Ebay kleinanzeigen Rücknahme

23. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ralf321
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay kleinanzeigen Rücknahme

Hallo,
konnte im Forum keine eindeutige Antwort auf meine Frage finden.
Habe bei ebay kleinanzeigen Grafikkarte als neu, unbenutzt und funktionsfähig gekauft.
Verkäufer hat einige Artikel in seinem Konto (mehr als 30, gewerblich?), hat Gewährleistung nicht ausgeschlossen und mir sogar schriftlich eine Rücknahme zugesichert wenn der Artikel defekt ist.
Abgeholt und bar bezahlt.
Zuhause eindeutigen Defekt festgestellt (gibt unabhängig von PC/Monitor kein Signal aus).
Verkäufer reagiert erst nach 2 Tagen (stellte in der Zeit neue Artikel ein) und nach dem ich mit Anwalt gedroht habe.
Dann sagt er, er würde selbst überprüfen ob die Karte kaputt ist, und ich müsste für diese Arbeit bezahlen.
Wie gehe ich am besten vor ? Liegt die Beweislast trotz der schriftlichen Zusicherung auf Rücknahme bei mir ?
Habe aber glaube ich korrekt nach § 377 (1) HGB gehandelt, den Mangel direkt festgestellt und ihn darüber informiert, bringt mir das was ?

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
Habe aber glaube ich korrekt nach § 377 (1) HGB gehandelt, den Mangel direkt festgestellt und ihn darüber informiert, bringt mir das was ?




Zitat:
hat Gewährleistung nicht ausgeschlossen und mir sogar schriftlich eine Rücknahme zugesichert wenn der Artikel defekt ist.

Die Rücknahme bei Defekt ist eine der Folgen der nicht ausgeschlossenen Gewährleistung.



Zitat:
Liegt die Beweislast trotz der schriftlichen Zusicherung auf Rücknahme bei mir ?

Ja. Man muss nicht nur beweisen das ein Mangel vorliegt, man muss beweisen das ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vorliegt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Verkäufer reagiert erst nach 2 Tagen (stellte in der Zeit neue Artikel ein) und nach dem ich mit Anwalt gedroht habe.
Man man man, die Leute Heut zu tage, haben es immer übereilig!

Dein VK hat SCHON nicht ERST nach 2 Tagen eine ANtwort gesendet! Hättest du ihm eine ordentliche Frist gesetzt zum antworten, hätte diese sogar mindestens 14 Tage betragenmüssen!
Nach 2 Tagen schonmit dem Anwalt drohen, da hätte ich dich länger warten lassen!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat:
Man man man, die Leute Heut zu tage, haben es immer übereilig!


Und dann stellt er auch noch andere Artikel ein und ist wohlmöglich gewerblich unterwegs.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Egal ob gewerblich oder nicht, man hat nicht immer für alles Zeit! Man muss seine Zeit aufteilen, oder auch halt Prioritäten setzen, manchmal muss dann das mit antworten auf Mails einfach hinten anstehen, da evtl Antworten für den VK eher einen niedrigeren Prioritätswert hat, ganz einfach!

Aber schon nach 2 Tagen mit einem Anwalt drohen, da würde ich dem K einfach nur schreiben, hab deine Mail gesehen, eine Antwort gibts innerhalb einer ordentlichen Frist...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pal423693-79
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Termin ausmachen hinfahren (hast es ja auch abgeholt!) und vor Ort testen lassen. Da musst du für nichts bezahlen, ist Blödsinn. Erwähne vor Ort noch, dass du dich wunderst, wieso er es nicht gewerblich macht usw. ;) Dann klärt sich das Ganze schon von alleine.

1x Hilfreiche Antwort

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