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Ebay rücktritt kaufvertrag

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Ebay rücktritt kaufvertrag

Hallo zusammen,

Ich habe vor einigen Tagen meinen Pc bei ebay versteigert.
Da es mir aber nach zu wenig geld aus sah habe ich den pc
2 minuten vor auktionsende rausgenommen und auch die bestätigung bekommen.Aber nach weiteren 2 Minuten kam
plötzlich von ebay eine mail, das die auktion beendet sei und der pc für 279€ rausgegangen ist. ich habe da einen schrecken bekommen,denn ich hatte ihn ja ruagenommen.
tja pech der käufer meldete sich und verlangte meine kontodaten und ich sagte ihn aber per mail genau dieses problem und das ich den pc für so wenig geld nicht verkaufen wollte, aber dieser stellte sich stur und belaästigte mich mit anrufen und schrieb mir einen Brief das er sowas nicht auf sich sitzen lässt und so.
Ich würde gerne wissen wie es rechtlich aussieht und ob ich vom kaufvertrag zurück tretten kann?
Ich danke für jede hilfe!!!!!


von Rene´ am 09.05.2003 00:04
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Ebay rücktritt kaufvertrag
Ich würde zum einen die Bestätigungsmail, dass die Auktion vorzeitig beendet wurde die Du von eBay bekommen hast dem Käufer zusenden und zum anderen würde ich mich an eBay wenden und dort das Problem schildern.

Wenn Du die Bestätigung von eBay hast und die Auktion frühzeitig beendet hast, dann bist Du natürlich auch nicht an den Kaufvertrag gebunden. Jedoch wird das ein ziemliches Theater, wenn der Käufer das nicht einsieht (was ich auch verstehen kann).
Offensichtlich ist bei eBay ein Systemfehler passiert, deshalb ist es auch am sinnvollsten von Ebay eine Kärung der Sachlage zu fordern.


von sabi70 am 09.05.2003 11:02
Status: Philosoph (676 Beiträge)
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>Ebay rücktritt kaufvertrag
Hallo,
ein Versteigerungsobjekt sollte man auch nicht zwei Minuten vor Auktionsende rausnehmen. Ich denke, dass du relativ schlechte Karten hast, wenn der Käufer die Sache vor den Kadi zieht, weil klar ersichtlich ist, was da am Laufen war!
Warum hast du kein Mindestgebot eingegeben?

Gruß
epoeri


von epoeri am 09.05.2003 13:08
Status: Unsterblich (1511 Beiträge)
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>Ebay rücktritt kaufvertrag
ähm...

meines Wissens kann man seit geraumer Zeit keine Auktionen 2 Minuten vor Schluß canceln!

Warst Du vielleicht nur im Chancel Formular und hast nicht auf die Fehlermeldung geachtet?


von WernerMaier am 09.05.2003 18:22
Status: Praktikant (28 Beiträge)
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Ebay rücktritt kaufvertrag
Hallo,

Gefahr zu wenig zu erlösen, schnell Auktion beenden und nun hier Rat bei diesem wenig seriösen Vorgehen suchen ...

Wenn der Käufer belegen kann, dass er den Artikel ersteigert hat, ist es m.E. völlig unerheblich, was da im Hintergrund zwischen Verkäufer und eBay gelaufen ist, zumal zulässige Gründe für eine Rücknahme des Angebots nicht vorlagen (siehe unten).

Gruß,

Wolfgang

Auszug aus den eBay-Bestimmungen

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

* Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt.
* Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
* Sie können den Artikel ist nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit zerstört wurde.



von guest123-574 am 09.05.2003 20:56
Status: Legende (308 Beiträge)
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>Ebay rücktritt kaufvertrag
Hi,

gebe doch mal bitte die Artikelnummer an.

Kann es sein, dass du die Auktion vorzeitig beendet hast und an den Höchstbietenden verkauft hast?

Hast du denn die Benachrichtigung noch von ebay?

