Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
Meine Freundin, die ganz neu bei Ebay ist, hat im Februar eine DVD von Rammstein versteigert. Der Käufer hat den Betrag am 23.2.05 überwiesen und ich habe, weil meine Freundin Bekannte in London besucht hat, die DVD am gleichen Tag versandt.
Hinzufügen möchte ich noch, dass meine Freundin im Angebotstext unter Versandkosten nachstehenden Passus hatte: "Die Versandkosten betragen 4 Euro; die DVD wird dafür als Einwurfeinschreiben versandt."
Um es kurz zu sagen, ich habe es verpeilt und die DVD ganz normal los geschickt.
Vorgestern kam ein Schreiben der Kundin, die sich als Anwältin outete und meiner Freundin (die immer noch in London ist) eine Frist bis zum 18.3.05 setzt, da die DVD immer noch nicht bei ihr angekommen sei...und droht mit sofortiger Klage.
Gleichzeitig schreibt sie folgendes:
"Da Sie sich im Verzug befinden, haben Sie auch die Kosten meiner anwältilichen Inanspruchnahme zu tragen., die ich Ihnen gemäß der anliegenden Kostenrechnung bekannt gebe....."
Die Kostenerechnung beläuft sich auf insgesamt 45,24 Euro und berechnet sich aus einer Geschäftsgebühr (1,30 Gebühren vom Wert 54,10), einer Auslagenpauschale von 6,50 Euro zzgl. 16% MWst.
Ich habe die Anwältin am Samstag noch angerufen, um ihr zu sagen, dass ich die DVD auch losgeschickt hätte, doch sie war am Telefon äußerst agressiv und hat mit den Worten: "Ihnen glaube ich kein Wort" aufgelegt.
Nun zu meinen Fragen:
Meine Freundin ist eindeutig Privatanbieter (32 Bewertungspunkte).
Soll sie den Kaufbetrag zurücküberweisen??
Muss sie die Gebühren bezahlten?
Was meint ihr??
von desaster am 14.03.2005 12:26
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>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
Hi
das ist ja auch nicht schlecht...
Das muss man sich mal Bildlich vorstellen:
Ich, Anwältin, kaufe bei Ebay eine DVD als Privatperson. Die Ware kommt nicht an (aus welchen GRünden auch immer) und da nehme ich doch eben mal so "meinen" Anwalt in anspruch und stell auch gleich dem Verkäufer ne RG. Schliesslich muss ich ja auch bezahlt werden.
Das wäre das selbe, als wenn ich Handwerker bin, mache bei mir zu Hause die Heizung fertig und schreibe mir dann selber eine RG.
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Ich gehe davon aus, dass die DVD angekommen ist. Die "Anwältin" geht jetzt aufs ganze.
Wer würde nicht im ersten Moment zusammen zucken, wenn er am anderen Ende einen Käufer hat, der gleich mit Anwalt droht? Bzw, in diesem Fall einer ist??
Ich an deiner Stelle würde zu deinem Anwalt gehen und mich mal erkundigen.
Und die RG von der Anwältin nicht bezahlen, weil sie sich ja rein logisch gesehen gar keinen Anwalt in Anspruch genommen hat.
Wie gesagt, du stellst dir als Handwerker ja auch keine RG, wenn du an deiner Heizung rumbastelst.
Oder aus Anwalts Sicht: wenn du dich selber verteidigst, schreibste dir ja auch keine Rechnung....
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von M.J. am 14.03.2005 13:49
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>Ebay/DVD nicht angekommen/Anwaltschreiben
Ich würde mich bei der örtlichen Anwaltskammer (oder wie das heißt) erkundigen, ob ihr die "Kollegin" bekannt ist.
Wenn ja ---> gleich dort beschweren über ihr Verhalten.
Wenn nein ---> gleich dort beschweren, daß sich jemand fälschlich als Anwältin ausgibt.
In beiden Fällen hat die Tante Ärger am Hals, wenn die Standesvertretung der Anwälte auch nur ein wenig Biß hat.
Auf keinen Fall würde ich ihr irgendwelche Anwaltshonorare in eigener Sache zahlen, selbst wenn sie Anwältin wäre, was ich nicht glaube.
Wegen der DVD würde ich die Post nachforschen lassen, und wenn das kein Ergebnis bringt, das Geld zurücküberweisen. Einwurfeinschreiben wurde vereinbart und bezahlt und daher geht das Risiko auf Ihre Kosten, wenn Sie anders versenden.
Bear
von bear am 14.03.2005 15:02
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