Ebay verkauf, kleinunternehmer regelung firmenname

11. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
ya401767-16
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)
Ebay verkauf, kleinunternehmer regelung firmenname

Hallo,

ich habe letzten monat ein gewerbe angemeldet mit dem ich in zukunft pcs über ebay anbieten möchte.

Nun meine frage, meine firma soll xxxfiktiv inhaber. max mustermann heißen und so wollte ich auch auf ebay verkaufen. also oben ein logo mit xxxfiktiv und unten dann halt wieder xxxfiktiv inhaber max mustermann.

Darf ich das so machen? Zusätzlich wollte ich eine facebook seite erstellen mit dem logo dick als titelbild und eine youtube artikelbeschreibung mit einfügen in die artikelbeschreibung (bei ebay).

Falls sich einer gut auskennt und einem neuen gewerbebetreibenden vlt auch direkt helfen würde. bitte ich diesen mir eine mail zu schicken. dann würde ich halt direkt auszüge per screenshot schicken und erst richtig loslegen wenn alles abgesegnet wurde :)

Danke gruß edi

-- Editiert von Moderator am 13.11.2014 00:12

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7 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120347 Beiträge, 39879x hilfreich)

Als was bist Du denn überhaupt angemeldet, also mit welcher Rechtsform E.K, UG, GmbH, AG, ... ???









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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
ya401767-16
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich verfüge über keine eintragung im handelsregister. Ich habe ein gewerbe angemeldet und dann musste ich der ihk beitreten, des wars. Nun hatte ich mit der ihk telefoniert und die meinten so lange ich immer gut deutlich als inhaber dabei stehe. sprich xxxfiktiv inh.max mustermann sollte das gehen. Weiter weiß ich aber nicht wie das mit facebook in der artikelbeschreibung ist. auch wegen der videobeschreibung. fragen über fragen :)

danke für die antwort

gruß edi

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120347 Beiträge, 39879x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>sprich xxxfiktiv inh.max mustermann sollte das gehen. <hr size=1 noshade>

Nein, das Wort Inhaber darf in diesem Falle nicht dort stehen.

Richtig wäre also z.B.
xxxfiktiv - max mustermann

xxxfiktiv
max mustermann

max mustermann - xxxfiktiv

max mustermann
xxxfiktiv






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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
ya401767-16
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok, vielen Dank erstmal. Wie das aber mit facebook profil in ebay auktion einbinden aussieht weißt du nicht noch zufällig? Frage mcih aber was die leute in der ihk da so den ganzen tag machen, dies sollte doch eine der grundlegendsten fragen sein. Sie meinte am telefon ausdrücklich inhaber.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120347 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Frage mcih aber was die leute in der ihk da so den ganzen tag machen, dies sollte doch eine der grundlegendsten fragen sein. <hr size=1 noshade>

Keine Ahnung mit wem Du da gesprochen hast.

Eventuell war das kein Rechtsanwalt ...



quote:<hr size=1 noshade>Wie das aber mit facebook profil in ebay auktion einbinden aussieht weißt du nicht noch zufällig? <hr size=1 noshade>

Bei allen gewerblichen Auftritten im Internet, egal wo, muss man ein entsprechende Impressum angeben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya401767-16
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn ich jetzt z.b. schreibe in der artikelbeschreibung: sei schneller auf der map-xxxfiktiv, ziele schneller-xxxfiktiv. Verstößt das gegen das wettbewerbsrecht? Es verstößt doch nur wenn ich schreiben würde. sei der schnellste auf der map usw oder? Liege ich da richtig?

Danke für die Hilfe... Impressum auf facebook... danke

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

quote:
Wenn ich jetzt z.b. schreibe in der artikelbeschreibung: sei schneller auf der map-xxxfiktiv, ziele schneller-xxxfiktiv. Verstößt das gegen das wettbewerbsrecht?


Es kommt darauf an, kann man diese Werbeaussage auch fachlich nachweisen?
quote:
Es verstößt doch nur wenn ich schreiben würde. sei der schnellste auf der map

Das ist auch wieder subjektiv sehr schwammig.

Hier geht es nicht nur ums UWG, sondern auch auf eine Produkteigenschaft, auf welche sich der Käufer berufen kann. Damit sind Kundenreklamationen eben auch schon vorher zu sehen, nach sich ziehend negative Bewertungen.

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