Bye


von garfield-zero am 10.05.2003 17:37
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>Ebay rücktritt kaufvertrag
Na SUPER!
Das ist ja eine ganz tolle Methode!!!

Mal den Artikel reinstellen
und wenn jemand dann ein Schnäppchen macht, die Sache rausnehmen.

Wenn das ginge, wäre die ebay-Idee
ad absurdum geführt.

So geht s natürlich nicht und der Käufer ist volll im Recht.
Man kann eine Auktion beenden, wenn noch
niemand darauf geboten hat und
wenn unvorhersehbare Veränderungen eintreten. Das muss man dann aber auch begründen können.
Aber auf keinen Fall 2 Min. vor Ende.

Hoffe mal der Käufer kommt zu seinem Recht.
eine automatische Mail von ebay ist da keine
Grundlage.
Immerhin gibt es festgelegte Bedingungen
bei ebay- und die sind maßgebend.




von Odil am 19.02.2004 07:46
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
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>Ebay rücktritt kaufvertrag
Und dem Verkäufer sei gesagt, dass es so
ist, dass man ein Angebot zwar beenden kann dann aber der zu dem Zeitpunkt Höchstbietende den Artikel ersteigert hat,

Überhaupt muss man, wenn man vorzeitig
beendet (frühzeitig genug natürlich) außerdem
das Angebot streichen lassen,
dann nämlich ist kein Vertrag zustande gekommen.
das kann man auch in den ebay Foren" "klick" auf "Gemeinschaft - Diskussionen und tipps


von Odil am 19.02.2004 09:46
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
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>Ebay rücktritt kaufvertrag
Wenn es technisch möglich ist, kann man sehr wohl noch 2 Minuten vor dem Ende seine Willenserklärung zurückziehen.
Man müßte allerdings in der Tat alle Gebote streichen.

Andererseits kann sich der VK u.U. auf Irrtum berufen, wenn er versehentlich "beenden und an den Höchstbietenden verkaufen" gewählt hat, da dies erkennbar 2 Minuten vor dem Ende keinen Sinn macht.

Ich finde das Verhalten des VK zwar moralisch auch nicht in Ordnung, aber ich denke nicht, daß der K seinen Anspruch durchsetzen kann; es sei denn, die Auktion ist doch ordnungsgemäß zuende gegangen, dann wäre es zumindest zweifelhaft, ob der VK seine gescheiterte Willenserklärung durchsetzen kann.


von Mareike123 am 19.02.2004 09:49
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Ebay rücktritt kaufvertrag
@rene:
Moralisch finde ich dien verhalten auch nicht okay. Gleichzeitig war es aber töricht, dem Käufer mitzuteilen, was der Grund für die Löschung der Auktion war. Somit sehe ich einen Anspruch des Käufers auf Vertragserfüllung. Du hättest ihm mitteilen sollen, der PC wäre kaputtgegangen, dann hätte er sich sicher überlegt, ob er ihn "dennoch" haben möchte...


von jb am 19.02.2004 16:40
Status: Legende (236 Beiträge)
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>Ebay rücktritt kaufvertrag
Tja, das kommt davon, wenn man zum einen offensichtlich Neuling ist und zum anderen auch noch eine ehrliche (naive?) Haut.

Ich denke, für solche Fälle gibt es mit Sicherheit eine eindeutige Regelung in den Ebay-Vorschriften, da dies kein Einzelfall sein dürfte.
Wenn der VK zudem nicht wusste, daß man auch ein Mindestgebot angeben kann, unter dem der Artikel keinesfalls verkauft werden soll, würde ich ihm hier auch keine schlechte Absicht unterstellen.
Natürlich ist 2min. vor Auktionsende etwas knapp, aber jeder weiß doch, daß gerade in den letzten Minuten einer Auktion i.d.R. die Gebote in die Höhe schnellen (dank dieser vielen tollen Bietassistenten).

Arrow


von Arrow am 20.02.2004 08:58
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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