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Ebay versehendlich 2 mal Sofortkauf inseriert

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Ebay versehendlich 2 mal Sofortkauf inseriert

Guten Morgen,
möchte mich erst mal vorstellen mein name ist Giovanni bin 38 Jahre jung und Fernfahrer...bitte um Verzeihung meiner nicht so tollen Rechtschreibung da nicht in Deutshland zur Schule ...

Zu meinem Fall der mir seid gestern im Magen hängt:

Habe vor 3 Tagen in Ebay ca. 10-15 sofortkauf Auktionen erstellt da ich meine Vespa geschlachtet habe. Habe damit um ca. 1 Uhr nachts begonnen und gegen 2-3 Uhr als ich Fertig war nochmls nachgeschaut ob ich alles eingestellt habe in Ebay. Dort ist mir aufgefallen das 1 Artikel gefehlt hatte und habe ihn nochmals eingestellt am nächsten morgen habe ich mich gefreut das schon etwas verkauft worden ist und habe auch nachgeschaut was es ist. Nun musste ich festestellen das ich 1 Artikel 2 mal eingestellt habe und er auch 2 mal verkauft worden ist. Unzwar wurde er nach meiner einstellung sofort verkauft um ca. 1Uhr30 und somit war er um 2-3Uhr nicht in meiner Auktionsliste und deswegen habe ich ihn nochmals eingestellt.

Der Käufer der den Artikel als 2tes gekauft hatte kahm am nächsten Tag den Artikel abholen da er auch aus Frankfurt kommt somit ist der Artikel auch nicht mehr in meinem besitz.

Ich hab mich dann sofort beim anderen käufer gemeldet und ihm den Fall geschildert und mich natürlich endschuldigt in mehrer Emails. Er antwortet mir nur die ganze zeit das er nun den Anwalt einschalten wird und ich die Kosten für Eine Vespa Gabel die er nun neu kaufen wird bezahlen muss und er dies schon öfter gemacht habe und ich keine
Chance haben werde da es ein Kaufvertrag sei. Ich vestehe nicht wie mann so auf etwas verharen kann wobei es doch ersichtlich ist das es ein versehen war (artikelnr habe ich ihn von der anderen SK Auktion geschickt).

Ich habe eine gebrauchte gabe verkaufen wollen bj 99 für 59 euro nun muss ich eine neue gabel bezahlen als schadensersatz ? ist das richtig ?

Denke mit den ganzen Auktionen werde ich nicht mal das geld für eine neue Gabel zusammenbekommen
soweit meine Idee paar euros zu verdienen mit meiner verranzten Vespa.

Vielen Dank im Vorraus und einen schönen Sonntag euch

Liebe Grüsse
Giovanni

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von Juba1979 am 17.04.2011 07:49
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

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>Ebay versehendlich 2 mal Sofortkauf inseriert
Hallo,

kiene schöne Sache in der du dich da befindest.

Dein Käufer der jetzt auf den KV besteht hat aber nur bedingt recht. Du bist zwar zu Schadensersatz verpflichtet, wenn du nicht liefern kannst, jedoch musst du keineswegs ein Neuteil bezahlen.

Der Käufer ist seinerseits ebenso zur Minderung des Schadens angehalten, er kann icht einfach hingehen und sich eine neue Gabel bezahlen lassen. Der Käufer hat das Anrecht auf eine gleichwertigen Artikel, sprich ebenso eine gebrauchte Gabel. Sollte diese im Preis etwas teurer ausfallen, hast du den Differenzbetrag zu zahlen, dass ist dan der Schadensersatz.

Du solltest mal drüber nachdeneken, ob du deinem Käufer das auch so schreibst, sage ihm, dass du durchaus gewillt bist, einen entstandenen Schaden zu übernehmen, solange er sich aber auch an die Regeln hält und einen gleichwertigen Artikel kauft (denke mal, das sollte in dem Fall nicht unmöglich sein). Weise ihn deutlich drauf hin, dass er für eienn neuen Artikel nicht Schadensersatzberechtigt ist, sondern wie gesagt nur für einen gleichwertigen...

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von lesen-denken-handeln am 17.04.2011 11:18
Status: Unsterblich (2337 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Ebay versehendlich 2 mal Sofortkauf inseriert
ok alles klar vielen dank für die schnelle hilfe ... habe im internet dies gefunden http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html könnte mir das evtl. weiterhelfen ?

LG
Giovanni

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von Juba1979 am 17.04.2011 11:41
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebay versehendlich 2 mal Sofortkauf inseriert
Nein würde nicht helfen, aus 2 Gründen schonmal nicht.

Erstens hätt emann dann unverzüglich den Irrtum erklären müssen undzwar unverzüglich nach bekanntwerden. jedoch könntest du jetzt schonmal das "unverzüglich" nicht mehr einhalten.

Zweitens, den Irrtum hättest du unverzüglich nach bekanntwerden dem zweiten Käufe erklären müssen, nicht dem ersten. Den der Verkauf an den Ersten Käufer war kein Irrtum, sondern der Verkauf an den zweiten Käufer! Dem zweiten käufer kannst du jetzt aber auch nciht mehr mit Irrtum kommen.

Bemühe dich lieber um eine baldige gütliche Regelung, denn dein erster Käufer weiss immerhin, dass er anrecht auf Schadensersatz hat, auch wenn er dabei etwas übers Ziel hinausschiesst. Solltest du so keine gütliche regelung finden, wird er wohl eienn Anwalt einschalten, was dann wiederrum für dich mit weiteren kosten verbunden ist.

Die Sache mit Irrtum ist vom Tisch, bemüh dich lieber darum den Schaden für dich so gering wie möglich zu halten...

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von lesen-denken-handeln am 17.04.2011 11:54
Status: Unsterblich (2337 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Ebay versehendlich 2 mal Sofortkauf inseriert
Du hast 2x verkauft, also musst du auch 2x liefern.
WIE du das machst ist egal.

Du kannst z.B. eine gebrauchte Gabel woanders kaufen und dem 2. Käufer dann liefern.
Oder der 2. Käufer kauft eine gebrauchte Gabel und du zahlst die Differenz zwischen dem Auktionsbetrag und dem Kaufpreis.



Eine gütliche Einginung ist in jedem Falle vorzuziehen, da alles andere nur noch mehr Geld kostet.
Der Käufer hat übrigens nur Anspruch auf eine gebrauchte Gabel gleicher Qualität,nicht auf eine neue.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 17.04.2011 17:35
Status: Tao (21209 Beiträge)
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