsterblich (1312 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
Hi
das ist ja auch nicht schlecht...

Das muss man sich mal Bildlich vorstellen:

Ich, Anwältin, kaufe bei Ebay eine DVD als Privatperson. Die Ware kommt nicht an (aus welchen GRünden auch immer) und da nehme ich doch eben mal so "meinen" Anwalt in anspruch und stell auch gleich dem Verkäufer ne RG. Schliesslich muss ich ja auch bezahlt werden.

Das wäre das selbe, als wenn ich Handwerker bin, mache bei mir zu Hause die Heizung fertig und schreibe mir dann selber eine RG.

---------------------------------------------------

Ich gehe davon aus, dass die DVD angekommen ist. Die "Anwältin" geht jetzt aufs ganze.

Wer würde nicht im ersten Moment zusammen zucken, wenn er am anderen Ende einen Käufer hat, der gleich mit Anwalt droht? Bzw, in diesem Fall einer ist??

Ich an deiner Stelle würde zu deinem Anwalt gehen und mich mal erkundigen.
Und die RG von der Anwältin nicht bezahlen, weil sie sich ja rein logisch gesehen gar keinen Anwalt in Anspruch genommen hat.

Wie gesagt, du stellst dir als Handwerker ja auch keine RG, wenn du an deiner Heizung rumbastelst.
Oder aus Anwalts Sicht: wenn du dich selber verteidigst, schreibste dir ja auch keine Rechnung....



-----------------
"*Smile for a better Day...
*

*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"


von M.J. am 14.03.2005 13:49
Status: Unsterblich (1309 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
Vielleicht ist diese Frau ja nicht nur geschäftstüchtig sondern auch eine multiple Persönlichkeit....


von TiMiLeWu am 14.03.2005 14:30
Status: Legende (310 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
Ich würde mich bei der örtlichen Anwaltskammer (oder wie das heißt) erkundigen, ob ihr die "Kollegin" bekannt ist.

Wenn ja ---> gleich dort beschweren über ihr Verhalten.

Wenn nein ---> gleich dort beschweren, daß sich jemand fälschlich als Anwältin ausgibt.

In beiden Fällen hat die Tante Ärger am Hals, wenn die Standesvertretung der Anwälte auch nur ein wenig Biß hat.

Auf keinen Fall würde ich ihr irgendwelche Anwaltshonorare in eigener Sache zahlen, selbst wenn sie Anwältin wäre, was ich nicht glaube.

Wegen der DVD würde ich die Post nachforschen lassen, und wenn das kein Ergebnis bringt, das Geld zurücküberweisen. Einwurfeinschreiben wurde vereinbart und bezahlt und daher geht das Risiko auf Ihre Kosten, wenn Sie anders versenden.

Bear


von bear am 14.03.2005 15:02
Status: Unsterblich (2477 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 27 User(n) bewertet)

>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
Anwältin scheint sie zu sein, der Briefkopf sieht sehr professionel aus.

Das mit dem "Geld zurück" sehe ich ein, da der Fehler bei mir lag.

Hat die Anwältin/Kunde eigentlich das Recht auf Vertragserfüllung, d.h. kann sie auf die Lieferung der DVD bestehen?

Die DVD ist übrigens eine Rammstein-Bootleg, extrem selten und nicht auf dem Markt erhältlich


von desaster am 14.03.2005 18:36
Status: Stift (53 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
"...Die DVD ist übrigens eine Rammstein-Bootleg, extrem selten und nicht auf dem Markt erhältlich..."

So was kann auch Probleme machen(Urheberrechtlich) und vielleicht hat sie das Teil nur ersteigert,um anschließend abzumahnen!!!
P.S. Schau mal hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=27306


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 14.03.2005 19:14:24


von schnee-einsiedel am 14.03.2005 19:12
Status: Unsterblich (2344 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
Danke für Deinen Hinweis.

Soll ich der Anwältin zurückschreiben, dass die DVD an sie nie versandt wurde, weil meine Freundin von dritter Seite darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die DVD möglicherweise illegal ist....oder einfach nur das Geld zurücküberweisen (ohne ihre Gebühren!!) und abwarten wie sie darauf reagiert.

Falls ein kurzes Schreiben an die Anwältin angebracht wäre, was für eine "intelligente" Begründung für das Nicht-Versenden wäre hier am zweckmäßigsten?


von desaster am 14.03.2005 19:35
Status: Stift (53 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
"Soll ich der Anwältin zurückschreiben, dass die DVD an sie nie versandt wurde,...."

Erst so und dann so?

"Ich habe die Anwältin am Samstag noch angerufen, um ihr zu sagen, dass ich die DVD auch losgeschickt hätte, ....."

Damit unterstreichen Sie komplett Ihre Unglaubwürdigkeit.



-----------------
"Gruß
Campa"


von Campagnolo am 14.03.2005 21:37
Status: Unsterblich (914 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

364803
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109961
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online