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Ebay und aufstockendes alg 2 wird es angerechnet?

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Ebay und aufstockendes alg 2 wird es angerechnet?

Hallo ihr lieben,

ich mache mir seit Tagen einen Kopf um das Thema Ebay. Ich forsche im Netz nach doch keiner hat so wirklich meine Frage beantworten können.

Ich habe im Monat Mai Kleidung von meinem Sohn ( 2 J.) bei ebay verkauft. Die sommer sachen vom letzen Jahr.
Da ich Ihm halt auch dieses Jahr wieder neues holen muss dachte ich mir ist doch zu schade alles im keller liegen zu lassen.

Ich habe aussedem noch nen rutschauto und nen ohrenthermometer verkauft.
Ein bekleidungspaket von mir von sachen vor der schwangerschaft die nun jetzt nicht mehr passen.

Alles in einem ergab sich da nen betrag von Ca.250 € !!

Nur im Monat Mai.

Nun ist meine Frage !

Darf mir das Amt diesen Betrag vom alg 2 abziehen?

Es sind ja sachen die nur für 2-3 € weg gegangen sind und oben drauf ist natürlich noch das porto was mein SA ja nicht erkennen kann wie viel es ist..

Sind ja nur sachen die aus meinen haushalt kommen, was ich von meinen alg2 sowieso bezahlt hatte.

Wir bekommen eben nur aufstockendes alg2 da mein mann zu wenig verdient zum leben.

Gibt es eine grenze wie viel ich bei ebay verkaufen darf??


Wäre mir super wichtig wer sich wirklich damit auskennt und mir meine angst nehmen kann, da ich heute meine kontoauszüge abgegeben habe :-/

Lieben Grussssssssssss =)

-- Editiert Mirsada am 04.06.2012 10:37


von Mirsada am 04.06.2012 10:29
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3859 weitere Beiträge zum Thema "ALG".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ebay und aufstockendes alg 2 wird es angerechnet?
@Mirsada:

Die eigene Kleidung, und eben auch die der Kinder, gehört zum geschützten Vermögen, sofern es sich nicht gerade um echte Pelzmäntel oder ähnliches handelt. Wird geschütztes Sachvermögen verkauft, handelt es sich dabei um eine sogenannte Vermögensumwandlung. Heist, Sachvermögen wird in Barvermögen umgewandelt. Eine Anrechnung der Verkaufserlöse als Einkommen ist solange unzulässig, wie ausschließlich Privatverkäufe von vormals geschützten Sachwerten erfolgen und kein gewerblicher Handel vorliegt.

Das gleiche gilt auch für Kinderspielzeug.

Bei einem Verkaufserlös von 250,- € in einem Monat wirst Du Dich allerdings schon darauf einstellen müssen, dass das Jobcenter nachfragt und Du wirst belegen müssen, was verkauft wurde. Die entsprechenden Verkaufsmitteilungen von E-Bay bzw. den E-Mail Verkehr mit den Käufern, aus denen sich die Art und der Wert der verkauften Artikel ergibt, solltest Du also gut aufheben um diese ggf. vorlegen zu können.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "


von AxelK am 04.06.2012 12:38
Status: Tao (9663 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 268 User(n) bewertet)

>Ebay und aufstockendes alg 2 wird es angerechnet?
Okay vielen dank für deine ausführliche antwort..
Also vorhin klingelte mein Telefon und mein Sachbearbeiter war dran. Ich dachte nur OHJEEE jetzt kommt was in sachen ebay. Er wollte nur wissen ob sich meine miete geändert hat weil ich immer mehr überweise wie beim amt angegeben.
Ich frage nur ob sonst alles ok mit meinen unterlagen wären, und seine antwort war nur, Alles bestens..

Ich denke er wird mir dies nich anrechnen sonst hätte er mir dies schon am Telefon gesagt.

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"Hallo"


von Mirsada am 04.06.2012 14:39
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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